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Buchverlust

 

Ein Buchverlust oder eine Buchbeschädigung ist der Ausleihe anzuzeigen. Für die Wiederbeschaffung des Buches ist eine Verwaltungskostengebühr zu entrichten. Außerdem erhält der/die Nutzer/in eine Rechnung in Höhe der Kosten des verloren gegangenen Werkes.

 

Stichwörter: Verlust eines Buches, Beschädigung eines Buches