FDM in Förderanträgen
Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR), ehemals Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), verfolgt keine einheitlichen oder systematischen Richtlinien zum Forschungsdatenmanagement (FDM). Stattdessen werden die Anforderungen individuell für jede Bekanntmachung festgelegt. Die spezifischen Anforderungen müssen daher stets den jeweiligen Förderrichtlinien entnommen werden.
Als allgemeiner Rahmen dient der vom BMFTR herausgegebene Aktionsplan Forschungsdaten ( pdf ), der drei zentrale Punkte umfasst, die bei jeder Antragstellung berücksichtigt werden sollten:
- Datensouveränität/Dateninfrastrukturen : Entwicklung und Betrieb energieeffizienter, sicherer und moderner Dateninfrastrukturen
- Datenbasierte Innovationen : Verbesserung der Nutzbarkeit von Forschungsdaten und Erschließung neuer Datenquellen, um Erkenntnisgewinn, Ideenerzeugung und Innovationsentwicklung zu beschleunigen
- Datenkompetenzen : Vermittlung und Erwerb der notwendigen Fähigkeiten im Umgang mit digitalen Daten für Forschende
Um diese Punkte mit dem eigenen Datenmanagement zu gewährleisten bzw. zu unterstützten, sollen Fördermittelempfänger der grundsätzlichen Verpflichtung einer systematischen, möglichst standardisierten Datenverarbeitung und -aufbewahrung nachkommen, die FAIR-Prinzipien (s. Glossar ) einhalten und zuwendungsfähige Ausgaben für FDM bei der Antragsstellung angeben . Bei vielen Förderrichtlinien ist mittlerweile die Vorlage eines der im Projekt erhobenen Daten entlang des Forschungsdatenlebenszyklus (s. Glossar ) beschreibenden Datenmanagementplans (DMP) mit dem Antrag oder in den ersten Projektmonaten verpflichtend. Ist dies nicht der Fall, wird in der Regel mindestens eine Verfügbarmachung der Daten „in weitergabefähiger Form“ nach Projektende in einer geeigneten Einrichtung gefordert. Dazu können auch Repositorien verwendet werden.
Die bisherigen Förderrichtlinien lassen teilweise fachspezifische Besonderheiten bei den Anforderungen zum Forschungsdatenmanagement erkennen. In der Bildungsforschung sind die Anforderungen für gewöhnlich deutlich höher und müssen detaillierter ausfallen (s. beispielsweise hier und hier ). Eine Datenweitergabe durch die Zusammenarbeit mit einschlägigen Forschungsdatenzentren wird in vielen Fällen vorausgesetzt. Außerdem müssen grundlegende Angaben zur Datenerhebung, -speicherung, -dokumentation und -archivierung mitgeliefert werden. In den Naturwissenschaften sind die Anforderungen in den meisten Fällen moderater. Aber auch hier existieren Ausnahmen, wie beispielsweise diese Förderrichtlinie zur naturwissenschaftlichen Grundlagenforschung zeigt.
Neben der Fachdisziplin spielen allerdings auch noch andere Aspekte für die Anforderungen an das FDM in Anträgen eine wichtige Rolle. Dazu gehören unter anderem die erzeugten Datentypen , die Projektgröße und der Anwendungsbereich .
Der vom BMFTR verfolgte flexible, bedarfsorientierte Ansatz ermöglicht eine differenzierte Berücksichtigung disziplinspezifischer Anforderungen. Zugleich verlangt er jedoch von Antragstellenden ein hohes Maß an Eigenverantwortung und eine sorgfältige, oft längere Planungsphase insbesondere im Bereich des Forschungsdatenmanagements.
