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Überprüfung der Dissertation von Prof. Dr. Helge Braun abgeschlossen

Justus-Liebig-Universität Gießen (JLU) beendet Verfahren zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis – Keine Täuschungsabsicht festgestellt – Korrekturen an einigen Stellen erforderlich

Nr. 66 • 2. Juni 2021
Die Justus-Liebig-Universität Gießen (JLU) hat die Untersuchung der Dissertation von Prof. Dr. Helge Braun am Mittwoch abgeschlossen. JLU-Präsident Prof. Dr. Joybrato Mukherjee ist den Empfehlungen der Kommission zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis gefolgt, wonach der Entzug des Doktortitels in diesem Fall nicht in Betracht kommt. Eine Täuschungsabsicht, die eine solche Maßnahme rechtfertigen würde, habe nicht vorgelegen, heißt es im Abschlussbericht der Kommission. Die Kommission stellt allerdings formale Fehler an einigen Stellen in der im Jahr 2007 vorgelegten Dissertation „Einfluss intraoperativer Tachykardien auf die postoperative Prognose – Analyse mit einem Anästhesie-Informations-Management-System“ fest; diese sind zu korrigieren.

Die JLU ist auf der Grundlage ihrer Satzung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis und des darin vorgesehenen standardisierten Verfahrens in den vergangenen Wochen Vorwürfen nachgegangen, wonach substanzielle Ergebnisse der Dissertation bereits zuvor in der Publikation „Intra-operative tachycardia and peri-operative outcome" (Hartmann et al. 2003) veröffentlicht worden seien. Der Betroffene war selbst Mitautor der Publikation; in seiner Dissertation wird die Vorpublikation erwähnt. Zudem wurden Hinweise auf Übereinstimmungen von Textpassagen mit anderen Dissertationen der damaligen Arbeitsgruppe einer Überprüfung unterzogen.

Die Kommission stellt nach eingehender Prüfung aller Vorwürfe, nach der Stellungnahme des Betroffenen und der Anhörung von Zeugen fest, dass das Vorgehen seinerzeit geübte Praxis in der damaligen Arbeitsgruppe war. Allen beteiligten Autoren der Publikation, die nach Aussage der Zeugen in ganz überwiegender Weise von Helge Braun erstellt wurde, sei bekannt gewesen, dass die Publikation im Nachgang in die Dissertation des Betroffenen münden sollte. Es habe überdies den damaligen Gepflogenheiten entsprochen, eine einschlägige Vorpublikation positiv bei der späteren Notenfindung für die Dissertation zu berücksichtigen. Die Kommission ist insgesamt zu dem Ergebnis gelangt, dass in der Dissertation des Betroffenen die Ergebnisse und Erkenntnisse aus der Vorpublikation, die maßgeblich auf der Arbeit des Betroffenen selbst beruhte, vom Betroffenen selbstständig weiterentwickelt und verfestigt worden sind.

Helge Braun hat in seiner Dissertation ausdrücklich auf die frühere Publikation hingewiesen und mitgeteilt, dass „Auszüge der in dieser Arbeit vorgestellten Untersuchungen und Ergebnisse“ in der Publikation bereits veröffentlicht wurden. Die Publikation wurde sowohl im Erst- und Zweitgutachten als auch in der Disputation thematisiert. Damit könne „eine Täuschungsabsicht, die Voraussetzung für den Entzug des Doktortitels wäre, ausgeschlossen werden“, betont der Vorsitzende der Kommission, Prof. Dr. Martin Gutzeit. „Da aber detaillierte Einzelnachweise zu der früheren Publikation an einigen Stellen fehlen, liegt insoweit ein wissenschaftliches Fehlverhalten gemäß Satzung vor“, ergänzt der Kommissionsvorsitzende. Prof. Dr. Helge Braun wird daher auferlegt, die Dissertation an den betroffenen Stellen nach dem in der Satzung vorgesehenen Verfahren zu korrigieren. Das gilt auch hinsichtlich der marginalen textlichen Übereinstimmungen im Methodenteil der Arbeit. Dafür hat der Betroffene sechs Monate Zeit.

Der Präsident der JLU, Prof. Dr. Joybrato Mukherjee, dankte allen Verfahrensbeteiligten für die gleichermaßen gründliche wie zügige Untersuchung und betonte: „Wir verfügen an der JLU über standardisierte und bewährte Verfahren, um die Einhaltung der Standards guter wissenschaftlicher Praxis in jeder Hinsicht zu sichern. Die Kommissionsmitglieder haben sich ebenso wie die Ombudsperson eingehend und gewissenhaft mit dem Fall beschäftigt. Die Empfehlungen der Kommission habe ich mir daher vollständig zu eigen gemacht.“    

Zeitlicher Ablauf des aktuellen Verfahrens

Nachdem die Vorwürfe am 28. Januar 2021 durch eine Einzelperson an die JLU herangetragen worden waren, unterzog die Ombudsperson der Universität den Sachverhalt einer ersten Prüfung und übergab das Vorermittlungsverfahren nach Abschluss seiner Prüfung im Februar 2021 satzungsgemäß an den Vorsitzenden der Kommission zur Sicherung der guten wissenschaftlichen Praxis. Der Vorsitzende führte ein Vorprüfungsverfahren durch, in dessen Rahmen dem Betroffenen innerhalb der vorgesehenen Fristen Gelegenheit gegeben wurde, zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen. Nach Eingang der Stellungnahme und dem Abschluss der Vorprüfung im April 2021 war die Kommission zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis mit der Weiterführung des Verfahrens betraut; in diesem Verfahrensschritt sind im Mai 2021 Anhörungen und Befragungen zur Sachverhaltsaufklärung gemäß Satzung durchgeführt worden. Die Empfehlungen der Kommission vom 1. Juni 2021 hat sich der Präsident am 2. Juni 2021 zu eigen gemacht.

Hintergrund

Das Verfahren richtet sich nach der Satzung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis. Demnach hat zunächst die Ombudsperson die Vorwürfe zu prüfen (Vorermittlungsverfahren). Nach Weitergabe des Verfahrens an den Vorsitzenden der Ständigen Kommission zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis leitet dieser ein Vorprüfungsverfahren ein, in dem auch dem Betroffenen Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben wird. Dem Vorprüfungsverfahren schließt sich ein förmliches Untersuchungsverfahren der Ständigen Kommission zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis an. Am Ende steht der Abschlussbericht der Kommission, der mit einer entsprechenden Empfehlung an den Präsidenten verbunden ist.

 

 

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