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Umweltrechtliches Praktikerseminar: „Verantwortung für die Sanierung ökologischer Altlasten“ (Dr. Johannes Junker, LL.M. und Dr. Julia Heesen)

Wann

17.01.2019 von 18:00 bis 20:00 (Europe/Berlin / UTC100)

Wo

Campus Recht und Wirtschaft, Licher Str. 68, Raum 021

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0641 -99 21181

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In der 199. Veranstaltung des Umweltrechtlichen Praktikerseminars am Donnerstag, dem 17.01.2019 sprechen Herr Dr. Johannes Junker, LL.M., Syndikusanwalt, E.ON Climate & Renewables GmbH, und Frau Dr. Julia Heesen, Richterin am SG Wiesbaden, derzeit Thüringer Staatskanzlei, am Beispiel stillgelegter Bergwerke mit der tatsächlichen und finanziellen „Verantwortung für die Sanierung ökologischer Altlasten“.

Der Untertagebergbau hinterlässt in Ost- und Westdeutschland enorme Grubengebäude. Nach dem Ende des aktiven Abbaus müssen über sehr lange Zeiträume hinweg Bergschäden verhindert und Altlasten saniert werden. Die Regelungen über die tatsächliche und finanzielle Verantwortung für diese Arbeiten sind dabei vielfältig und komplex. So gilt je nach Zeitpunkt der Schließung der Bergwerke BBergG oder preußisches Bergrecht. Zudem ist eine Reihe von Unternehmen verantwortlich, der zunehmende zeitliche Abstand erschwert es, den Verantwortlichen zu identifizieren. Mit der RAG-Stiftung wurde im Ruhrgebiet für den langfristigen Umgang mit stillgelegten Bergwerken ein Modell gefunden, das auf dem Vorsorgeprinzip und der Verantwortung des Bergwerkseigentümers fußt. Herr Junker wird die rechtliche Ausgangslage und die Rolle der RAG-Stiftung darstellen. Als Instrument zur staatlichen (Mit-)Finanzierung hat sich in der Nachwende-Zeit in den neuen Bundesländern das Institut der „Altlasten-Freistellung“ etabliert, das Frau Heesen in einem Kommentar vorstellen wird.

Herr Dr. Junker und Frau Dr. Heesen haben bei Herrn Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Eberhard Schmidt-Aßmann am Institut für deutsches und europäisches Verwaltungsrecht der Universität Heidelberg gearbeitet und promoviert. Herr Junker arbeitete zunächst als Rechtsanwalt mit dem Schwerpunkt Verwaltungsrecht bzw. Regulierungsrecht und war dann bei E.ON für Rechtsfragen des Altbergbaus zuständig, bevor er kürzlich zum Renewables-Bereich des Konzerns wechselte. Frau Heesen ist Richterin und befasst sich seit einem Jahr im Rahmen einer Abordnung an die Thüringer Staatskanzlei u.a. mit der Altlasten-Finanzierung.

Die Veranstaltung am 17.01.2019 beginnt um 18.15 Uhr und endet gegen 20.00 Uhr. Sie findet im Seminargebäude des Fachbereichs Rechtswissenschaft, Campus Recht und Wirtschaft, Licher Str. 68, Raum 021 (Untergeschoss des Seminargebäudes) statt. Falls die Veranstaltung ausnahmsweise in einen anderen Raum gelegt wird, wird durch entsprechende Beschilderung darauf hingewiesen werden.


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