Praktische Links
- BMFTR/BMBF – Aktionsplan Forschungsdaten: https://www.bildung-forschung.digital/digitalezukunft/shareddocs/Downloads/files/163_20_faktenblatt_aktionsplan_3_final.pdf?__blob=publicationFile&v=2 (pdf)
Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) hat die Anforderungen an das FDM in Förderanträgen aller Programme im März 2022 deutlich konkretisiert . Angaben zum Umgang mit Forschungsdaten sind verpflichtend und ein entscheidendes Kriterium für die Bewilligung von Einzel- und Verbundvorhaben (z.B. Sachbeihilfen, Sonderforschungsbereiche/SFB, Forschungsgruppen/FOR, Graduiertenkollegs, Exzellenzinitiative/-strategie). Antragstellende müssen detailliert darlegen, welche Forschungsdaten im Projekt entstehen oder verwendet werden, wie deren Erhebung , Speicherung , Sicherung , Dokumentation , Archivierung und Nachnutzung gewährleistet wird, welche Methoden und Standards warum genutzt werden und wie rechtliche Aspekte (vor allem Datenschutz, Urheberrecht, Leistungsschutzrechte, anderweitige Nutzungsrechte) umgesetzt werden.
Die DFG stellt als Hilfe einen offiziellen Fragenkatalog für den Umgang mit Forschungsdaten ( pdf ) bereit, der alle relevanten Aspekte abdeckt. Da der Fragenkatalog fast vollständig auf einem Template von Science Europe aufbaut und in dem von Science Europe bereitgestellten Dokument auch Beispiele und Hilfen für das Beantworten der Fragen vorhanden sind, empfehlen wir Ihnen, dieses Dokument als Vorlage zu nutzen. Sie finden das Template im „Practical Guide to the International Alignment of Research Data Management“ ( pdf ) ab Seite 15. Die Ausführungen zum FDM im Antrag sollten sich daran orientieren. Da die DFG fordert, die Fragen projektspezifisch und bezogen auf den spezifischen Fall zu beantworten , bieten wir für die Beantwortung der einzelnen Fragen keine Textbausteine an. Zu allgemeine Aussagen wie "wir halten uns an die gute wissenschaftliche Praxis" oder "unser Datenmanagement orientiert sich an den FAIR-Prinzipien" sollten vermieden werden, wenn Sie im Anschluss nicht explizit erklären, wie bzw. durch welche Praktiken , Methoden o.ä. Sie die gute wissenschaftliche Praxis und die FAIR-Prinzipien einhalten. Ziel ihrer Ausführungen im Antrag muss es demnach sein, möglichst explizit darzustellen, wie die Umsetzung Ihres Forschungsdatenmanagements aussieht. Da der Platz für die Ausführungen zum FDM in Anträgen meist eher beschränkt ist, sollten Sie im Antrag auf die wichtigsten Aspekte oder Probleme mit Bezug zum FDM eingehen , um zu zeigen, dass Sie sich dieser Aspekte oder Probleme bewusst sind. Denken Sie aber auch daran, dass die Ausführungen auch für fachfremde Gutachterinnen und Gutachter verständlich sein sollten und bereiten Sie sich auf mögliche Rückfragen vor. Um schon im Vorhinein eine versierte Rückmeldung und ggf. kritische Rückfragen zu Ihrem Antragstext zu erhalten, binden Sie frühzeitig das allgemeine Forschungsdatenreferat der JLU Gießen mit ein.
Auch wenn die Abgabe eines Datenmanagementplans (DMP) bei der DFG nicht verpflichtend ist, lohnt es sich in den meisten Fällen, für alle weiteren Aspekte schon vor Projektbeginn einen DMP zu erstellen , in dem Sie sehr viel längere Ausführungen zu allen Aspekten des FDMs in Ihrem Projekt machen können und auf den Sie dann schon im Antrag verweisen können. Den DMP liefern Sie dann als Deliverable zu einem späteren Zeitpunkt nach Projektbeginn einfach mit.
Projektspezifische Aufwände für FDM (z.B. Personal, Infrastruktur, Datenaufbereitung, Nutzung externer Repositorien) können und sollten explizit als Sach- und Personalmittel beantragt werden. Informationen darüber, was zur Grundausstattung gehört und nicht bewilligt wird und was bewilligt werden kann, gibt dieser Artikel der DFG .
