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Prof. Dr. Patrick-Gödicke: "Informed consent – Lebenslüge des Arzthaftungsrechts?"

5. Gesundheitsrechtliches Praktikerseminar / GPS

Wann

05.07.2017 von 18:00 bis 20:00 (Europe/Berlin / UTC200)

Wo

Campus Licher Straße, HS 052

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Telefon des Kontakts

0641/99-21091

Teilnehmer

Alle Interessierten sind herzlich eingeladen.

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Keine Behandlung ohne Einwilligung, keine Einwilligung ohne Aufklärung – dieses Prinzip des informed consent haben Juristen, Mediziner und Patienten so selbstverständlich verinnerlicht, dass eine Diskussion über seine tiefere Berechtigung nur noch selten stattfindet. Und das, obwohl nicht nur mancher Mediziner, sondern auch mancher Patient den Sinn medizinischer Aufklärung in Frage stellt, Studien über den tatsächlichen Effekt der Wissensvermittlung an deren Zweck grundlegend zweifeln lassen und ein Recht auf gesundheitliche Selbstbestimmung ohne ein Recht auf Nichtwissen schwer denkbar ist.

Wie lassen sich dann aber rechtlicher Anspruch und medizinische Wirklichkeit in ein sinnvolles Verhältnis setzen, das den Patienten weder bevormundet, noch die Pflicht zu seiner Aufklärung als Erfindung von Juristen für Juristen abtut? Zu diesen Fragen nebst anschließender Diskussion lädt der Vortrag vor allem auch mit Blick auf das Alltags-Dilemma von Ärzten ein, auf der Gratwanderung zwischen Patienteninteresse und Haftungsrisiko Tag für Tag aufs Neue zu bestehen.