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Resolution für eine bedarfsgerechte Finanzierung von Forschung und Lehre an den hessischen Hochschulen

Einstimmiger Beschluss durch den Senat der Justus-Liebig-Universität Gießen am 28. April 2010

Nr.79 • 28. April 2010


Der Senat der Justus-Liebig-Universität Gießen hat in seiner Sitzung am 28. April 2010 einstimmig eine Resolution mit folgendem Wortlaut beschlossen:

Die Hessische Landesregierung plant umfangreiche Kürzungen der Grundfinanzierung für Forschung und Lehre ab dem Jahr 2011 in Höhe von mindestens 34 Millionen Euro jährlich. Für die hessischen Hochschulen bedeuten die Kürzungen massive Verschlechterungen der Lehr- und Studien- sowie Forschungs- und Arbeitsbedingungen. Dadurch wird der zukünftige Handlungsspielraum der Hochschulen erheblich eingeschränkt; bestehende Strukturen werden nachhaltig beschädigt.

Der Senat der Justus-Liebig-Universität Gießen fordert die Landesregierung auf, die geplanten Kürzungen im Hochschulbereich zurückzunehmen. Stattdessen muss in Abstimmung mit den Hochschulen eine bedarfsgerechte Finanzierung von Forschung und Lehre an den hessischen Hochschulen sichergestellt werden. Des Weiteren fordert der Senat die volle Übernahme der Kosten für tarifbedingte Gehaltserhöhungen durch das Land Hessen.

Darüber hinaus erklärt sich der Senat mit dem Präsidium im Falle einer Nichtunterzeichnung des Hochschulpakts in der jetzigen Form solidarisch.

Um die geplanten Kürzungen abzuwenden, bedarf es des Widerstands aller Hochschulangehörigen. Zu diesem Zwecke werden Studierende, MitarbeiterInnen und ProfessorInnen aufgerufen, am 11. Mai anlässlich der letzten Verhandlungsrunde über den Hochschulpakt in Wiesbaden gegen die Kürzungen zu protestieren.  Der Senat fordert das Präsidium auf, dafür Sorge zu tragen, dass den Hochschulangehörigen durch den Protest gegen die geplanten Kürzungen keine Nachteile entstehen werden.

 

Herausgegeben von der Pressestelle der Justus-Liebig-Universität Gießen