JLUpub
Vorbemerkungen
JLUdocs ist der Bereich für Textdokumente im institutionellen Repositorium JLUpub. Sie können in JLUdocs Dissertationen und Habilitationen, wissenschaftliche Dokumente (z.B. Artikel, Monographien, Arbeitspapiere, Zweitveröffentlichungen im Sinne des grünen Wegs) sowie studentische Arbeiten veröffentlichen und dauerhaft sichern (inkl. DOI Vergabe). Die Speicherung erfolgt auf Storage-Systemen im HRZ der Justus-Liebig-Universität Gießen. Die Anmeldung erfolgt über die HRZ-Benutzerkennung. Alle Mitglieder und Angehörige der Justus-Liebig-Universität Gießen können JLUdocs nutzen. Externe, z.B. Promovierende, die nicht mehr an der JLU tätig sind, können sich per E-Mail einen Account anlegen lassen.
Vorbereitung der Veröffentlichung
Konvertieren Sie Ihr Dokument nach PDF . Generieren Sie nach Möglichkeit ein PDF-Dokument im PDF/A-1b:2005 Standard, der eine optimale Langzeitarchivierung vereinfacht. Bitte achten Sie darauf, dass Sie alle Sicherheitseinstellungen , z.B. Passwortschutz, deaktivieren. Dies gibt uns die Möglichkeit, in JLUdocs veröffentlichte Dokumente zu einem späteren Zeitpunkt in verbesserte Datenformate zu konvertieren und so langfristig zur Verfügung zu stellen.
Wählen Sie für Ihre Datei eine kurze und aussagekräftige Benennung, ohne Umlaute und Leerzeichen. Dissertationen und Habilitationen benennen Sie bitte nach folgendem Muster:
NachnameVorname-Jahr-Monat-Tag (Promotionsdatum oder Datum des Habilitationsvortrags)
Beispiel: MuellerJulia-2021-06-01
Aus Datenschutzgründen empfehlen wir persönliche Daten, wie z.B. Lebenslauf, Adressen und persönliche Unterschrift aus dem Dokument zu entfernen.
Nutzen Sie die Möglichkeit, dem Dokument zugrundeliegende Forschungsdaten zusätzlich in einer gesonderten Einreichung zu publizieren, wie unter “ Publizieren in JLUdata ” beschrieben! Das Dokument und die dokumentbezogenen Forschungsdaten werden über persistente Identifikatoren miteinander verknüpft. Die Einreichungen sind getrennte Vorgänge und können zeitlich versetzt erfolgen. Wir empfehlen zunächst die Forschungsdaten einzureichen, damit diese innerhalb des Dokuments zitiert werden können.
Weitere Informationen zur Veröffentlichung Ihrer Dissertation oder Habilitation finden Sie in unseren FAQs
Für die Veröffentlichung von Dokumenten von Studierenden (Master-, Bachelor-, Staatsexamens- bzw. Studienarbeiten) bedarf es der Zustimmung/Empfehlung der zuständigen Professorin bzw. des zuständigen Professors per E-Mail .
Anmelden und neue Veröffentlichung starten
Bitte melden Sie sich auf
JLUpub
an, indem Sie den Anmelden-Button rechts oben klicken und sich mit Ihrer HRZ-Benutzerkennung einloggen. Sind Sie nicht mehr an der JLU tätig (z.B. Promovierende) können Sie per Mail an
jlupub@bibsys.uni-giessen.de
unter Angabe des Vor- und Nachnamens, Ihrer E-Mail-Adresse (diese wird Ihr Anmeldename) sowie der Art der geplanten Veröffentlichung (z.B. Dissertation) einen Account anfordern. Wir erstellen dann den Account und Sie erhalten eine E-Mail mit der Aufforderung das Passwort neu zu setzen. Nach der Änderung des Passworts können Sie sich einloggen und das Dokument über das eigene Benutzerkonto einreichen.
Wenn ein Herausgebervertrag für eine fortlaufende Veröffentlichung besteht, können Sie als Herausgeber die Anmeldung der einzelnen Publikationen übernehmen.
Um ein Dokument in JLUdocs zu veröffentlichen, gehen Sie folgendermaßen vor:
Klicken Sie links in der Menüleiste auf das Plus-Symbol, dann auf „Neu“ und anschließend auf „Item“. Im folgenden Popup-Fenster wählen Sie die passende Sammlung aus. Danach gelangen Sie auf eine Seite zur Bearbeitung der Einreichung.
DOI erhalten
Am Anfang dieser Seite zeigt Ihnen JLUpub welchen DOI Ihr Dokument erhalten wird. Sie können ihn kopieren und ggf. in dazugehörigen Dokumenten einfügen.
Bitte beachten Sie, dass dieser DOI erst einmal nur für Sie reserviert ist. Im Fall einer abgewiesenen Einreichung und darauffolgender Neuanmeldung, kann es auch zu einem neuen DOI kommen.
Beschreiben des Dokuments
Nach dem Persistenten Identifikator (DOI) folgen Felder zur Beschreibung Ihres Dokuments mithilfe von Metadaten. Füllen Sie mindestens die mit einem Sternchen gekennzeichneten Pflichtfelder aus. Die Metadaten dienen vor allem dazu, Ihr Dokument besser recherchierbar und sichtbar zu machen. Alle Informationen zu einem Dokument sollten über die Metadaten abgebildet werden, um eine optimale Sichtbarkeit und Nachnutzbarkeit des Dokuments zu gewährleisten. Dies betrifft z.B. auch die Zuordnung zu (Drittmittel-)Projekten oder die Verknüpfung mit weiteren Ressourcen, wie Forschungsdaten auf denen die Publikation basiert. Sie können das Formular in der unteren grauen Leiste jederzeit zwischenspeichern.
Hochladen der Datei
Für den Dateiupload können Sie den Bereich oberhalb des Formulars nutzen und über „stöbern“ Ihren Dateiordner öffnen. Alternativ können Sie Ihre Datei(en) auch einfach per Drag & Drop in das Browserfenster ziehen.
Lizenzieren des Dokuments
Eine Lizenz regelt, mit welchen Rechten Dritte Ihr Dokument nutzen dürfen. Die Allianz der Wissenschaftsorganisationen empfiehlt in ihrem »Appell zur Nutzung offener Lizenzen in der Wissenschaft« (2014) die Vergabe von CC0-oder CC-BY-Lizenzen.
Unter „Creative Commons“ im Dropdown-Menü können Sie entscheiden, welche Nutzungsrechte Sie einräumen wollen. Wenn Sie keine Creative Commons Lizenz wählen, gelten die Regelungen des Veröffentlichungsvertrags und soweit anwendbar der
Urheberrechtsschutz
.
Bitte stellen Sie vor der Lizenzierung sicher, dass Sie die entsprechenden Befugnisse zur Vergabe einer Lizenz für das einzureichende Dokument besitzen. Eine nachträgliche Änderung der gewählten Lizenz ist möglich, solange das Dokument noch nicht veröffentlicht ist.
Für kumulative Dissertationen und kumulative Habilitationsschriften wird die Vergabe von CC-Lizenzen nicht empfohlen. Im Einzelfall ist die Vergabe einer CC-Lizenz möglicherweise zulässig (z.B. bei Veröffentlichungen in Open-Access-Zeitschriften).
Veröffentlichungsvertrag
Lesen Sie den Veröffentlichungsvertrag und bestätigen Sie Ihre Zustimmung durch Anhaken (erforderlich). Anschließend schicken Sie mit einem Klick auf „+ Einreichen“ Ihr Dokument ab.
Fertig!
Die Metadaten Ihres Dokuments werden von der Universitätsbibliothek geprüft und ggf. korrigiert und ergänzt. Anschließend wird Ihr Dokument freigeschaltet. Bitte räumen Sie uns für die Freischaltung bis zu drei Werktage Zeit ein.
Dissertationen und Habilitationen, für die eine Veröffentlichungspflicht besteht, können erst nach Eingang der gedruckten Exemplare in der Universitätsbibliothek veröffentlicht werden.