Besondere Anforderungen in Förderrichtlinien und Programmen
Exzellenzstrategie
Forschungsprojekte, die im Rahmen der Exzellenzstrategie finanziert werden, müssen zusätzlich erhöhte Anforderungen an Offenheit , Nachhaltigkeit und internationaler Sichtbarkeit von Forschungsdaten und Ergebnissen nachweisen und im Antrag und bei den Begehungen darstellen. Außerdem müssen Exzellenzcluster eine hohe Qualität der unterstützenden Infrastruktur und einen optimalen Umgang mit dem FDM gewährleisten.
Sonderforschungsbereiche (SFBs)
SFBs müssen im Antrag eine intensive Auseinandersetzung mit FDM für alle im Verbund erhobenen/verarbeiteten Daten erkennen lassen. Es ist darzustellen, wie die beteiligten Institutionen und die dortigen Forschungsdateninfrastrukturen das Datenmanagement für den gesamten SFB unterstützten. Es ist möglich, ein Teilprojekts zur Informationsinfrastruktur ( „INF-Projekt“ ) für den Aufbau/Ausbau von Datenmanagement-Infrastruktur mit zu beantragen. Da die Förderdauer bis zu 12 Jahre betragen kann, sind spezifische Ausführungen zur langfristigen Nachvollziehbarkeit und ggf. revisionssicheren Datenarchivierung Punkte, die in einem Antrag auch ohne INF-Projekt besonders ausführlich beschrieben werden sollten.
Forschungsgruppen (FOR)
Forschungsgruppen werden von der DFG finanziert, um es Forschenden in einem engen Arbeitsbündnis zu ermöglichen, einer Forschungsaufgabe gemeinsam nachzugehen. Angaben zum FDM sollten daher fester Bestandteil im Forschungsprogramm der Gruppe sein und auch die bisherige Arbeit mit Forschungsdaten zu angrenzenden oder ähnlichen Forschungsaufgaben klar herausstellen. Die jeweilige Unterstützung durch die verschiedenen institutionellen Infrastrukturen muss im Antrag dargestellt werden. Zusätzlich ist eine Beantragung von FDM-bezogenen Mitteln für koordinierte Projekte möglich.
Graduiertenkollegs
Da die Kompetenzentwicklung im Bereich des FDMs elementarer Bestandteil von Graduiertenkollegs sein sollte, sind spezifische Angaben zum FDM und den dafür benötigten Mitteln im Antrag obligatorisch.
Großgeräteanträge
Bereits bei der Beantragung eines Großgeräts muss der Umgang mit Forschungsdaten, die mit dem Gerät entstehen, klar beschrieben werden. Die DFG verlangt eine strukturierte Darstellung zum FDM , u.a. zu Erhebung , Sicherung , Speicherung , Dokumentation , Archivierung und Nachnutzung der Daten. Wird das Gerät in bestehende institutionelle Infrastrukturen eingebettet, sollte dies ebenfalls erläutert werden. Mittel für FDM-bezogene Aufwände dürfen explizit beantragt werden.
Außerdem muss der Gerätebedarf umfassend dargelegt werden. Dazu gehört u.a. die Erstellung eines Nutzungsplans sowie Angaben zur wissenschaftlichen Zielsetzung.
