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Altersdiskriminierung im Fokus

Prof. Dr. Martin Gutzeit referiert beim Arbeitsrechtlichen Praktikerseminar über die Konsequenzen europäischer Richtlinien für das nationale Recht

Nr. 24 • 24. Januar 2011


Das Arbeitsrechtliche Praktikerseminar des Fachbereichs 01 –  Rechtswissenschaft beschäftigt sich am Donnerstag, 27. Januar 2011, 17 Uhr, mit dem Thema Altersdiskriminierung. Es spricht Prof. Dr. Martin Gutzeit, Professur für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht und Sozialrecht an der Justus-Liebig-Universität Gießen.

Im Arbeitsleben kommt es vielfach entscheidend auf das Lebensalter des Arbeitnehmers an. So stellen arbeitsrechtliche Regelungen zum einen unmittelbar auf das Lebensalter ab – etwa bei der Sozialauswahl im Falle von betriebsbedingten Kündigungen. Vor allem aber wird das Lebensalter häufig zumindest mittelbar über die „Dauer der Betriebszugehörigkeit“ in Bezug genommen, etwa bei der Berechnung der Kündigungsfristen. Solche Anknüpfungen an das Lebensalter nach Maßgabe des nationalen Arbeitsrechts stehen nun auf dem Prüfstand, weil europäische Richtlinienvorgaben eine „Altersdiskriminierung“ untersagen.

Diese europarechtlichen Vorgaben haben im nationalen Recht zum einen ihren Niederschlag im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) aus dem Jahre 2006 gefunden. Das AGG wendet sich zuerst an den Arbeitgeber und untersagt diesem in weiten Bereichen eine Differenzierung nach dem Lebensalter, etwa bei der Bewerberauswahl. Die Richtlinienvorgaben haben aber auch insofern erhebliche Konsequenzen für die nationale Rechtsordnung, als deutsche Gesetze, die dem Verbot der Altersdiskriminierung zuwiderlaufen, nach Auffassung des Europäischen Gerichtshofs unanwendbar sein sollen. Vor allem diesem letzten Aspekt – den Konsequenzen europäischer Richtlinienvorgaben für das nationale Recht – wird in dem Vortrag nachgegangen. Aber auch zu zahlreichen Einzelfragen, etwa der Befristung von Arbeitsverhältnissen auf das Renteneintrittsalter oder der Koppelung der Abfindungshöhe in Sozialplänen an die Dauer der Betriebszugehörigkeit, wird Stellung genommen.

Die Teilnahme an der öffentlichen Veranstaltung ist kostenlos.

  • Termin:

Donnerstag, 27. Januar 2011, 17 Uhr
Ort: Hörsaal 1 des Juridicums, Licher Straße 68, 35394 Gießen

  • Kontakt:

Prof. Dr. Wolf-Dietrich Walker
Professur für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht und Zivilprozessrecht
Licher Straße 72, 35394 Gießen
Telefon: 0641 99-21241

Herausgegeben von der Pressestelle der Universität Gießen, Telefon 0641 99-12041