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210. Umweltrechtliches Praktikerseminar: „Bleiben die Umwelt- und Naturschutzbelange bei der Anwendung der §§ 13a und 13b BauGB auf der Strecke?“ - RA Ursula Philipp-Gerlach

Hier finden Sie Informationen zum Umweltrechlichen Praktikerseminar

  • 210. Umweltrechtliches Praktikerseminar: „Bleiben die Umwelt- und Naturschutzbelange bei der Anwendung der §§ 13a und 13b BauGB auf der Strecke?“ - RA Ursula Philipp-Gerlach
  • 2021-02-11T18:30:00+01:00
  • 2021-02-11T19:45:00+01:00
  • Hier finden Sie Informationen zum Umweltrechlichen Praktikerseminar
Wann

11.02.2021 von 18:30 bis 19:45 (Europe/Berlin / UTC100)

Wo

digital (Webex)

Telefon des Kontakts

0641-99-21181 (Sekretariat)

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In der 210. Veranstaltung am Donnerstag, dem 11.02.2021, befasst sich Frau Rechtsanwältin Fachanwältin für
Verwaltungsrecht Ursula Philipp-Gerlach, Frankfurt am Main, mit der Frage „Bleiben die Umwelt- und Naturschutzbelange
bei der Anwendung der §§ 13a und 13b BauGB auf der Strecke?“


Die Gemeinden nutzen das vereinfachte Verfahren zur Aufstellung von Bebauungsplänen vor allem auch, um
die Erstellung des Umweltberichts und den Ausgleich in Natur und Landschaft zu vermeiden. Insbesondere im
ländlichen Raum wird hiervon zahlreich Gebrauch gemacht. Die Voraussetzungen werden anhand der hierzu
ergangenen Rechtsprechung dargestellt. Der Entwurf der Bundesregierung des Baulandmobilisierungsgesetzes
sieht die Verlängerung des § 13b BauGB vor. Anhand von Evaluierungsergebnissen wird der Frage nachgegangen,
ob die gesetzgeberischen Ziele, die mit der Einführung der Regelung verfolgt wurden, erreicht worden sind.
Berichtet wird darüber hinaus auch von der EU-Beschwerde, die die Vereinbarkeit der Regelung mit der SUPRichtlinie
beinhaltet.
Frau Philipp-Gerlach ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Verwaltungsrecht in Frankfurt am Main. Die von
ihr gegründete Kanzlei Rechtsanwälte Philipp-Gerlach • Teßmer betreut bundesweit Mandate aus der ganzen
Breite des Umweltrechts sowie des Bau-, Planungs- und Anlagenrechts. Frau Philipp-Gerlach ist darüber hinaus
Vorsitzende des Informationsdienstes Umweltrecht e.V. und Autorin zahlreicher umweltrechtlicher Beiträge.

 

Wir würden uns sehr freuen, Sie zu den virtuellen Seminarveranstaltungen begrüßen zu können!

 

Zugang zum virtuellen Vortragssaal haben Sie ab 18.00 Uhr über
https://uni-giessen.webex.com/uni-giessen/j.php?MTID=m25ce482571df9da8f6e85bd1ccbe6860

(die Meeting-Kennnummer lautet 174 503 1311, das Passwort sSM3ZkUX3d8).

 

Die Veranstaltung ist als Fortbildungsveranstaltung gem. § 15 FAO für Fachanwälte im Verwaltungsrecht geeignet. Teilnahmebescheinigungen werden auf Wunsch ausgestellt; wir bitten in diesem Falle um elektronische Anmeldung unter Angabe Ihrer Postadresse an sekretariat-reimer@recht.uni-giessen.de. Bitte beachten Sie, dass zusätzlich die Anmeldung bei Webex mit vollständigem Vor- und Zunamen erfolgen muss, damit Ihre digitale Teilnahme dokumentiert werden kann.

 

Letzteres gilt auch für Studierende, die durch die Teilnahme den Erwerb einer Schlüsselqualifikation gem. § 9 Abs. 1 Nr. 2 lit. d JAG beabsichtigen.

Weitere Informationen zum Nachweis von digital besuchten SQ-Vorträgen (Verfahren ab WS 20/21) finden Sie hier:

https://www.uni-giessen.de/fbz/fb01/service-studierende/services/sqvortrag.

 

Eine vorherige Anmeldung ist für Studierende im Falle des Umweltrechtlichen Praktikerseminars nicht erforderlich.

 

Wir würden uns freuen, Sie trotz der ungewöhnlichen Umstände zum Umweltrechtlichen Praktikerseminar begrüßen zu dürfen!

 

Herzliche Grüße aus dem Gießener Fachbereich Rechtswissenschaft,

 

Ihre

Bettina Schöndorf-Haubold

Franz Reimer

 

 Die Veranstaltungen des Umweltrechtlichen Praktikerseminars sind auch als Fortbildungsveranstaltungen gem. § 15 FAO für Fachanwälte im Verwaltungsrecht geeignet (entsprechende Teilnahmebescheinigungen werden auf Wunsch ausgestellt). Die Teilnahme ist kostenfrei und auch sonst mit keinerlei Verpflichtungen verbunden und kann mit Spenden unterstützt werden (Justus-Liebig-Universität Gießen, Landesbank Hessen-Thüringen, BIC: HELADEFF, IBAN: DE98500500000001006550, Verwendungszweck: Spende Umweltrechtliches Praktikerseminar, Projektnummer 811 00 523).