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Verfahren zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis laufen nach rechtsstaatlichen Standards

Zwei Fälle zurzeit bei der Ständigen Kommission – Alle relevanten Aspekte werden geprüft – Aktuelle Berichterstattung ohne neue Erkenntnisse

Nr. 142 • 30. Mai 2011


Die Justus-Liebig-Universität Gießen (JLU) untersucht derzeit fünf Fälle im Rahmen des Verfahrens zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis an der JLU. Dabei handelt es sich um Dissertationen von Medizinern, die von dem ehemaligen Gießener Mediziner Dr. Joachim Boldt betreut wurden. Es stehen Vorwürfe im Raum, dass sich diese Doktorarbeiten auf Studien beziehen, zu denen die Einverständniserklärungen der Patienten nicht vorlagen und kein positives Votum der Ethik-Kommission abgegeben wurde.

Zwei Fälle, darunter der Fall P., werden zurzeit von der Ständigen Kommission zur Wahrung guter wissenschaftlicher Praxis behandelt, die drei anderen werden derzeit vom Ombudsmann geprüft und anschließend gegebenenfalls auch an die Ständige Kommission weitergegeben. In den Verfahren zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis an der JLU werden alle relevanten Aspekte geprüft – im Fall P. auch der Vorwurf des Eigenplagiats.

JLU-Präsident Prof. Dr. Joybrato Mukherjee weist darauf hin, dass entgegen anderslautender Darstellungen in den Medien Anfragen zu diesem Verfahren ausführlich beantwortet wurden und werden. Inhaltliche Aussagen zu laufenden Verfahren sind jedoch nicht möglich. Um die Rechte der Betroffenen zu wahren, ist es unerlässlich, dass die Verfahren nach rechtsstaatlichen Standards mit den entsprechenden Fristen ablaufen. JLU-Präsident Mukherjee: „Die Konsequenzen des Verfahrens zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis an der JLU – beispielsweise die Aberkennung eines Doktortitels – können für die Betroffenen von existenzieller Bedeutung sein. Auch sie haben daher Anspruch auf besondere Sorgfalt vor der endgültigen Bewertung und Entscheidung.“

Im Fall Boldt hatte die Ständige Kommission der JLU wissenschaftliches Fehlverhalten für erwiesen gehalten und dem JLU-Präsidenten im April 2011 unter anderem empfohlen, Boldt seine außerplanmäßige Professur zu entziehen. Der Titel war ihm allerdings bereits im Februar 2011 aberkannt worden, weil Boldt seinen Lehrverpflichtungen nicht nachgekommen war.

Herausgegeben von der Pressestelle der Universität Gießen, Telefon 0641 99-12041