Eine neue Version Ihres Dokuments veröffentlichen
Melden Sie sich an (s. oben) und öffnen den Bereich „Mein JLUpub“ über das Benutzerprofil-Menü oben rechts. Rufen Sie dann unter „Ihre Veröffentlichungen“ über den Button „Anzeige“ das Dokument auf, zu dem Sie eine überarbeitete oder aktualisierte Version veröffentlichen möchten. Auf der Dokument-Übersichtsseite klicken Sie den Button zur Erstellung einer neuen Version rechts neben dem Titel des Dokuments. Im folgenden Popup-Fenster geben Sie den Grund für die neue Version ein, z.B. überarbeitete Version, 2. ergänzte Version, 2. Auflage, und klicken Sie auf „Erstellen“. Im Folgenden gelangen sie wieder auf die Seite zur Bearbeitung der Einreichung. Alle Felder sind befüllt mit den Metadaten der vorherigen Version. Wenn nötig, ändern und ergänzen Sie die Metadaten für Ihre neue Version des Dokuments, die Metadaten für die ältere Version bleiben erhalten. Unter „Hochgeladene Dateien“ wird die bereits veröffentlichte Datei angezeigt. Bitte löschen Sie die alte Version Ihrer Datei bevor Sie die neue Datei hochladen. Als letzten Schritt stimmen Sie dem Veröffentlichungsvertrag durch Anhaken zu.
Die Metadaten des neuen Dokuments werden von der Universitätsbibliothek geprüft und anschließend wird die neue Version freigeschaltet.
Ansprechpartner
Für Rückfragen und Anregungen wenden Sie sich bitte an: jlupub@bibsys.uni-giessen.de
Vorbemerkungen
JLUdata ist das Forschungsdatenrepositorium auf der Plattform JLUpub. Sie können in JLUdata Forschungsdaten, die im Rahmen einer Forschungstätigkeit an der Justus-Liebig-Universität Gießen entstanden sind, veröffentlichen und dauerhaft sichern (inkl. DOI-Vergabe). Die Speicherung erfolgt auf Storage-Systemen im HRZ der Justus-Liebig-Universität Gießen. Alle Mitglieder und Angehörigen der Justus-Liebig-Universität Gießen können JLUdata nutzen. Für diese erfolgt die Anmeldung über die HRZ-Kennung. Externe, z.B. Promovierende, die nicht mehr an der JLU tätig sind, können sich per E-Mail einen Account anlegen lassen.
Anmelden und Einreichungsprozess starten
Bitte melden Sie sich auf https://jlupub.ub.uni-giessen.de an, indem Sie den Anmelden-Button rechts oben klicken und sich mit Ihrer HRZ-Kennung (Uni-Account) authentifizieren. Sind Sie nicht mehr an der JLU tätig (z.B. Promovierende), können Sie per Mail an jlupub@bibsys.uni-giessen.de unter Angabe des Vor- und Nachnamens, Ihrer E-Mail-Adresse (diese wird Ihr Anmeldename) sowie der Art der geplanten Veröffentlichung (z.B. Dissertation oder Datensatz) einen Account anfordern. Wir erstellen dann den Account und Sie erhalten eine E-Mail mit der Aufforderung das Passwort neu zu setzen. Nach der Änderung des Passworts können Sie sich einloggen und mit der Einreichung beginnen.
Um Datensätze hinzuzufügen, gehen Sie folgendermaßen vor:
Klicken Sie links in der Menüleiste auf das Plus-Symbol, dann auf „Neu“ und anschließend auf „Item“. Im folgenden Popup-Fenster wählen Sie die Sammlung “JLUdata > Forschungsdaten” aus. Danach gelangen Sie auf eine Seite zur Bearbeitung der Einreichung.
DOI erhalten
Am Anfang dieser Seite zeigt Ihnen JLUpub welchen DOI Ihr Datensatz erhalten wird. Sie können ihn kopieren und ggf. in dazugehörigen Dokumenten einfügen.
Beschreiben der Daten
Nach dem Persistenten Identifikator (DOI) folgen Felder zur Beschreibung Ihres Datensatzes mithilfe von Metadaten. Bei der Erfassung Ihrer Forschungsdaten als Datensatz werden verschiedene Aspekte abgefragt. Die beschreibenden Metadaten dienen vor allem dazu, Ihre Daten besser recherchierbar und sichtbar zu machen. Alle Informationen zu einem Datensatz sollten über die Metadaten abgebildet werden, um eine optimale Sichtbarkeit und Nachnutzbarkeit der Daten zu gewährleisten. Dies betrifft z.B. auch die Zuordnung zu (Drittmittel-)Projekten oder die Verknüpfung mit weiteren Ressourcen und Publikationen. Folgende Angaben werden bei der Erfassung Ihrer Forschungsdaten abgefragt (Pflichtfelder sind mit * versehen):
| Metadatenfeld | Beschreibung | Feld wieder-holbar |
|---|---|---|
| Typ der Ressource* | Angabe der Art des Datensatzes | nein |
| Titel* | Bezeichnung für den gesamten Datensatz | nein |
| Alternativer Titel | Alternative Bezeichnung(en) des Datensatzes (bspw. in einer anderen Sprache) | ja |
| Erstellende Person(en)* | Name und Vorname(n) der Person(en), die den Datensatz erstellt haben | ja |
| Weitere Beteiligte | Name und Vorname(n) weiterer Personen, die für die Erfassung, das Management oder in anderer Form für die Entstehung der Daten verantwortlich waren | ja |
| Weitere beteiligte Körperschaften | Körperschaften, die für die Erfassung, das Management oder in anderer Form für die Entstehung der Daten verantwortlich waren | ja |
| Erscheinungsdatum* | Datum der erstmaligen Veröffentlichung des Datensatzes. Monat und Tag muss nicht ausgefüllt werden. | nein |
| Fachbereich/Zentrum/Einrichtung* | Fachbereich, Zentrum oder Einrichtung, in der der Datensatz entstanden ist | nein |
| Identifikatoren | Angabe eines bereits vorhandenen Identifikators bei Zweitveröffentlichungen | ja |
| Verknüpfung zu Publikationen oder weiteren Datensätzen | Angabe eines eindeutigen Identifikators der verknüpften Ressource (z.B. Veröffentlichungen zu den Daten oder in Beziehung stehende Forschungsdaten) | ja |
| Sprache | Primäre Sprache des Datensatzes, falls anwendbar | nein |
| Thematische Schlagwörter | Freie Schlagwörter zur inhaltlichen Beschreibung des Datensatzes | ja |
| DDC-Klassifikation* | Zuordnung des Datensatzes zu einer DDC-Klasse | ja |
| Beschreibung* | Freie Kurzbeschreibung des Datensatzes (“ReadMe”) | nein |
| Mitteilungen an die UB | Hinweise zum Datensatz, z.B. wenn eine Sperrfrist (Embargo) gewünscht ist . Dieses Feld ist nach der Freischaltung des Dokumentes nicht sichtbar. | nein |
| Sponsor/Fördernde Einrichtung | Name der fördernden Einrichtung | ja |
| Projekt | Falls vorhanden, die Angabe der offiziellen Fördernummer alternativ des Projektnamens | nein |
Hochladen der Dateien
Nun können Sie Ihre Datei(en) hochladen. Sie können strukturierte Daten (Tabellen o.ä.), Bilder, Audiodateien, Videodateien, Modelle, Software und sonstige Forschungsdaten hochladen. Für den Dateiupload können Sie den Bereich oberhalb des Formulars nutzen und über „stöbern“ Ihren Dateiordner öffnen. Alternativ können Sie Ihre Datei(en) auch einfach per Drag & Drop in das Browserfenster ziehen. Bitte laden Sie an dieser Stelle nur Dateien mit einer maximalen Größe von 2 GB hoch. Falls Sie größere Dateien oder Datenmengen hochladen möchten, kontaktieren Sie bitte forschungsdaten@uni-giessen.de .
Bitte klären Sie bereits vor der Einreichung, welche Dateien zu einem Datensatz (durchsuchbarer Eintrag im Repositorium) gehören sollen. Zusammengehörende Dateien plus Metadatensatz bilden einen Datensatz im Repositorium. Eine DOI wird für jeweils einen Datensatz vergeben.
JLUdata ist in der Regel nicht beschränkt in der Auswahl der Dateiformate. Es gibt aber generell keine Garantien, dass gewisse Formate in Zukunft auch noch lesbar sind. Es ist daher sinnvoll vor dem Hochladen Ihre Dateien in eines der empfohlenen Formate zu konvertieren. Empfehlenswerte Formate für langfristige Archivierung und Informationen zu möglichen Konvertierungen finden Sie hier:
https://www.uni-giessen.de/ub/de/forlehr/fdm/faq/allgemein#anker-dateiformate
.
Das JLUdata-Team berät Sie auch gerne dazu. Ihre Dateien sollten klar und aussagekräftig benannt sein. Dokumentieren Sie die enthaltenen Dateien ggf. in einer separaten Textdatei, die Sie mit hochladen.
