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Arbeitsrechtliches Praktikerseminar zur Gestaltung von Vergütungsabreden

Vortrag des Fachanwalts für Arbeitsrecht Dr. Marc Lembke, LL.M. am Donnerstag, 2. Juli 2009

Nr. 159 • 29. Juni  2009


Das zweite Arbeitsrechtliche Praktikerseminar am Fachbereich Rechtswissenschaft der Universität Gießen beschäftigt sich am Donnerstag, 2. Juli 2009, 17 Uhr, mit der Gestaltung von Vergütungsabreden. Ein Arbeitgeber kann ein nachvollziehbares Interesse daran haben, neu eingestellte Arbeitnehmer nach einem anderen System als seine bisherige Belegschaft zu vergüten. Gründe dafür können insbesondere die Notwendigkeit sein, Lohnkosten zu sparen, aber auch der Wunsch des Arbeitgebers, die Vergütung leistungsorientierter zu gestalten.

Bei solchen Vergütungsabreden sind verschiedene rechtliche Vorgaben zu beachten. Das gilt vor allem, wenn der Arbeitgeber an einen Entgelttarifvertrag gebunden ist. Aber selbst dann, wenn er aus dem Arbeitgeberverband austritt und die Tarifbindung  endet, muss er vor einer Änderung seines Vergütungssystems im Zweifel die Zustimmung des Betriebsrats einholen, denn dieser hat bei einer Änderung der betrieblichen Lohnstruktur ein Mitbestimmungsrecht. Dazu gibt es mehrere jüngere Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts.

Welche Gestaltungsmöglichkeiten dem Arbeitgeber bleiben und wie der Arbeitgeber mit den verschiedenen rechtlichen Vorgaben umgehen sollte, ist Thema des nächsten Arbeitsrechtlichen Praktikerseminars. Referent ist der Fachanwalt für Arbeitsrecht Dr. Marc Lembke, LL.M. aus einer Rechtsanwaltskanzlei in Frankfurt.

Die Veranstaltung findet im Hörsaal 1 des Juridicums, Licher Straße 68, statt. Die Veranstaltung ist öffentlich, und die Teilnahme ist kostenlos. Es besteht Gelegenheit zur Diskussion.

  • Termin:

Donnerstag, 2. Juli 2009, 17 Uhr
Hörsaals 1 des Juridicums, Licher Straße 68, 35394 Gießen

  • Kontakt:

Prof. Dr. Wolf-Dietrich Walker
Professur für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht und Zivilprozessrecht 
Telefon: 0641 99-21240