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Dissertation von Prof. Dr. Helge Braun derzeit Gegenstand eines Verfahrens zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis

JLU geht erhobenen Vorwürfen nach – Standardisiertes Verfahren tritt nach der einschlägigen Satzung in die nächste Phase ein

6. Mai 2021
Die Justus-Liebig-Universität Gießen (JLU) geht derzeit auf der Grundlage ihrer Satzung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis und des darin vorgesehenen standardisierten Verfahrens Vorwürfen nach, die die Dissertation von Prof. Dr. Helge Braun betreffen. Die Vorwürfe, die von einer Einzelperson Ende Januar 2021 an die JLU herangetragen wurden, beziehen sich auf das Verhältnis der im Jahr 2007 vorgelegten Dissertation „Einfluss intraoperativer Tachykardien auf die postoperative Prognose“ zu einer zuvor erschienenen Publikation mit Prof. Dr. Helge Braun als Ko-Autor sowie auf mögliche Überschneidungen mit anderen Schriften. Der Betroffene hat überdies selbst um Überprüfung dieser Vorwürfe durch die JLU gebeten.

Die Ombudsperson der Universität hat den Sachverhalt einer ersten Prüfung unterzogen und das Vorermittlungsverfahren nach Abschluss seiner Prüfung im Februar 2021 satzungsgemäß an den Vorsitzenden der Kommission zur Sicherung der guten wissenschaftlichen Praxis übergeben. Der Vorsitzende hat ein Vorprüfungsverfahren durchgeführt, in dessen Rahmen dem Betroffenen innerhalb der vorgesehenen Fristen Gelegenheit gegeben wurde, zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen. Nach Eingang der Stellungnahme und dem Abschluss der Vorprüfung im April ist nunmehr die Kommission zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis mit der Weiterführung des Verfahrens betraut. Wir bitten um Verständnis dafür, dass wir während laufender Verfahren grundsätzlich keine Zwischenergebnisse in der Sache bekanntgeben. Die Justus-Liebig-Universität Gießen ist grundsätzlich bestrebt, Verfahren zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis zügig durchzuführen.

Hintergrund

Das Verfahren richtet sich nach der Satzung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis. Demnach hat zunächst die Ombudsperson die Vorwürfe zu prüfen (Vorermittlungsverfahren). Nach Weitergabe des Verfahrens an den Vorsitzenden der Ständigen Kommission zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis leitet dieser ein Vorprüfungsverfahren ein, in dem auch dem Betroffenen Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben wird. Dem Vorprüfungsverfahren schließt sich gegebenenfalls ein förmliches Untersuchungsverfahren der Ständigen Kommission zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis an.  

Unabhängig von dem hier beschriebenen Verfahren gemäß der Satzung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis bleibt die Zuständigkeit der Organe des jeweiligen Fachbereichs bestehen, im Rahmen ihrer gesetzlichen und satzungsgemäßen Kompetenzen wissenschaftliches Fehlverhalten aufzuklären und zu ahnden. Dabei sollen sie jedoch zunächst die bestandskräftige Entscheidung im vorgenannten Verfahren abwarten, diese zur Kenntnis nehmen und sich mit ihr auseinandersetzen.

 

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