Lizenzieren der Daten
Eine Lizenz regelt, mit welchen Rechten Dritte Ihre Forschungsdaten nutzen dürfen. Die Allianz der Wissenschaftsorganisationen empfiehlt in ihrem »Appell zur Nutzung offener Lizenzen in der Wissenschaft« (2014) die Vergabe von CC0-oder CC-BY-Lizenzen:
https://www.dfg.de/foerderung/info_wissenschaft/2014/info_wissenschaft_14_68/
Unter „Creative Commons“ im Dropdown-Menü können Sie entscheiden, welche Nutzungsrechte Sie einräumen wollen. Wenn Sie keine Creative Commons Lizenz wählen, gelten die Regelungen des Veröffentlichungsvertrags und soweit anwendbar der Urheberrechtsschutz ( https://rightsstatements.org/page/InC/1.0/?language=de ). Bitte stellen Sie vor der Lizenzierung sicher, dass Sie die entsprechenden Befugnisse zur Vergabe einer Lizenz für alle einzureichenden Daten besitzen. Eine nachträgliche Änderung der gewählten Lizenz ist nur möglich, solange der Datensatz noch nicht veröffentlicht ist.
Veröffentlichungsvertrag
Lesen Sie den Veröffentlichungsvertrag und bestätigen Sie Ihre Zustimmung per Häkchen (erforderlich). Anschließend schicken Sie mit einem Klick auf „+ Einreichen“ Ihren Datensatz ab.
Fertig!
Die Metadaten Ihres Datensatzes werden von der Universitätsbibliothek geprüft und ggf. korrigiert und ergänzt. Anschließend wird Ihr Datensatz freigeschaltet. Bitte räumen Sie uns für die Freischaltung bis zu drei Werktage Zeit ein. Der reservierte DOI funktioniert dabei erst, sobald der Datensatz von uns veröffentlicht wurde.
Eine neue Version Ihres Datensatzes veröffentlichen
Melden Sie sich an (s. oben) und öffnen den Bereich „Mein JLUpub“ über das Benutzerprofil-Menü oben rechts. Rufen Sie dann unter „Ihre Veröffentlichungen“ über den Button „Anzeige“ den Datensatz auf, zu dem Sie eine überarbeitete oder aktualisierte Version veröffentlichen möchten. Auf der Datensatz-Übersichtsseite klicken Sie den Button zur Erstellung einer neuen Version rechts neben dem Titel des Datensatzes. Im folgenden Popup-Fenster geben Sie den Grund für die neue Version ein, z.B. überarbeitete Version, 2. ergänzte Version, und klicken Sie auf „Erstellen“. Im Folgenden gelangen sie wieder auf die Seite zur Bearbeitung der Einreichung. Alle Felder sind befüllt mit den Metadaten der vorherigen Version. Wenn nötig, ändern und ergänzen Sie die Metadaten für Ihre neue Version des Datensatzes, die Metadaten für die ältere Version bleiben erhalten. Unter „Hochgeladene Dateien“ wird die bereits veröffentlichte Datei angezeigt. Löschen Sie ggf. die alte Version Ihrer Datei bevor Sie die neue Datei hochladen. Als letzten Schritt stimmen Sie dem Veröffentlichungsvertrag durch Anhaken zu.
Die Metadaten des neuen Datensatzes werden von der Universitätsbibliothek geprüft und anschließend wird die neue Version freigeschaltet.
Ansprechpartner
Für Rückfragen und Anregungen wenden Sie sich bitte an: forschungsdaten@uni-giessen.de
Häufig gestellte Fragen zu JLUdocs
Allgemeines
Wo bekomme ich Unterstützung bei Fragen zu JLUdocs?
In diesen FAQs finden Sie viele Informationen rund um JLUdocs und das Veröffentlichen von Dokumenten. Haben Sie weitere Fragen, die hier nicht beantwortet werden, kontaktieren Sie uns bitte unter jlupub@bibsys.uni-giessen.de oder telefonisch unter 0641/99-14041 oder -14021
Muss ich mich anmelden, um JLUdocs nutzen zu können?
Für eine Recherche in JLUdocs benötigen Sie keine Anmeldung. Für die Veröffentlichung eines Dokumentes loggen sich Angehörige und Mitglieder der JLU Gießen mit Ihrer HRZ-Benutzerkennung ein. Externe, z.B. Promovierende, die nicht mehr an der JLU tätig sind, können per Mail an jlupub@bibsys.uni-giessen.de unter Angabe des Vor- und Nachnamens, Ihrer E-Mail-Adresse (diese wird Ihr Anmeldename) sowie der Art der geplanten Veröffentlichung (z.B. Dissertation oder Datensatz) einen Account anfordern. Wir erstellen dann den Account und Sie erhalten eine E-Mail mit der Aufforderung das Passwort neu zu setzen. Nach der Änderung des Passworts können Sie sich einloggen und mit der Einreichung beginnen.
Wie lange bleiben die Dokumente online verfügbar?
JLUpub gewährleistet im Rahmen der organisatorischen und technischen Möglichkeiten die veröffentlichten Inhalte zeitlich unbegrenzt verfügbar zu halten.
Sind die in JLUdocs veröffentlichten Dokumente zitierfähig?
Alle Dokumente sind dauerhaft und zuverlässig adressierbar und damit zitierfähig. Um auf ein Dokument zu verweisen, sollte neben den üblichen Angaben (Autorin/Autor, Titel usw.) der DOI des Dokumentes angegeben werden.
Besteht eine Vergütungsmöglichkeit der Autoren über die VG WORT-Tantieme?
Bei der VG WORT gibt es für Texte im Internet zwei verschiedene Ausschüttungen, die reguläre Ausschüttung und die Sonderausschüttung. Da die Publikationen in JLUdocs keine Zählmarken haben, können Sie sich bei der VG WORT nur für die Sonderausschüttung anmelden.
Gibt es eine Zugriffsstatistik für mein veröffentlichtes Dokument?
Die Benutzungsstatistik erfasst für jedes Dokument die Anzahl der Zugriffe auf die Seite der Metadaten und auf die dazugehörigen Dateien. Außerdem können für alle Bereiche und Sammlungen Gesamtstatistiken abgerufen werden. Die Statistik ist um Robot-Zugriffe bereinigt, soweit dies technisch möglich ist. Sie finden den Link zur Statistik oben in der Hauptnavigation.
Publizieren
Wer darf Dokumente in JLUdocs veröffentlichen?
Angehörige und Mitglieder der Justus-Liebig-Universität können Ihre wissenschaftlichen Publikationen in JLUdocs veröffentlichen.
Welche Arten von Publikationen können in JLUdocs veröffentlicht werden?
-
Publikationen mit wissenschaftlichem Inhalt, wie z.B. Zeitschriftenaufsätze (auch Pre- und Postprints), Monographien, Sammelbände, Forschungsberichte, Arbeitspapiere, Schriftenreihen, Jahresberichte, Zeitschriften, Konferenzbeiträge und Poster
-
Open-Access Parallelveröffentlichungen von bereits erschienenen Publikationen bzw. Artikeln im Sinne der Green-Road zu Open Access
-
Publikationen, deren Veröffentlichung durch Prüfungsordnungen vorgeschrieben ist (Dissertationen und Habilitationen)
-
Arbeiten von Studierenden (z.B. Bachelor-, Master-, Staatsexamens- und Seminararbeiten), wenn die Publikation auf eigenen Wunsch und mit einer Empfehlung der betreuenden Professorin / des betreuenden Professors erfolgt
-
Dokumente von Relevanz für die Universität und ihre Geschichte
Welche Vorteile bietet die Veröffentlichung in JLUdocs?
-
Kostenfreies Publizieren
-
Weltweite freie Zugänglichkeit des Dokuments (Open Access)
-
Bibliographischer Nachweis im Rechercheportal JUSTfind des Bibliothekssystems sowie in überregionalen Katalogen (z.B. WorldCat) und Suchmaschinen (z.B. Google Scholar, BASE)
-
Langfristige Archivierung mit einer dauerhaft stabilen und zitierfähigen Internetadresse
-
Kosteneinsparung bei der Veröffentlichung von Dissertationen durch Reduzierung der Anzahl gedruckter Exemplare
In welchem Dateiformat soll mein Dokument eingereicht werden?
Veröffentlichen Sie Ihr Dokument als PDF- oder PDF/A-Datei. Generieren Sie nach Möglichkeit ein PDF-Dokument im PDF/A-1b:2005 Standard, der eine optimale Langzeitarchivierung vereinfacht. Bitte achten Sie darauf, dass alle Sicherheitseinstellungen, z.B. Passwortschutz, deaktiviert sind. Dies gibt uns die Möglichkeit, in JLUdocs veröffentlichte Dokumente zu einem späteren Zeitpunkt in verbesserte Datenformate zu konvertieren und so langfristig zur Verfügung zu stellen.
