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Leistungen des Arbeitgebers unter Vorbehalt

Start des Arbeitsrechtlichen Praktikerseminars am 6. Mai 2010 an der Justus-Liebig-Universität Gießen – Öffentliche Veranstaltung

Nr. 75 • 23. April 2010


Wenn ein Arbeitgeber mehrmals hintereinander Leistungen wie zum Beispiel Weihnachtsgeld oder andere Zuwendungen an die Belegschaft erbringt, obwohl er dazu nicht verpflichtet ist, riskiert er damit die Begründung einer sogenannten betrieblichen Übung. Diese führt dazu, dass der Arbeitgeber entsprechende Leistungen auch in den Folgejahren erbringen muss. Umstritten ist, ob der Arbeitgeber die Entstehung einer solchen Dauerverpflichtung dadurch verhindern kann, dass er seine Leistungen „freiwillig und ohne Begründung eines Rechtsanspruchs“ oder „unter Widerrufsvorbehalt“ erbringt. Die Arbeitsgerichte halten solche und vergleichbare Klauseln zum Teil für unwirksam. Das führt nicht nur bei den betroffenen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, sondern auch bei deren anwaltlichen Beratern zu einer Rechtsunsicherheit.

Mit der Thematik „Freiwilligkeitsvorbehalte und andere Vorbehalte im Arbeitsvertrag – geklärte und ungeklärte Fragen in der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts“ wird sich das Arbeitsrechtliche Praktikerseminar an der Justus-Liebig-Universität Gießen in seiner ersten Veranstaltung im Sommersemester 2010 beschäftigen. Es referiert Prof. Dr. Frank Bayreuther von der Universität Passau. Beginn des Vortrags am Donnerstag, 6. Mai 2010, ist um 17 Uhr. Zur öffentlichen Veranstaltung sind Interessierte herzlich eingeladen.

 

  • Termin: Donnerstag, 6. Mai 2010, Beginn: 17 Uhr
  • Ort: Hörsaal 1, Juridicum, Licher Straße 68, 35394 Gießen
  • Kontakt: Prof. Dr. Wolf-Dietrich Walker
    Professur für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht und Zivilprozessrecht
    Licher Str. 72, 35394 Gießen
    Telefon: 0641 99-21241 (Sekretariat)

Herausgegeben von der Pressestelle der Justus-Liebig-Universität Gießen