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Belege für Medikamentenversuche in der Nachkriegszeit an Gießener Nervenklinik

Ärzte erprobten nicht registrierte Präparate an Patienten – Keine Einwilligungserklärungen in den Akten – Erste Ergebnisse der Nachforschungen des Instituts für Geschichte der Medizin

Nr. 29 • 15. Februar 2017

Die Nachforschungen der Justus-Liebig-Universität Gießen (JLU) zu möglichen Zusammenhängen zwischen der Gießener Nervenklinik und unzulässigen Medikamentenversuchen in der Nachkriegszeit haben zu ersten Ergebnissen geführt. Prof. Dr. Volker Roelcke vom Institut für Geschichte der Medizin hat Belege dafür gefunden, dass Ärzte der Nervenklinik zwischen 1957 und 1963 tatsächlich noch nicht registrierte Medikamente an Patienten getestet haben – Einwilligungserklärungen für diese Tests finden sich in den untersuchten Akten nicht. Damit steht die Möglichkeit im Raum, dass die Medikamententests ohne Wissen der Patienten durchgeführt wurden.

Das JLU-Präsidium und das Dekanat des Fachbereichs Medizin stießen die Nachforschungen an, nachdem im Herbst ein Forschungsbericht der Pharmakologin Sylvia Wagner über Medikamententests an Kindern veröffentlicht worden war. Demzufolge war das noch nicht marktreife Medikament H 502 der Firma Merck im Jahr 1959 für den Gießener Psychiater Dr. Hans Heinze junior bestellt worden. Dr. Heinze war von 1957 bis Herbst 1961 Assistenzarzt an der Nervenklinik der Universität Gießen und wechselte dann als Oberarzt an die Abteilung für Kinder- und Jugendpsychiatrie der Landesheilanstalt Wunstorf bei Hannover. Dort war auch sein Vater Hans Heinze senior tätig, der nicht nur als eine zentrale Figur der jüngst aufgedeckten Medikamententests an Heimkindern gilt, sondern während des Zweiten Weltkriegs auch in das „Euthanasie“-Programm der Nationalsozialisten verstrickt war.

Dass Heinze junior ebenfalls nicht registrierte Medikamente getestet hat, belegen entsprechende Publikationen, auf die Prof. Roelcke im Zuge seiner Nachforschungen gestoßen ist. Das Institut für Geschichte der Medizin hat daraufhin die noch vorhandenen Krankenakten aus jener Zeit untersucht. Deren Aussagekraft ist allerdings eingeschränkt, weil nur noch ein vergleichsweise kleiner Teil des Gesamtbestandes erhalten ist. Aus Platzgründen wurde bei der Übernahme der Akten aus der Psychiatrischen Klinik in das Universitätsarchiv ein größerer Teil vernichtet. Erhalten sind lediglich repräsentative Stichproben.

Die Medizinhistoriker der JLU konnten feststellen, dass im Zeitraum zwischen 1957 und 1963 mindestens 15 nicht registrierte Präparate an Patienten der Nervenklinik erprobt wurden. Die meisten dieser Präparate werden in den Akten nur mit  den Firmen-internen Buchstaben-Zahlen-Kürzeln benannt, im Gegensatz zu den offiziell für den Markt registrierten Medikamenten. Alle Medikamente wurden nur für Indikationen verabreicht, die im Zusammenhang mit der jeweiligen Erkrankung standen; es bestand demnach zumindest ein potenzieller Nutzen für die Betroffenen. So genannte „nicht-therapeutische Forschung“ konnte nicht nachgewiesen werden.

Die Tatsache, dass sich in den Krankenakten keine einzige Einwilligungserklärung zu den Medikamententests fand, ist ungewöhnlich. Auch damals hätte für die Medikamentenerprobungen eine informierte Zustimmung der Probanden vorliegen müssen. Einwilligungserklärungen zu anderen Interventionen (wie etwa Elektro-Krampftherapie) sind dagegen in den Akten enthalten. Diese Konstellation verweist zumindest auf die Möglichkeit, dass für die Medikamentenstudien keine angemessenen Einwilligungen eingeholt wurden.

Das Präparat H 502 der Firma Merck, das Ausgangspunkt der Recherche war, wird in der untersuchten Stichprobe nicht erwähnt. Da Prof. Roelcke durch Nachfragen im Merck-Firmenarchiv mittlerweile feststellen konnte, dass die Lieferung des Medikaments nach Gießen nicht nur erbeten wurde, sondern auch tatsächlich erfolgt ist, geht er davon aus, dass neben den nun entdeckten Versuchspräparaten noch weitere Medikamente erprobt wurden.

Die Frage, ob neue Medikamente nicht nur an Patienten der Gießener Universitäts-Nervenklinik, sondern eventuell auch an Heimkindern erprobt wurden, kann bisher nicht beantwortet werden und ist Gegenstand weiterer Nachforschungen. Die Justus-Liebig-Universität Gießen (JLU) wird die Öffentlichkeit über weitere Erkenntnisse auf dem Laufenden halten.

  • Weitere Informationen


„Universität Gießen geht Hinweisen auf Medikamentenversuche nach“
Pressemitteilung vom 15. Dezember 2016

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Schlagwörter
Medizin