Was wird vor der Veröffentlichung überprüft?
Für die inhaltliche Prüfung sind die Einreichenden selbst verantwortlich. Alle eingereichten Dokumente werden zusätzlich durch die Universitätsbibliothek formal geprüft, etwa ob die Metadaten schlüssig sind und ob die eingereichten Dateien geöffnet werden können. Bei Problemen erhalten Sie eine Nachricht und die Gelegenheit zur Korrektur.
Was muss ich bei der Veröffentlichung meiner Dissertation beachten?
Laut den Promotionsordnungen der Universität sind Doktoranden verpflichtet Ihre Dissertation zu veröffentlichen. Die Veröffentlichung ist in § 4 der Richtlinien für Promotionsordnungen , aktuelle Fassung (5. Änderungsfassung) vom 22.03.2023 geregelt. Sie sind verpflichtet die Dissertation in der endgültigen Fassung zu veröffentlichen, die von dem nach der jeweiligen Promotionsordnung zuständigen Prüfungsorgan gebilligt wurde. Nach der Veröffentlichung kann die Dissertation nicht mehr gelöscht, zurückgezogen, korrigiert oder verändert werden. Entfernen Sie persönliche Daten, wie den Lebenslauf aus Ihrem PDF. Ausführliche Informationen zur Abgabe und Veröffentlichung Ihrer Dissertation finden Sie unter https://www.uni-giessen.de/dissabgabe
Was muss ich bei der Veröffentlichung einer kumulativen Dissertation beachten?
Bei einer kumulativen Dissertation sind die enthaltenen Artikel bereits in Zeitschriften o.ä. veröffentlicht. Viele Verlage erlauben die Zweitveröffentlichung im Rahmen einer Dissertation. Bevor Sie jedoch eine kumulative Dissertation auf JLUpub veröffentlichen, müssen Sie in Ihren Verträgen nachsehen oder evtl. beim Verlag noch einmal anfragen, ob eine Zweitveröffentlichung der Beiträge als Teil der kumulativen Dissertation, insbesondere eine Online-Veröffentlichung, erlaubt ist.
Für viele Verlage hat die TU Berlin die geltenden Bestimmungen recherchiert und in einer
Übersicht
zusammengetragen.
Ist Ihr Artikel Open Access mit einer Creative-Commons-Lizenz veröffentlicht, dann haben Sie die Urheberrechte nicht an den Verlag übertragen und Sie können den Artikel publizieren.
Sollte der Verlag eine Zweitveröffentlichung im Rahmen Ihrer Dissertation nicht erlauben, können Sie den betreffenden Artikel im PDF für die Online-Veröffentlichung entfernen und mit einer genauen bibliographischen Quellenangabe (bevorzugt mit einer DOI) den entfernten Artikel zitieren.
Beachten Sie, dass in jedem Fall die Quelle der Erstveröffentlichung korrekt und vollständig anzugeben ist, inklusive des Links oder DOIs der Verlagsversion.
Wie beantrage ich eine Sperrfrist für die Veröffentlichung meiner Dissertation?
Die Veröffentlichung einer Dissertation kann in begründeten Einzelfällen mit einem Sperrvermerk erfolgen, wenn durch die öffentliche Zugänglichmachung eine Patentanmeldung oder eine Zeitschriftenveröffentlichung erschwert oder unmöglich würde. Bitte beachten Sie dabei, dass eine Publikation der Dissertation in JLUpub bei vielen Zeitschriften einer späteren Veröffentlichung in Form eines Artikels nicht im Wege steht. Vor Beantragung eines Sperrvermerks ist dies daher bei der betreffenden Zeitschrift zu prüfen und ein tatsächlicher Hinderungsgrund für die Veröffentlichung nachzuweisen.
Die Sperrfrist muss von der Doktorandin/dem Doktoranden mit diesem
Formular
beim zuständigen Promotionsorgan, also i.d.R. einer Vertreterin/einem Vertreter des Prüfungsausschusses, beantragt werden. Dem Antrag an das Promotionsorgan sollte ein Schreiben beigefügt werden, dass den Antrag und die angegebene Sperrfrist begründet.
Der bewilligte Antrag ist an die Universitätsbibliothek, Abt. Dissertationen weiterzuleiten.
Zusätzlich melden Sie Ihre Dissertation zur Veröffentlichung in JLUdocs an, vermerken in dem Feld „Sperrvermerk“ das Datum, zu dem die Veröffentlichung erfolgen soll und reichen die 2 gedruckten Exemplare bei der Universitätsbibliothek ein.
Die Metadaten zur Dissertation werden zeitnah veröffentlicht, das PDF wird erst nach Ablauf der Sperrfrist zugänglich gemacht.
Ausführliche Informationen finden Sie in unserem
„Info-Blatt zum Sperrvermerk“
.
Was muss ich bei der Veröffentlichung meiner Habilitation beachten?
Ist laut Ihrer Habilitationsordnung die Veröffentlichung Ihrer Habilitation vorgeschrieben, gelten hier die gleichen Bedingungen wie bei der Veröffentlichung einer Dissertation.
Bei einer kumulativen Habilitationsschrift müssen Sie den Verlagsvertrag prüfen bzw. mit dem Verlag klären, ob eine Zweitveröffentlichung der Artikel als Teil der kumulativen Habilitationsschrift, insbesondere eine Online-Veröffentlichung, erlaubt ist.
Der
Open Policy Finder
(früher SHERPA/Romeo) liefert eine Übersicht über die Richtlinien vieler Fachzeitschriften und Verlage zu Zweitveröffentlichungen.
Ist Ihr Artikel Open Access mit einer Creative-Commons-Lizenz veröffentlicht, dann haben Sie die Nutzungsrechte nicht an den Verlag übertragen und Sie können den Artikel publizieren.
Sollte der Verlag eine Zweitveröffentlichung im Rahmen Ihrer Habilitationsschrift nicht erlauben, können Sie den betreffenden Artikel in der PDF-Datei für die Online-Veröffentlichung entfernen und stattdessen mit einer genauen bibliographischen Quellenangabe (bevorzugt mit einem DOI) auf den Artikel hinweisen.
Was muss ich bei der Veröffentlichung meiner Master-, Bachelor-, Staatsexamens- bzw. Studienarbeit beachten?
Für die Veröffentlichung von Dokumenten von Studierenden bedarf es der Zustimmung/Empfehlung der zuständigen Professorin bzw. des zuständigen Professors per
E-Mail
.
Nachdem wir die Zustimmung/Empfehlung per E-Mail erhalten haben, wird Ihre Arbeit in JLUdocs veröffentlicht. Sie erhalten eine Mitteilung per E-Mail.
Entfernen Sie persönliche Daten, wie Adresse und Student number aus Ihrem PDF.
Wie können zusammengehörige Textpublikationen und Forschungsdatenpublikationen in JLUpub verknüpft werden?
Im Online-Formular für die Veröffentlichung Ihres Dokumentes finden Sie das Feld „Verknüpfung zu Forschungsdaten“. In dieses Feld können Sie DOIs oder URLs zu Ihren bereits veröffentlichten Forschungsdaten eintragen.
Können in JLUdocs veröffentlichte Dokumente geändert oder gelöscht werden?
Aus Gründen der wissenschaftlichen Zitierfähigkeit und Authentizität, ist eine Veränderung oder Löschung einmal veröffentlichter Dokumente nicht möglich. Sind Veränderungen notwendig, wird das geänderte Dokument als neue Version/Auflage gespeichert. Allerdings ist die JLU Gießen berechtigt, den Zugriff auf die Dokumente zu sperren, soweit konkrete Anhaltspunkte für eine Verletzung von Rechten Dritter bestehen.
Wie veröffentliche ich eine neue, geänderte Version meines Dokuments?
Haben Sie Ihr bereits veröffentlichtes Dokument überarbeitet, aktualisiert oder sonstige Korrekturen vorgenommen, können Sie eine neue Version/Auflage zur Veröffentlichung einreichen. Alle zuvor veröffentlichten Versionen bleiben zugänglich und werden in der Kurzanzeige des Dokuments unter „Versionsgeschichte“ angezeigt. Die Einträge der älteren Versionen erhalten einen Hinweis und Link zur aktuellsten Version Ihres Dokumentes.
Eine Anleitung zur Veröffentlichung einer neuen Version finden Sie in unserem Info-Text
Publizieren in JLUdocs
Wie kann ich Sonderzeichen bei der Anmeldung eines Dokumentes eingeben?