Praktische Links
Fragenkataloge, Leitfäden & Templates
- DFG – Leitfaden für die Antragstellung (Projektanträge): https://www.dfg.de/de/formulare-54-01-246830
- DFG – Fragenkatalog/-Checkliste zum Umgang mit Forschungsdaten: https://www.dfg.de/resource/blob/174732/forschungsdaten-checkliste-de.pdf
- DFG – Fachspezifische Empfehlungen zum Umgang mit Forschungsdaten: https://www.dfg.de/de/grundlagen-themen/grundlagen-und-prinzipien-der-foerderung/forschungsdaten/empfehlungen
- Science Europe – Practical Guide to the International Alignment of Research Data Management ( DMP-Template ab S. 15 ): https://www.scienceeurope.org/media/4brkxxe5/se_rdm_practical_guide_extended_final.pdf
Informationen zu Förderprogrammen
- Exzellenzstrategie: https://www.dfg.de/de/foerderung/foerderinitiativen/exzellenzstrategie
- Exzellenzcluster (EXC) und Exzellenzuniversitäten (EXU) – Kompaktdarstellung: https://www.dfg.de/de/foerderung/foerderinitiativen/exzellenzstrategie/kompakt-exc-exu
- Sonderforschungsbereiche: https://www.dfg.de/de/foerderung/foerdermoeglichkeiten/programme/koordinierte-programme/sfb
- Sonderforschungsbereiche – INF-Projekt: https://www.dfg.de/de/foerderung/foerdermoeglichkeiten/programme/koordinierte-programme/sfb/antragsteller/programmelement-inf
Die Europäische Kommission hat das Forschungsdatenmanagement (FDM) als erster Fördermittelgeber zu einem zentralen Bestandteil ihrer Forschungsförderung gemacht. Open Science ist seit Horizon 2020 ein übergreifendes Grundprinzip, das sich in allen Förderprogrammen der Europäischen Kommission durch konkrete FDM-Anforderungen niederschlägt.
Dieses Grundprinzip soll durch die folgenden allgemeinen Anforderungen erreicht werden:
- „Open by default“ : Forschungsdaten sollen nach dem Prinzip „ as open as possible, as closed as necessary“ standardmäßig offen publiziert werden.
- Einhaltung der FAIR-Prinzipien : Alle Daten müssen auffindbar , zugänglich , interoperabel und nachnutzbar sein.
- Einreichung eines Datenmanagementplan (DMP) : Die Einreichung eines DMPs innerhalb von 6 Monaten nach Projektbeginn ist verpflichtend.
- Open Access : Zusätzlich zur Datenpublikation ist auch die Open-Access-Publikation der Forschungsergebnisse verpflichtend.
- Offene Lizenzen : Als Publikationslizenzen sind fast ausschließlich CC BY und CC0 erlaubt. Es gibt Ausnahmen für Software und Daten, die aufgrund rechtlicher Hindernisse eine solche Publikation nicht zulassen.
Für alle diese Punkte gilt, dass bereits in der Antragsstellung Angaben dazu gemacht werden müssen. Das bedeutet, dass auch abgewogen werden sollte, welche Angaben zum FDM so wichtig sind, dass diese bereits in den Antrag gehören und für welche Angaben auf den als Deliverable einzureichenden DMP verwiesen wird. Je nach Forschungsschwerpunkt, Fachdisziplin oder Art des Antrags kann diese Abwägung ganz unterschiedlich ausfallen. Neben den oben genannten Anforderungen sollten alle publizierten Daten auch einen Qualitätssicherungsprozess durchlaufen, der spätestens im DMP darzulegen ist.
Wichtig ist, dass alle Kosten für die Open-Access-Publikation der Daten förderfähig sind. Das ist vor allem für die Projekte relevant, die eine sehr große Menge an Daten erzeugen, die unter Umständen auch von institutionellen Repositorien nicht ohne zusätzliche Kosten publiziert werden können. Auch Aufwände für Datenaufbereitung und -dokumentation , die über das normale Maß hinaus gehen, können beantragt werden.
