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Prof. Dr. iur. Friedhelm Hufen: „Präimplantationsdiagnostik in Deutschland. Überblick, Erfahrungen, offene Rechtsfragen“

13. Gesundheitsrechtliches Praktikerseminar / GPS

Wann

19.06.2019 von 18:00 bis 20:00 (Europe/Berlin / UTC200)

Wo

Campus Licher Straße, HS 052

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Telefon des Kontakts

0641/99-21091

Teilnehmer

Alle Interessierten sind herzlich eingeladen.

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Die kontrovers diskutierte Präimplantationsdiagnostik (PID) ist – so seit 2011 gesetzlich definiert – die genetische Untersuchung eines Embryos in vitro vor seinem intrauterinen Transfer.  Zulässig ist sie ausweislich § 3a ESchG nur bei hohem Risiko einer schwerwiegenden Erbkrankheit oder zur Feststellung einer schwerwiegenden Schädigung des Embryos vornimmt, die mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einer Tot- oder Fehlgeburt führen wird. Geprüft und bewertet wird die Zulässigkeit der PID von einer interdisziplinär zusammengesetzten Ethikkommission. Der Referent, emeritierter Professor für Öffentliches Recht und stellvertretender Vorsitzender der für Hessen zuständigen PID-Kommission, wird in seinem Vortrag spezifischen Fragestellungen der PID nachgehen.