Sonderzeichen können Sie einfach aus Ihrer Vorlage in die Felder „Titel“ oder „Zusammenfassung“ hineinkopieren. Sollten Sie dabei Probleme haben finden Sie unter https://epub.uni-regensburg.de/help/utf8.html und https://graphemica.com/ eine große Auswahl an Zeichen. Markieren Sie das Zeichen, kopieren und fügen Sie es in das Feld ein.
Fehlermeldungen bei der Einreichung
Auf Grund von gespeicherten Cookies können z.B. folgende Fehler auftreten: nach dem Ausfüllen des Anmeldeformulars (Item einreichen) kann dieses nicht gespeichert bzw. eingereicht werden oder das PDF kann nicht hochgeladen werden. Zur Fehlerbehebung löschen Sie bitte die Cookies oder laden Sie die Seite neu mit der F5-Taste (Windows) bzw. Command+R (Mac)
Rechtliches
Was ist ein Veröffentlichungsvertrag?
Der Veröffentlichungsvertrag für JLUpub regelt das rechtliche Verhältnis zwischen der Rechteinhaberin bzw. dem Rechteinhaber und der Justus-Liebig-Universität (JLU) Gießen bei der elektronischen Veröffentlichung von Dokumenten und Forschungsdaten. Am Ende des Anmeldevorgangs für die Veröffentlichung eines Dokumentes in JLUdocs müssen Sie durch Anhaken diesem Veröffentlichungsvertrag zustimmen.
Welche rechtlichen Aspekte muss ich beachten?
Wenn Sie ein Dokument zur Veröffentlichung anmelden, prüfen Sie bitte, dass keine Rechte Dritter (z.B. eines Verlags) verletzt werden.
Darf ich mein Dokument zusätzlich woanders publizieren?
Durch die Zustimmung zum Veröffentlichungsvertrag erteilen Sie der JLU Gießen nur ein einfaches Nutzungsrecht. Das lässt Ihnen alle Freiheiten im Umgang mit Ihrem Dokument, so steht auch der Publikation an anderer Stelle nichts entgegen.
Darf ich bereits publizierte Dokumente in JLUdocs veröffentlichen?
Dies hängt von den Copyrightbestimmungen der entsprechenden Verlage ab, welche Sie Ihrem Verlagsvertrag oder in der Datenbank
Open Policy Finder
entnehmen können. Dort können Sie auch erfahren, welche Artikelversion (Postprint, Preprint oder Verlags-PDF) Sie mit Zustimmung des Verlages publizieren dürfen und welche Sperrfristen (Embargos) Sie gegebenenfalls einhalten müssen.
Zur Information: die Standardverträge zahlreicher Verlage (z.B. Elsevier, Springer etc.) gestatten mittlerweile die Möglichkeit einer parallelen Online-Veröffentlichung. Bedingungen sind i.d.R., dass es sich nicht um exakt die vom Verlag angebotene Version handelt und dass auf die Publikation auf der Verlagsseite verwiesen wird.
Fazit: Eine parallele online-Veröffentlichung (auch als Postprint) ist rechtlich unproblematisch. Nehmen Sie als Urheber im Wissenschaftsbereich Ihre Rechte im Rahmen des Urheberrechtsgesetzes, Ihre Rechte gegenüber dem Verlag und damit die erweiterten Publikationsmöglichkeiten wahr und nutzen Sie die Chancen einer Open Access Veröffentlichung in JLUpub.
Als Service bieten wir Ihnen zudem an, dass Sie uns alternativ zum Self-Upload auch gerne einfach eine Liste Ihrer Publikationen zusenden können, die wir für Sie auf mögliche Zweitveröffentlichungen prüfen. Nach positiver Prüfung benötigen wir von Ihnen lediglich einen unterzeichneten Veröffentlichungsvertrag und die zugehörigen Volltexte. Das Einstellen übernehmen wir für Sie.
Was muss ich beachten, wenn ich in meinem Dokument Bilder, Grafiken, Karten oder anderweitige möglicherweise urheberrechtlich geschützte Elemente verwendet habe?
Wenn Sie in Ihrem Dokument Bilder, Grafiken, Karten usw. wiedergeben, müssen Sie selbst Urheber dieser Elemente sein, oder bei deren Urhebern die Nutzungsrechte einholen. Beachten Sie dabei folgendes: Die Verwendung von fremden und geschützten Werkteilen geringen Umfangs ist nach § 51 UrhG gestattet, wenn der sogenannte Zitatzweck erfüllt ist, d.h. wenn eine geistige Auseinandersetzung mit dem Inhalt stattfindet. Das bedeutet, dass zwischen dem eigenen Werk und dem Zitat ein innerer Bezug vorhanden sein muss, indem das Zitat der Stütze des eigenen Standpunkts dient bzw. der eigene Text sich mit dem Zitat auseinandersetzt.
Möchten Sie Abbildungen zur Illustration verwenden, so holen Sie sich entweder das Nutzungsrecht ein oder greifen Sie auf unter CC-Lizenzen stehende Abbildungen zurück.
Was sind CC-Lizenzen?
Die
Creative Commons-Lizenzen
ermöglichen es, Open Access mithilfe von standardisierten Lizenzverträgen umzusetzen. Creative Commons-Lizenzen bauen auf den urheberrechtlichen Regelungen auf, sie ermöglichen aber eine weitergehende Nutzung der Werke, als es das Urheberrechtsgesetz üblicherweise vorsieht.
Bei der Entscheidung, welche CC-Lizenz für ihr Werk die richtige ist, hilft ihnen diese
Infografik
.
Für kumulative Dissertationen und kumulative Habilitationsschriften wird die Vergabe von CC-Lizenzen nicht empfohlen. Im Einzelfall ist die Vergabe einer CC-Lizenz möglicherweise zulässig (z.B. bei Veröffentlichungen in Open-Access-Zeitschriften).
Können in JLUdocs veröffentlichte Dokumente ausgedruckt und kopiert werden?
Veröffentlichte Dokumente können unter Einhaltung der urheberrechtlichen Bestimmungen (siehe UrhG, insbesondere § 53 UrhG) auf lokale Rechner kopiert und ausgedruckt werden. Darüber hinaus haben Autorinnen und Autoren die Möglichkeit, über die Vergabe von Creative Commons-Lizenzen, die rechtlich zulässigen Nutzungsmöglichkeiten im Sinne von Open Access auszugestalten.
Häufig gestellte Fragen zu JLUdata
Allgemeines
Wer kann das Repositorium nutzen?
Primäre Nutzergruppe für JLUpub sind Angehörige und Mitglieder der JLU Gießen. Diese loggen sich mit Ihrer HRZ-Kennung ein. Wenn Sie nicht mehr an der JLU tätig sind, senden Sie eine E-Mail an jlupub@bibsys.uni-giessen.de , damit wir Ihnen einen Account anlegen können. Geben Sie in der Mail bitte Ihren Vor- und Nachnamen und Ihre E-Mail-Adresse (diese wird Ihr Anmeldename) an, sowie was Sie veröffentlichen möchten (z.B. Dissertation oder Datensatz). Wir erstellen dann den Account und Sie erhalten eine E-Mail mit der Aufforderung das Passwort neu zu setzen. Nach der Änderung des Passworts können Sie sich einloggen und mit der Einreichung beginnen.
Wo bekomme ich Unterstützung bei Fragen zum Repositorium?
Bitte kontaktieren Sie uns unter forschungsdaten@uni-giessen.de bei allen Fragen rund um das Forschungsdatenmanagement im Allgemeinen und JLUdata im Besonderen. Telefonische Kontaktmöglichkeiten finden Sie hier: https://www.uni-giessen.de/ub/de/forlehr/beratfaq
Einreichen
Was für Daten kann ich einreichen?
Sie können grundsätzlich alle Arten von Daten einreichen. Das Repositorium ist hauptsächlich zur Publikation von aufbereiteten Forschungsdaten gedacht, etwa Datensätze aus abgeschlossenen Projekten oder Abschlussarbeiten. Zum Zweck der Langzeitarchivierung und Nachnutzbarkeit empfehlen wir die Verwendung offener Formate. Eine Übersicht über offene Dateiformate stellt u.a. der Verbund Forschungsdaten Bildung bereit. Für personenbezogene Daten im Sinne der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften muss die Zustimmung der betroffenen Personen nachweislich eingeholt worden sein; andernfalls müssen diese Daten faktisch anonymisiert werden.
Welche Datenformate sind geeignet?
Alle Datenformate können eingereicht werden. Empfohlen werden zum Zweck der Langzeitarchivierung und Nachnutzbarkeit offene Formate. Eine Übersicht über offene Dateiformate stellt u.a. der Verbund Forschungsdaten Bildung bereit. ZIP-Ordner können verwendet werden. Falls Sie Forschungsdaten als ZIP-Datei ablegen, speichern Sie bitte eine ggf. zugehörige Publikation eigenständig, nicht als Inhalt der ZIP-Datei, damit sie indiziert wird und die Inhalte über die Volltextsuche und in Suchmaschinen gefunden werden können.
