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Rückgabefrist für elektronische Entleihungen mit abgelaufener Leihfrist

Die elektronische Ausleihe ist wieder an allen Bibliotheksstandorten (Universitätsbibliothek und allen vier Zweigbibliotheken) möglich. Bitte geben Sie daher alle elektronisch entliehenen Medien, deren Leihfrist abgelaufen ist, bis spätestens Mittwoch, den 26.02.2020 zurück. Ab diesem Zeitpunkt werden zu spät zurückgegebene Medien wieder regulär gemahnt. Das Ende der Rückgabefrist können Sie Ihrem Ausleihkonto entnehmen.

Für die Bücher, die per Leihschein entliehen wurden, gilt weiterhin das Rückgabedatum auf dem beigelegten Fristzettel. Bitte achten Sie bei diesen Entleihungen weiterhin darauf, dass sie nur in der Bibliothek zurückgegeben werden können, in der sie ausgeliehen wurden.

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