Mahngebühren
Werden Bücher oder sonstige Medien nicht innerhalb der Leihfrist zurückgegeben, fallen Mahngebühren an. Diese werden bereits mit der Ausfertigung des Mahnschreibens fällig, nicht erst dann, wenn das Mahnschreiben Sie erreicht hat. Die Höhe der Mahngebühren richtet sich nach der Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wissenschaft und Kunst (VwKostO-MWK, Nr. 3) in der derzeit gültigen Fassung.
Die Gebühren betragen je Medium nach der
1. Mahnung: 3,00 Euro
2. Mahnung: 6,00 Euro (= 1. Mahnung: 3 Euro + 2. Mahnung: 3 Euro)
3. Mahnung: 12,00 Euro (= 1. Mahnung: 3 Euro + 2. Mahnung: 3 Euro + 3. Mahnung: 6 Euro)
Bei der 3. Mahnung werden zusätzlich Portokosten in Höhe von 5,70 Euro für das Versenden per "Einschreiben mit Rückschein" berechnet.
Achtung: Haben Sie bei den noch offenen Mahngebühren einen Betrag von insgesamt 12,00 Euro erreicht oder überschritten, ist Ihr Leseausweis (Chipkarte) bis zur Begleichung der Mahngebühren gesperrt.
Bitte beachten: Mahngebühren können erst nach Rückgabe der Bücher bezahlt werden.
Wenn die Medien abgegeben sind, können die Mahngebühren bargeldlos an den Kassenautomaten oder während der Kassenzeiten an der Ausleihtheke der Universitätsbibliothek beglichen werden. Bitte beachten Sie, dass die Zahlung mit Banknoten ab einem Nennwert von 100,00 Euro nicht möglich ist!
Die Überweisung von Mahngebühren kann an folgende Bankverbindung erfolgen:
Empfänger: Justus-Liebig-Universität Gießen
IBAN: DE98 5005 0000 0001 0065 50
BIC: HELADEFF
Bitte bei Verwendungszweck eintragen:
MAHNGEBÜHREN UB, Leseausweisnummer, Nachname und Vorname der Nutzerin oder des Nutzers