Wie groß dürfen die Dateien maximal sein?
Sind die Einzeldateien größer als 2 GB, laden Sie Ihre Dateien bitte nicht über die Online-Eingabemaske hoch, sondern wenden Sie sich an forschungsdaten@uni-giessen.de , damit wir Ihnen eine funktionalere Alternative anbieten können.
Wie werden die Forschungsdaten beschrieben?
Bei der Einreichung öffnet sich ein Eingabeformular, in welches Sie alle erforderlichen Informationen eingeben. Das Formular ist weitestgehend selbsterklärend. Pflichtfelder sind mit * gekennzeichnet. Diese Informationen (Metadaten) dienen vor allem dazu, Ihre Publikation sichtbar und recherchierbar zu machen. Für den Nachvollzug und die Nachnutzung von Forschungsdaten ist es notwendig, deren Entstehungskontext und die angewandten Werkzeuge der Datenerhebung, -aufbereitung bzw. -analyse zu dokumentieren. Die Dokumentation von Forschungsdaten kann sehr fachspezifisch sein und sollte sich an disziplinären Richtlinien orientieren. Es wird empfohlen eine Forschungsdatendokumentation, zusätzlich zu den beschreibenden Metadaten in Form einer *.txt-Datei hochzuladen.
Wie werden Forschungsdaten mit einer Textpublikation (z. B. Zeitschriftenartikel) verknüpft?
Im Abschnitt „Beschreiben“ des Einreichungsformulars geben Sie bei „Verknüpfung zu Publikationen oder weiteren Datensätzen“ die URL der zugehörigen Textpublikation an.
Worauf bezieht sich der DOI - auf eine Datei oder auf einen Datensatz?
Der DOI bezieht sich auf einen Datensatz. Ein Datensatz kann aus einer oder mehreren Dateien bestehen und zeichnet sich durch einen gemeinsamen Metadatensatz aus, d. h. die beschreibenden Metadaten gelten für alle Dateien im Datensatz. Dabei bleibt es Ihnen überlassen, welche Ihrer Dateien Sie als zusammengehörig sehen. Falls Sie DOI für einzelne Dateien vergeben möchten, legen Sie diese als einzelne Datensätze an.
Veröffentlichen
Welche Daten sollte ich publizieren und auf welchem Level/Detailgrad?
Die Entscheidung liegt bei Ihnen – der Expertin/dem Experten für Ihre Daten. Nur Sie wissen, welche Daten notwendig sind, um z. B. eine Erkenntnis zu verifizieren oder welche Daten für andere wertvoll sein könnten. Beachten Sie aber auch die Anforderungen des Förderers, mit dessen Geld die Daten gewonnen wurden. Die EU verlangt z. B. seit 2017 die Publikation aller Forschungsdaten aus Horizon2020-Projekten.
Wie wählt man relevante Forschungsdaten zur Veröffentlichung aus?
Welche Forschungsdaten in welchem Umfang publiziert werden, ist von dem Ziel der Publikation abhängig. Forschungsdaten können eine illustrative Funktion haben, indem sie bestimmte Erkenntnisse beispielhaft belegen. In diesem Fall sollten Forschungsdaten auf diesen Zweck zugeschnitten ausgewählt werden. Für den Nachvollzug von Forschungsergebnissen, kann es aber notwendig sein, ganze Datensätze zu veröffentlichen sowie die Analysewerkzeuge bzw. Algorithmen offen zu legen.
Ein weiteres Ziel einer Forschungsdatenpublikation kann in der Bereitstellung zur Nachnutzung und weiteren Beforschung liegen. In diesem Fall sollte die fachspezifische und -übergreifende Relevanz abgeschätzt werden unter Berücksichtigung des Erhebungsaufwandes und der Reproduzierbarkeit der jeweiligen Daten. Ob für diesen Zweck die Rohdaten oder bereits selektierte und bearbeitete Daten geeignet sind, hängt vom Forschungskontext ab. In jedem Fall wird empfohlen die Auswahlkriterien für die veröffentlichten Forschungsdaten in einer Dokumentation transparent zu machen.
Was wird vor der Veröffentlichung überprüft?
Für die inhaltliche Prüfung sind die Einreichenden selbst verantwortlich. Es erfolgt lediglich eine formale Überprüfung der Metadaten. Bei Problemen erhalten Sie eine Nachricht und die Gelegenheit zur Korrektur.
Muss ein zusätzlicher Veröffentlichungsvertrag abgeschlossen werden?
Ja. Für die Publikation von Forschungsdaten muss dem Veröffentlichungsvertrag zugestimmt werden.
Wie wird eine Sperrfrist (Embargo) vereinbart?
Bitte nutzen Sie das Feld “Mitteilungen an die UB”. Während des Embargos werden die Forschungsdaten nachgewiesen, sind aber selbst nicht einsehbar und herunterladbar. Nach Ablauf des Embargos wird die Forschungsdatenpublikation für die Öffentlichkeit freigeschaltet.
Wie lange werden die Daten vorgehalten?
Es wird angestrebt, alle Publikation mit einer maximalen Langzeitperspektive zu archivieren und zugänglich zu halten. Eine Mindestdauer von 10 Jahren wird garantiert.
Wie wird die Sichtbarkeit und Auffindbarkeit der Forschungsdaten gewährleistet?
Über eine OAI-Schnittstelle werden die Inhalte auch von externen Nachweisdiensten erschlossen und können somit über einschlägige Suchmaschinen, wie z.B. Google Scholar oder BASE weltweit recherchiert werden. Sämtliche publizierten Inhalte verfügen über persistente Identifikatoren (DOI) und können somit eindeutig zitiert, dauerhaft verlinkt und schnell aufgefunden werden.
Darf ich die Daten zusätzlich woanders publizieren?
Ja. Durch die Zustimmung zum Veröffentlichungsvertrag erteilen Sie der JLU Gießen nur ein einfaches Nutzungsrecht. Das lässt Ihnen alle Freiheiten im Umgang mit Ihren Daten, so steht auch der Publikation an anderer Stelle nichts entgegen.
Lizenzen
Brauche ich eine Lizenz?
Wenn ein Datensatz in JLUdata veröffentlicht werden soll, sollte er mit einer geeigneten Lizenz versehen werden. Eine Lizenz regelt die Rechte und Pflichten bei einer potentiellen Nachnutzung durch Dritte. In JLUdata wird die Verwendung der offenen Standardlizenz Creative Commons (CC) angeboten.
Was passiert, wenn ich meine Daten ohne eine Lizenz veröffentliche?
Wenn Sie keine Lizenz vergeben, wird eine Nachnutzung Ihrer Daten nur durch den Urheberrechtsschutz geregelt, der viele Fragen offen lässt. Ihre Daten können dann nur sehr eingeschränkt oder nur nach Rücksprache mit Ihnen von anderen Forschenden weiterverwendet werden.
Ziele und Serviceumfang
JLUpub ist das institutionelle Repositorium der Justus-Liebig-Universität (JLU) Gießen. Betreibende Institution von JLUpub ist die Universitätsbibliothek der Justus-Liebig-Universität Gießen, die für die Umsetzung und Einhaltung der Leitlinien Sorge trägt.
JLUpub bietet allen Angehörigen und Mitgliedern der Justus-Liebig-Universität die Möglichkeit wissenschaftliche Dokumente und Forschungsdaten elektronisch zu veröffentlichen und dauerhaft zugänglich zu machen. Darüber hinaus können Dokumente von Relevanz für die Universität und ihre Geschichte veröffentlicht werden (siehe Sammelauftrag).
Open Access und FAIR-Prinzipien
Die Justus-Liebig-Universität Gießen unterstützt mit ihrer Open Access Resolution die Prinzipien des Open Access, wie sie in der Berliner Erklärung und der Budapest Open Access Initiative beschrieben sind, sowie die FAIR-Prinzipien im Bereich Forschungsdaten. Die nach den Prinzipien des Open Access zeitlich und räumlich uneingeschränkte Veröffentlichung fördert Sichtbarkeit, Nachprüfbarkeit und Nachnutzbarkeit der Forschungsleistungen von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern an der Justus-Liebig-Universität.
