Inhaltspezifische Aktionen

"JLU vital" - Gesundheitstag für Beschäftigte

Wann

26.02.2019 von 09:00 bis 14:30 (Europe/Berlin / UTC100)

Name des Kontakts

Termin zum Kalender hinzufügen

iCal

 

 

Der Gesundheitstag für die Beschäftigten der JLU bietet auch im Wintersemester 2018/19 wieder eine attraktive Plattform, Zeit in die eigene Gesundheit zu investieren. Der Allgemeine Hochschulsport und die Abteilungen Sicherheit und Umwelt sowie Personalentwicklung laden am 26. Februar 2019 von 09.00-14.30 Uhr ein, Vitalität und Wohlbefinden am Arbeitsplatz und darüber hinaus zu steigern. Der Gesundheitstag findet am Campus Naturwissenschaften im Foyer der Neuen Chemie statt.

 

  • Wie finden wir auch in hektischen Zeiten die Gelegenheit, das Stresslevel zu senken und wieder zur Ruhe zu kommen?
  • Wie können wir auch am Arbeitsplatz fit bleiben und unsere Gesundheit fördern?

Antworten auf diese Fragen erhalten Sie an zahlreichen Ständen, einladenden Mitmachangeboten sowie spannenden Vorträgen.

 

Neben einem Wirbelsäulenscreening und einer Stresswaage zum Erkennen und Bewerten von Stressauslösern, wird u.a. mit dem CUELA-Rückenmonitor die Rückenbelastung bei verschiedenen Hebe- und Tragetätigkeiten anschaulich dargestellt. Abgerundet wird die Veranstaltung durch Vorträge zu den Themen Achtsames Arbeiten und Führen, Betriebliches Eingliederungsmanagement, Abhängigkeit am Arbeitsplatz, richtiges Heben und Tragen sowie gesunde Bildschirmarbeit, die durch die Teams der Personalentwicklung und Sicherheit und Umwelt organisiert und durchgeführt werden.

Nehmen Sie teil und nutzen Sie die Möglichkeit, zahlreiche Angebote zur Förderung der eigenen Gesundheit kennenzulernen. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme.

Der genaue Zeitplan der Veranstaltung ist auf der ahs-Homepage zu finden (www.uni-giessen.de/ahs).

Für einzelne Maßnahmen ist die vorherige Anmeldung über die ahs-Homepage empfehlenswert. Der Besuch der Veranstaltung wird als Weiterbildungsmaßnahme angesehen und in Rücksprache mit der/dem jeweiligen Vorgesetzten können bis zu drei Stunden der Teilnahme als Arbeitszeit anerkannt werden.