Besondere Anforderungen in Programmen der EU
Horizon Europe
Im Antrag ist ein Outline zum Forschungsdatenmanagement erforderlich, das beschreibt, welche Daten entstehen und wie sie nach FAIR-Prinzipien verwaltet werden. D.h., Sie müssen durch Ihre Methoden und Praktiken darlegen , was Sie tun, um die Daten auffindbar, zugänglich, interoperabel und nachnutzbar zu machen. Es reicht nicht, einfach zu schreiben, dass das Datenmanagement gemäß den FAIR-Prinzipien vollzogen wird. Machen Sie daher explizite, projektspezifische Angaben der verwendeten Geräte und Software, des generierten oder zu generierenden Codes und aller weiteren relevanten Methodiken für das Datenmanagement.
Die EU fordert für die Aufbewahrung der Daten lediglich, diese mindestens 5 Jahre, vorzugsweise aber 10 Jahre verfügbar zu halten.
ERC Grants
Es gelten weitgehend die gleichen Anforderungen wie für Anträge im Horizon Europe Programm. Sonderregelungen entnehmen Sie den einzelnen Ausschreibungen.
European Innovation Council (EIC)
Da es sich bei diesen Programmen um Innovationsprojekte handelt, bei der Forschende häufig auch mit Unternehmen aus der freien Wirtschaft zusammen arbeiten, sind hier unter Umständen IP-Rechte besonders zu berücksichtigen . Der Umgang mit diesen und welche Auswirkungen diese auf die Forderungen nach Open Science und Open Data haben, muss schon im Antrag dargelegt werden. Außerdem müssen Verwertungsstrategien für die Forschungsergebnisse inkl. Daten entwickelt und erläutert werden.
Praktische Links
Leitfäden & Templates
-
EU Grants –
Annotated Grant Agreement
:
https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/docs/2021-2027/common/guidance/aga_en.pdf
(pdf)
Angaben zum FDM ab S. 389 - EU Grants – Data Management Plan (Template) : https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/docs/2021-2027/horizon/temp-form/report/data-management-plan_he_en.docx (docx)
Informationen zu Förderprogrammen
-
Horizon Europe –
Model Grant Agreement
:
https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/docs/2021-2027/horizon/agr-contr/unit-mga_he_en.pdf
(pdf)
Angaben zum FDM ab S. 93 -
Horizon Europe –
Programme Guide
:
https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/docs/2021-2027/horizon/guidance/programme-guide_horizon_en.pdf
(pdf)
Detaillierter Leitfaden zur Vorbereitung eines Antrags: Beschreibung von Open-Science-Praktiken (u.a. Forschungsdatenmanagement) und dafür nützliche Ressourcen im Abschnitt S. 42–57. - Horizon Europe – Standard Application Form : https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/docs/2021-2027/horizon/temp-form/af/af_he-ria-ia_en.pdf (pdf)
Das LOEWE-Programm (kurz für Landes-Offensive zur Entwicklung Wissenschaftlich-ökonomischer Exzellenz ) ist das zentrale Forschungsförderungsprogramm des Landes Hessen zur Förderung herausragender wissenschaftlicher Verbundvorhaben.
In der LOEWE-Förderrichtlinie nehmen Forschungsdaten auf den ersten Blick nur einen sehr kleinen Teil ein. Tatsächlich spielen „Forschungsinfrastrukturen und -daten“ unter dem Teilbereich „Rahmenbedingungen“ laut Förderrichtlinie (s. S. 23 und 30) nur im Begutachtungsprozess von LOEWE-Zentren und -Schwerpunkten eine Rolle. Dennoch: Da es sich insgesamt um ein Förderprogramm für exzellente Forschung handelt, sollten Sie in keiner der Förderlinien auf klare und projektspezifische Angaben zum Forschungsdatenmanagement im Antrag verzichten. Denn die Einordnung des FDM durch das HMWK unter den Rahmenbedingungen zeigt, dass gutes Forschungsdatenmanagement als integraler Bestandteil von exzellenter Forschung betrachtet wird.