Nachhaltigkeit
Die digitalen Objekte erhalten persistente Identifikatoren (DOI) und werden über nationale und internationale Bibliothekskataloge sowie Suchmaschinen nachgewiesen und auffindbar. JLUpub gewährleistet im Rahmen der organisatorischen und technischen Möglichkeiten die veröffentlichten Inhalte zeitlich unbegrenzt verfügbar zu halten und entspricht damit den Leitlinien der Deutschen Forschungsgemeinschaft zum Umgang mit Forschungsdaten (2015)[ pdf ] und zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis (2019)[ pdf ] sowie der Forschungsdaten-Leitlinie der Justus-Liebig-Universität Gießen (2018)[ pdf ]. Für Publikationen wird die digitale Langzeitarchivierung über das Langzeitarchivierungssystem der Deutschen Nationalbibliothek sichergestellt. Für Verlust oder Beschädigung von Daten kann die JLU Gießen nicht verantwortlich gemacht werden.
Sammelauftrag
In JLUpub werden folgende Kategorien von Dokumenten und Forschungsergebnissen von Mitgliedern der Justus-Liebig-Universität Gießen veröffentlicht:
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Forschungsdaten: dazu zählen Forschungsdaten, die zu einer Publikation gehören sowie Forschungsdaten, die (ggf. zeitverzögert) öffentlich zugänglich gemacht werden sollen. JLUpub ist nicht als Speicherort für Arbeitskopien von Daten, die täglich verwendet werden, geeignet. Vielmehr sollen geprüfte und konsistente Daten in JLUpub dauerhaft gesichert werden.
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Publikationen mit wissenschaftlichem Inhalt, wie z. B. Zeitschriftenaufsätze (auch Pre- und Postprints), Monographien, Sammelbände, Forschungsberichte, Arbeitspapiere, Schriftenreihen, Jahresberichte, Zeitschriften, Konferenzbeiträge und Poster,
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Open-Access Parallelveröffentlichungen von bereits erschienenen Publikationen bzw. Artikeln im Sinne der Green-Road zu Open Access,
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Publikationen, deren Veröffentlichung durch Prüfungsordnungen vorgeschrieben ist (Dissertationen und Habilitationen),
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Arbeiten von Studierenden (z.B. Bachelor-, Master-, Staatsexamens- und Seminararbeiten), wenn die Publikation auf eigenen Wunsch und mit einer Empfehlung der betreuenden Professorin / des betreuenden Professors erfolgt.
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Dokumente von Relevanz für die Universität und ihre Geschichte
Einreichung und bibliothekarische Erschließung
Die Abgabe der Publikationen und Forschungsdaten zur Verbreitung über JLUpub erfolgt in der Regel über das auf der Repositoriums-Website angebotene Upload-Formular. Für die formale und inhaltliche Erschließung der digitalen Objekte werden national und international definierte Standards und Schnittstellen genutzt, wie die der Dublin Core Metadata Initiative, die Richtlinien der Open Archives Initiative (OAI) oder das xMetaDissPlus-Format der Deutschen Nationalbibliothek. Die Metadaten werden erfasst, indem die Urheberinnen und Urheber sie in das Upload-Formular eingeben. Die Metadaten werden von der JLU Gießen geprüft und ggf. korrigiert und ergänzt. Die Metadaten sind frei im Internet verfügbar (Lizenz CC0) und dürfen über die zur Verfügung stehenden offenen Schnittstellen abgerufen, gespeichert und verfügbar gemacht werden.
Rechtliche Rahmenbedingungen
Eine Veröffentlichung in JLUpub setzt die unentgeltliche und unwiderrufliche Übertragung von einfachen Nutzungsrechten durch die Urheberinnen und Urheber an die JLU Gießen voraus. Die Urheberrechte der Autorinnen und Autoren bleiben gewahrt. Es steht den Urheberinnen und Urhebern uneingeschränkt frei, das Forschungsergebnis vor oder nach dem Erscheinen, gegebenenfalls verändert oder in Auszügen, anderweitig gedruckt oder elektronisch zu veröffentlichen.
Die Übertragung des einfachen Nutzungsrechtes berechtigt die JLU Gießen dauerhaft dazu,
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elektronische Kopien des digitalen Objekts öffentlich zugänglich zu machen (ggf. nach Ablauf einer Embargofrist) und, wenn nötig, z.B. zum Zweck der Langzeitarchivierung technisch zu ändern. Diese Genehmigung schließt eine inhaltliche Veränderung des digitalen Objekts aus.
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zur Meldung und Weitergabe der digitalen Objekte an Dritte z.B. im Rahmen nationaler Sammelaufträge, insbesondere zum Zwecke der Langzeitarchivierung.
Um die Übertragung der erforderlichen Nutzungsrechte von den Urheberinnen und Urhebern auf die JLU Gießen zu regeln, muss bei der Anmeldung von Publikationen und Forschungsdaten in JLUpub dem Veröffentlichungsvertrag zugestimmt werden.
Urheberinnen und Urhebern wird die Verwendung von Creative-Commons-Lizenzen oder offenen Softwarelizenzen zur Regelung der Nutzungsrechte an ihren Inhalten empfohlen.
Ist das Dokument bereits veröffentlicht und wurden dabei ausschließliche Nutzungsrechte übertragen, muss die Möglichkeit der parallelen Veröffentlichung in JLUpub zunächst geprüft werden. Gemäß den Empfehlungen des Wissenschaftsrates wird allen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern sowie Studierenden der JLU geraten, sich beim Abschluss von Verlagsverträgen ein entsprechendes weiteres Nutzungsrecht zu sichern und die von ihnen publizierten Inhalte zusätzlich als Zweitveröffentlichung – eventuell nach einer Sperrfrist (Embargo) – in JLUpub zur Verfügung zu stellen.
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, die zur Veröffentlichung eingereichten Inhalte mit einer Sperrfrist (Embargo) zu belegen. Bei Zweitveröffentlichungen richtet sich die Dauer des Embargos nach den jeweils gültigen rechtlichen Regelungen (Zweitveröffentlichungsrecht §38 Abs. 1 UrhG ] und/oder eventuell bestehenden Publikations- bzw. Verlagsbedingungen). Während des Embargos sind lediglich die beschreibenden Metadaten sichtbar, aber nicht die Dokumente bzw. Forschungsdaten selbst.
Die Einhaltung von Urheber- und Verwertungsrechten Dritter liegt in der Verantwortung der Autorinnen und Autoren bzw. der Herausgeberinnen und Herausgeber der digitalen Objekte. Sollten Rechte Dritter dennoch verletzt werden, stellen die Rechteinhaber die JLU Gießen von sämtlichen Rückgriffansprüchen Dritter frei. Sie verpflichten sich, die JLU Gießen bei Entstehung derartiger Rechtshindernisse unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen.
Die JLU Gießen übernimmt keine Haftung für den Inhalt der digitalen Objekte.
Die JLU Gießen behält sich vor, digitale Objekte wegen inhaltlicher, technischer, formaler Mängel, beim Vorliegen eines tatsächlichen oder vermeintlichen Rechtshindernisses sowie wegen Verletzung von Rechten Dritter oder von Bestimmungen dieser Leitlinien und/oder des Veröffentlichungsvertrags abzulehnen bzw. den Zugriff auf solche digitalen Objekte zu sperren. Die Metadaten von einmal veröffentlichten digitalen Objekten werden nicht gelöscht.
Technische Rahmenbedingungen
Für die zur Veröffentlichung in JLUpub eingereichten digitalen Objekte gelten folgende Bedingungen:
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Aus Gründen der wissenschaftlichen Zitierfähigkeit und Authentizität, ist eine Veränderung einmal veröffentlichter digitaler Objekte nicht möglich. Sind Veränderungen notwendig, wird das geänderte digitale Objekt als neue Version/Auflage gespeichert.
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Die zu veröffentlichenden digitalen Objekte entsprechen den von der Universitätsbibliothek empfohlenen technischen Parametern und unterliegen keinen Zugriffsbeschränkungen.
JLUpub wird von der Universitätsbibliothek der Justus-Liebig-Universität betrieben und weiterentwickelt. Beim Betrieb und der Weiterentwicklung von JLUpub werden Empfehlungen und Standardisierungen nationaler und internationaler Initiativen wie der Deutschen Initiative für Netzwerkinformation e.V. (DINI) oder der Open Archives Initiative (OAI) eingehalten.
Die JLU Gießen strebt die durchgehende Verfügbarkeit von JLUpub an und sorgt bei möglichen Systemausfällen für eine schnellstmögliche Wiederherstellung des Anwendungssystems. Wartungsbedingte Systemausfälle werden durch die JLU Gießen frühzeitig bekannt gegeben.
Die JLU Gießen gewährleistet die notwendige Datensicherheit, den Datenschutz sowie die Sicherung der Daten durch regelmäßige Back-up-Routinen.
