Leihfrist
Die Leihfrist für entleihbare Medien und Bücher aus der Fernleihe beträgt in der Regel 28 Tage .
Achtung: Haben Sie die Leihfrist auch nur um einen Tag überschritten, werden Mahngebühren fällig.
Eine Übersicht über von Ihnen Entliehenes und dessen Leihfrist erhalten Sie über Ihr Ausleihkonto oder auf Anfrage an den Ausleihtheken .
Drei Tage vor Ablauf der Leihfrist erhalten Sie eine Benachrichtigung per E-Mail . Die Mail informiert Sie über Ihre fälligen Medien und Sie haben dann folgende Möglichkeiten:
- Rückgabe der entliehenen Medien
- Verlängerung der Leihfrist
Bitte beachten Sie: Auch wenn Sie keine Erinnerungsmail bekommen haben (z.B. aus technischen Gründen, weil Ihre Adresse nicht mehr stimmt, Ihr Postfach voll ist o.ä.) müssen Sie, um Mahngebühren zu vermeiden, Ihre Entleihungen rechtzeitig zurückgeben oder verlängern.
Frei zugängliche Medien
In der Universitätsbibliothek und allen Zweigbibliotheken ist der überwiegende Teil des Bestandes frei zugänglich aufgestellt und kann sofort an der Ausleihtheke entliehen werden.
Hiervon ausgenommen sind Medien mit Ausleiheinschränkungen.
Nicht ausgeliehen werden können
- Zeitschriften und Zeitungen aus den Freihandbereichen
- Bände mit rotem Signaturschild ( Nur für den Lesesaal )
- Bände mit der Kennzeichnung „Nicht ausleihbar“
Sie können die entliehenen Medien vor Ablauf der Leihfrist selbständig auf unserer Startseite über den Link Ihr Ausleihkonto verlängern. Geben Sie Ihre Chipkarten - (ohne Bindestrich!), Leseausweis- oder Personenbezogener Professurausweis -Nummer und anschließend Ihr Passwort für das Ausleihkonto ein.
Abbildung: Ausleihkonto, Ansicht "Ihre Ausleihen, verlängern"
So verlängern Sie :
Einzelne Medien :
- Wählen Sie "Ihre Ausleihen, verlängern" (1)
- Button "Verlängern" anklicken (2)
- Verlängerung mit dem Passwort für das Ausleihkonto bestätigen
- An Hand der Leihfrist überprüfen, ob alle gewünschten Bücher verlängert wurden.
- Alle bis zu 28 Tage ausleihbaren Medien können höchstens zehnmal online verlängert werden.
Mehrere oder alle Medien:
- Wählen Sie "Ihre Ausleihen, verlängern" (1)
- Gewünschte Medien auswählen (5) "Seite auswählen" anklicken
- Button "Leihfrist verlängern" anklicken (6)
- Verlängerung mit dem Passwort für das Ausleihkonto bestätigen
- An Hand der Leihfrist überprüfen, ob alle gewünschten Bücher verlängert wurden.
- Alle bis zu 28 Tage ausleihbaren Medien können höchstens zehnmal online verlängert werden.
Bücher aus der Fernleihe lassen sich nur zweimal verlängern. Sie können dennoch zur Rückgabe aufgefordert werden, wenn die gebende Bibliothek der Verlängerung nicht zustimmt.
Achtung :
- Das Rückgabedatum (Leihfrist) ändert sich nicht, wenn Sie Ihre Verlängerungs-Optionen am selben Tag mehrmals ausführen.
- Vorgemerkte Bücher können nicht mehr verlängert werden.
- Eine Verlängerung per Telefon oder E-mail ist nicht möglich.
- Haben Sie die Leihfrist auch nur um einen Tag überschritten, werden Mahngebühren fällig. Wenden Sie sich daher bei Problemen mit der Verlängerung noch vor Ablauf der Leihfrist während der Kassenöffnungszeiten an die Ausleihtheke .
Bei Vorlage des Buches und Ihres Leseausweises (Chipkarte) an der Ausleihtheke können Sie die Leihfrist auch verlängern lassen (= Neuausleihe).
Eine Rückgabe der elektronisch verbuchbaren Medien ist an den Rückgabeautomaten und/oder Ausleihtheken der Universitätsbibliothek (UB) und allen Zweigbibliotheken möglich.
Aus technischen Gründen müssen Medien, die über einen Bestellschein ausgeliehen wurden, in der Bibliothek zurückgegeben werden, aus der sie stammen. Gleiches gilt, wenn Sie Medien zurückgeben und sofort wieder ausleihen möchten.
Sie werden 3 Tage vor Ablauf der Leihfrist unverbindlich an die Rückgabe erinnert, wenn Sie die Benachrichtigung per E-Mail eingerichtet haben.
Achtung: Haben Sie die Leihfrist auch nur um einen Tag überschritten, werden Mahngebühren fällig.
Ein Buchverlust oder eine Buchbeschädigung ist umgehend an der Ausleihtheke anzuzeigen.
Werden Bücher oder sonstige Medien nicht innerhalb der Leihfrist zurückgegeben, fallen Mahngebühren an. Diese werden bereits mit der Ausfertigung des Mahnschreibens fällig, nicht erst dann, wenn das Mahnschreiben Sie erreicht hat.
Die Gebühren betragen je Medium für die
1. Mahnung 3,00 Euro
2. Mahnung 6,00 Euro
3. Mahnung 12,00 Euro
Bei der 3. Mahnung werden zusätzlich Portokosten in Höhe von 5,70 Euro für das Versenden per "Einschreiben mit Rückschein" berechnet.
Achtung: Haben Sie bei den noch offenen Mahngebühren einen Betrag von insgesamt 12,00 Euro erreicht oder überschritten, ist Ihr Leseausweis (Chipkarte) bis zur Begleichung der Mahngebühren gesperrt .
Bitte beachten: Mahngebühren können erst nach Rückgabe der Bücher bezahlt werden.
Wenn die Medien abgegeben sind, können die Mahngebühren bargeldlos an den Kassenautomaten oder während der Kassenzeiten an der Ausleihtheke der Universitätsbibliothek beglichen werden. Bitte beachten Sie, dass die Zahlung mit Banknoten ab einem Nennwert von 100,00 Euro nicht möglich ist!
Die Überweisung von Mahngebühren kann an folgende Bankverbindung erfolgen:
Empfänger: Justus-Liebig-Universität Gießen
IBAN: DE98 5005 0000 0001 0065 50
BIC: HELADEFF
Bitte bei Verwendungszweck eintragen:
MAHNGEBÜHREN UB, Leseausweisnummer, Nachname und Vorname der Nutzerin oder des Nutzers
Die
Höhe der Mahngebühren
richten sich nach der Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wissenschaft und Kunst
(
VwKostO-MWK, Nr. 3
) in der derzeit gültigen Fassung.