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Vortrag im Rahmen des Umweltrechtlichen Praktikerseminars von Dr. Daniel Klein, Mitarbeiter des UN-Klimasekretariats in Bonn: „Evolution und Zukunft des internationalen Klimaschutzregimes – das Klimaübereinkommen von Paris und seine Umsetzung“

  • Vortrag im Rahmen des Umweltrechtlichen Praktikerseminars von Dr. Daniel Klein, Mitarbeiter des UN-Klimasekretariats in Bonn: „Evolution und Zukunft des internationalen Klimaschutzregimes – das Klimaübereinkommen von Paris und seine Umsetzung“
  • 2018-05-24T18:00:00+02:00
  • 2018-05-24T20:00:00+02:00
Wann

24.05.2018 von 18:00 bis 20:00 (Europe/Berlin / UTC200)

Wo

Hörsaal 021 des gemeinsamen Vorlesungs- und Seminargebäudes des Fachbereichs Rechtswissenschaft und des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften

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0641 - 99 21181

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Zum Auftakt der Veranstaltungsreihe des Umweltrechtlichen Praktikerseminars spricht in der 195. Veranstaltung am Donnerstag, dem 24.05.2018, Herr Dr. Daniel Klein, Mitarbeiter des UN-Klimasekretariats in Bonn, über „Evolution und Zukunft des internationalen Klimaschutzregimes – das Klimaübereinkommen von Paris und seine Umsetzung“.

Der Vortrag wird zunächst in das internationale Klimaschutzregime einführen, mit seinen über 25 Jahre hinweg gewachsenen institutionellen Strukturen und Prozessen und seinen drei völkerrechtlichen Verträgen unter dem Dach der Vereinten Nationen: dem Klima-Rahmenübereinkommen von 1992, dem Kyoto Protokoll von 1997 und dem Pariser Klimaübereinkommen von 2015. Herr Dr. Klein wird den komplexen und langen Verhandlungsweg bis zur Verabschiedung des Pariser Übereinkommens im Dezember 2015 nachzeichnen und einen Überblick über die wesentlichen Merkmale des Übereinkommens geben. Ziele und Prinzipien, Kernverpflichtungen und Erwartungen an die Staaten, Struktur und Mechanismen des Übereinkommens werden näher beleuchtet – insbesondere der Versuch des Übereinkommens, einen Zyklus zu etablieren, bei dem mittels wiederkehrend einzureichender, national bestimmter Klimaschutzbeiträge, der Prinzipien der Ambition und Progression, klarer Transparenzregeln und regelmäßiger kollektiver Bestands-aufnahme eine „Aufwärtsspirale“ erreicht werden soll, welche die Staatengemeinschaft am 2°C-Ziel festhält und zugleich die völkerrechtliche Souveränität der einzelnen Staaten gewährleistet.

Dr. Daniel Klein studierte Jura in Würzburg, Salamanca (Spanien), Heidelberg und New Orleans (USA). Von 1999 bis 2006 forschte und arbeitete er am Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht in Heidelberg, u.a. als wissenschaftlicher Referent, und wurde an der Universität Heidelberg mit einer Arbeit zum Thema Umweltinformation im Völker- und Europarecht promoviert. Von 2006 bis 2008 war er als Jurist im Umweltrechtszentrum der Internationalen Naturschutzunion (IUCN) in Bonn tätig. Seither ist Herr Dr. Klein Mitarbeiter des UN-Klimasekretariats in Bonn. Dort wirkte er zunächst in der Exekutiv- und Management-Abteilung an der inhaltlichen und strategischen Koordination des Sekretariats zur Unterstützung der internationalen Klimaverhandlungen mit und wechselte zum Herbst 2016 in die Rechtsabteilung.

Der öffentliche Vortrag beginnt um 18.15 Uhr in Hörsaal 021 des gemeinsamen Vorlesungs- und Seminargebäudes des Fachbereichs Rechtswissenschaft und des Fachbereichs Wirtschaftswissen-schaften in der Licher Str. 68. An den Vortrag wird sich eine Diskussion unter Leitung von Frau Prof. Dr. Bettina Schöndorf-Haubold anschließen.