JLUpub wird auf der Basis der Software DSpace betrieben, die unter https://wiki.duraspace.org/display/DSDOC/All+Documentation dokumentiert ist.
Kontakt
jlupub@bibsys.uni-giessen.de Stand: 08.12.2020
Der Veröffentlichungsvertrag für JLUpub regelt das rechtliche Verhältnis zwischen der Rechteinhaberin bzw. dem Rechteinhaber und der Justus-Liebig-Universität (JLU) Gießen bei der elektronischen Veröffentlichung von Dokumenten und Forschungsdaten (im Folgenden als digitale Objekte bezeichnet). Ausführende Stelle ist die Universitätsbibliothek der Justus-Liebig-Universität Gießen als betreibende Einrichtung von JLUpub.
§ 1 Rechtseinräumung und Pflichten der Rechteinhaberin bzw. dem Rechteinhaber
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Die Rechteinhaberin bzw. der Rechteinhaber räumt der JLU Gießen an den eingereichten digitalen Objekten unentgeltlich und unwiderruflich ein zeitlich unbegrenztes, einfaches und nicht-ausschließliches Recht zur (ggf. zeitverzögerten) öffentlichen Zugänglichmachung, Verbreitung, Vervielfältigung und Aufbewahrung auf den Servern der Bibliothek für JLUpub ein. Die Rechte zur Urheberschaft und zur Verwertung der digitalen Objekte in anderer Form bleiben hiervon unberührt. Im Falle einer Zweitveröffentlichung wird dabei zugesichert, dass die Veröffentlichung einem ggf. bereits vorhandenen Verlagsvertrag nicht entgegensteht.
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Der JLU Gießen wird dabei das Recht eingeräumt, bei Bedarf (z.B. zum Zweck der langfristigen physischen Sicherung bzw. Langzeitarchivierung, Barrierefreiheit oder besseren Zugänglichkeit, für weitere Auswertungen) technische Veränderungen an den digitalen Objekten vorzunehmen und diese in andere elektronische und physische Formate zu überführen.
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Die Rechteinhaberin bzw. der Rechteinhaber reicht die digitalen Objekte in Abstimmung mit allen beteiligten Urheberinnen bzw. Urhebern ein und sichert zu, stellvertretend in deren Namen zu handeln.
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Die Rechteinhaberin bzw. der Rechteinhaber stellt sicher, dass mit der Bereitstellung der digitalen Objekte nicht gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen wird und Rechte Dritter (z.B. Verlage) nicht verletzt werden. Außerdem wird zugesichert, dass in Zweifelsfällen oder bei Entstehen vermeintlicher oder tatsächlicher Rechtshindernisse, die der Durchführung dieses Vertrages entgegenstehen, die JLU Gießen unverzüglich hiervon in Kenntnis zu setzen ist. Gelingt es nicht, das Rechtshindernis oder die Unklarheit zu beseitigen, so kann die JLU Gießen vom Vertrag zurücktreten. Sollten Rechte Dritter verletzt werden, stellt die Rechteinhaberin bzw. der Rechteinhaber die JLU von sämtlichen Rückgriffansprüchen Dritter frei.
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Die Rechteinhaberin bzw. der Rechteinhaber ist verantwortlich für den Inhalt der digitalen Objekte.
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Der JLU Gießen wird das Recht eingeräumt, die abgelieferten Metadaten der digitalen Objekte unter einer CC0-Lizenz zur Verfügung zu stellen.
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Die JLU Gießen ist berechtigt, die digitalen Objekte im Rahmen nationaler Sammelaufträge zur Online-Bereitstellung oder Langzeitarchivierung (z.B. durch die Deutsche Nationalbibliothek) zur Verfügung zu stellen, soweit nicht ausdrückliche Vereinbarungen mit Dritten (z.B. Verlagen) dem entgegenstehen.
§ 2 Rechte und Pflichten der JLU Gießen
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Die digitalen Objekte werden von der JLU Gießen im Rahmen der organisatorischen und technischen Möglichkeiten zeitlich unbegrenzt und im Original, d. h. in der von der Person übergebenen Form und/oder in entsprechend aufbereiteter Form, verfügbar gehalten.
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Die JLU Gießen gewährleistet die eindeutige und dauerhafte Adressierung der digitalen Objekte über persistente Identifikatoren (DOI) und sorgt so für eine zuverlässige Zitierbarkeit.
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Nach der Veröffentlichung können die digitalen Objekte nicht mehr gelöscht, zurückgezogen, korrigiert oder verändert werden.
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Die JLU Gießen versichert, in Zweifelsfällen oder bei Entstehen vermeintlicher oder tatsächlicher Rechtshindernisse, die der Durchführung dieses Vertrages entgegenstehen, die Person unverzüglich hiervon in Kenntnis zu setzen. Die JLU Gießen ist berechtigt, den Zugriff auf die digitalen Objekte zu sperren, soweit konkrete Anhaltspunkte für eine Verletzung von Rechten Dritter bestehen.
§ 3 Datenschutz
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Die Rechteinhaberin bzw. der Rechteinhaber erklärt ihr Einverständnis und stellt sicher, dass die eigenen und die in den digitalen Objekten enthaltenen personenbezogenen Daten ggf. beteiligter Personen (z.B. Name, Organisationszugehörigkeit, Kontaktinformationen) weltweit veröffentlicht werden dürfen.
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Für personenbezogene Daten im Sinne der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften, die über die in § 3 Abs. 1 genannten hinausgehen, müssen von der Rechteinhaberin bzw. der Rechteinhaber die Zustimmung der betroffenen Personen nachweislich eingeholt werden; andernfalls müssen diese Daten faktisch anonymisiert werden.
§ 4 Rechtsnachfolge
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Im Fall einer Rechtsnachfolge an den abgelieferten digitalen Objekten muss die Rechteinhaberin bzw. der Rechteinhaber die JLU Gießen entsprechend informieren und die Nachfolgerin bzw. den Nachfolger benennen.
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Ist insbesondere in Fällen des Ablebens oder der Nicht-Nachvollziehbarkeit des Verbleibs der Rechteinhaberin bzw. des Rechteinhabers die Rechtsnachfolge nicht mehr einwandfrei nachvollziehbar, so gehen sämtliche Rechte an den digitalen Objekten auf die JLU Gießen als Treuhänder über.
§ 5 Dissertation und Habilitationsschrift
- Handelt es sich bei den digitalen Objekten um eine Dissertation oder Habilitationsschrift, die bei der Justus-Liebig-Universität eingereicht und angenommen wurde, so versichert die Verfasserin bzw. der Verfasser, dass die der JLU Gießen in digitaler und gedruckter Version übergebene Dissertation oder Habilitationsschrift in Form und Inhalt der eingereichten und genehmigten Fassung entspricht.
§ 6 Abschluss- und Prüfungsarbeit
- Handelt es sich bei den digitalen Objekten um eine Abschluss- oder Prüfungsarbeit, z.B. Bachelor-, Master-, Studien- oder Staatsexamensarbeiten, kann diese nur auf Wunsch des Studierenden und mit einer Empfehlung der Betreuerin bzw. des Betreuers der Arbeit veröffentlicht werden.
§ 7 Umfang der Haftung
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Die Haftung der JLU Gießen ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit im Zusammenhang mit der Aufbewahrungstätigkeit in Ausführung dieser Vereinbarung beschränkt. Die JLU Gießen haftet nicht für Schäden oder Nachteile, die durch Nutzerinnen bzw. Nutzer oder Dritte entstehen.
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Die JLU Gießen ist bestrebt, sämtliche Leistungen sorgfältig und nach dem aktuell verfügbaren Stand der Technik zu erbringen. Sie übernimmt keine darüber hinaus gehende Gewährleistung oder Haftung insbesondere für die Realisierung bestimmter Funktionen von JLUpub, der Nutzbarkeit zu bestimmten Zwecken und der Richtigkeit bzw.Vollständigkeit der eingestellten digitalen Objekte.
§ 8 Schlussbestimmungen, Anwendbares Recht
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Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung der Schriftform.
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Der Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
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Für alle Streitigkeiten aus dieser Vereinbarung ist, soweit nicht gesetzlich zwingend etwas anderes bestimmt ist, der Gerichtsstand Gießen vereinbart.
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Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages lässt die Gültigkeit der übrigen Vertragsbestimmungen unberührt. Die Parteien sind verpflichtet, die mangelhafte Bestimmung durch eine Regelung zu ersetzen, die der ungültigen Bestimmung in tatsächlicher, wirtschaftlicher und rechtlicher Hinsicht möglichst nahe kommt. Ebenso ist zu verfahren, wenn der Vertrag eine Lücke aufweisen sollte.
Stand 08.12.2020