Genauere Angaben zu den Anforderungen an das FDM macht das HMWK nicht, da es diese, wie gesagt, voraussetzt. Aus der bisherigen Beratungserfahrung hat sich gezeigt, dass das FDM bei LOEWE-Zentren und -Schwerpunkten vor allem bei der Begehung einen besonderen Platz einnimmt, dort dann aber jede Menge kritische Rückfragen kommen, auf die man als antragsstellende Person eingestellt sein sollte. Sobald der Termin für die Begehung bekannt ist, empfehlen wir zur Vorbereitung daher, andere (im Idealfall auch fachfremde) Forschende und die Forschungsdatenreferate der am Antrag beteiligten Hochschulen einzubinden , um einen Katalog mit kritischen Fragen zum Datenmanagement zu erstellen und diese im Vorhinein zu beantworten. Der Vorteil einer frühzeitigen Einbindung ist, dass Sie als antragstellende Person auf mögliche Lücken im FDM hingewiesen werden und noch Möglichkeiten haben, weitere Ansprechpartner einzubinden, falls Sie selbst für diese Lücken keine Lösungen haben. Denn es ist möglich, dass ein Antrag an schlechtem Datenmanagement scheitert!
Im Antragstext sollten Sie wenigstens Angaben zu den folgenden Punkten machen, um zu zeigen, dass Sie sich mit den grundlegenden Aspekten des FDMs auseinandergesetzt haben:
- Forschungsinfrastruktur: Da Forschungsinfrastruktur eine Rahmenbedingung für die Begutachtung ist, machen Sie spezifische Angaben zur genutzten technischen Infrastruktur und deren Nachhaltigkeit.
- Nachhaltigkeit & Verfügbarmachung der Daten: Genau wie die Forschungsinfrastruktur müssen auch die Daten Anforderungen an die Nachhaltigkeit erfüllen. Legen Sie daher dar, wie die Daten nach Projektende dauerhaft gesichert und ggf. Open Access verfügbar gemacht werden. Wenn die Daten eine Open Access-Veröffentlichung nicht zulassen, erläutern Sie, welche Möglichkeiten zur Verfügbarmachung es dennoch geben könnte.
- Verantwortlichkeiten: Benennen Sie den oder die Verantwortlichen für das FDM im Verbund.
- Einhaltung der FAIR-Prinzipien : Sie sollten bereits im Antrag klar machen, was Sie im Bereich des Datenmanagements tun, um die Daten auffindbar , zugänglich , interoperabel und nachnutzbar zu machen. Erklären Sie also nicht nur, dass Sie dies vor haben, sondern zeigen Sie schon im Antrag explizit, wie Sie dies planen.
- Qualitätssicherung: Erläutern Sie, wie Sie sicherstellen, qualitativ hochwertige Daten zu erzeugen und welche Qualitätssicherungsmaßnahmen es gibt (z.B. Einhaltung von Standards für die Dokumentation, Metadaten und Methoden).
- Erstellung eines oder mehrerer Datenmanagementpläne (DMP) : Weisen Sie in Ihrem Antrag darauf hin, dass Sie spezifischere Angaben zum FDM in einem DMP darlegen, den Sie im Idealfall bereits im Anhang des Antrags mitliefern oder zumindest nach der Bewilligung nachliefern. Für sehr große Projekte mit vielen Teilprojekten, die unter Umständen mit sehr unterschiedlichen Daten arbeiten, kann es lohnenswert sein, dass mehrere DMPs erstellt werden, um auf die spezifischen Besonderheiten einzugehen.
FDM-bezogene Kosten (Personal, Infrastruktur, Datenaufbereitung) sind förderfähig und müssen im Finanzplan ausgewiesen werden.
Praktische Links
- HMWK – Infoseite zum Forschungsförderprogramm LOEWE : https://wissenschaft.hessen.de/Forschen/Landesprogramm-LOEWE
- HMWK – LOEWE-Förderrichtlinie (Stand 12/2023): https://wissenschaft.hessen.de/sites/wissenschaft.hessen.de/files/2024-02/loewe_forderrichtlinie_12_2023.pdf (pdf)