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EC (EU)

Die Europäische Kommission hat das Forschungsdatenmanagement (FDM) als erster Fördermittelgeber zu einem zentralen Bestandteil ihrer Forschungsförderung gemacht. Open Science ist seit Horizon 2020 ein übergreifendes Grundprinzip, das sich in allen Förderprogrammen der Europäischen Kommission durch konkrete FDM-Anforderungen niederschlägt.

Dieses Grundprinzip soll durch die folgenden allgemeinen Anforderungen erreicht werden:

  • „Open by default“: Forschungsdaten sollen nach dem Prinzipas open as possible, as closed as necessary“ standardmäßig offen publiziert werden.
  • Einhaltung der FAIR-Prinzipien: Alle Daten müssen auffindbar, zugänglich, interoperabel und nachnutzbar sein.
  • Einreichung eines Datenmanagementplan (DMP): Die Einreichung eines DMPs innerhalb von 6 Monaten nach Projektbeginn ist verpflichtend.
  • Open Access: Zusätzlich zur Datenpublikation ist auch die Open-Access-Publikation der Forschungsergebnisse verpflichtend.
  • Offene Lizenzen: Als Publikationslizenzen sind fast ausschließlich CC BY und CC0 erlaubt. Es gibt Ausnahmen für Software und Daten, die aufgrund rechtlicher Hindernisse eine solche Publikation nicht zulassen.

Für alle diese Punkte gilt, dass bereits in der Antragsstellung Angaben dazu gemacht werden müssen. Das bedeutet, dass auch abgewogen werden sollte, welche Angaben zum FDM so wichtig sind, dass diese bereits in den Antrag gehören und für welche Angaben auf den als Deliverable einzureichenden DMP verwiesen wird. Je nach Forschungsschwerpunkt, Fachdisziplin oder Art des Antrags kann diese Abwägung ganz unterschiedlich ausfallen. Neben den oben genannten Anforderungen sollten alle publizierten Daten auch einen Qualitätssicherungsprozess durchlaufen, der spätestens im DMP darzulegen ist.

Wichtig ist, dass alle Kosten für die Open-Access-Publikation der Daten förderfähig sind. Das ist vor allem für die Projekte relevant, die eine sehr große Menge an Daten erzeugen, die unter Umständen auch von institutionellen Repositorien nicht ohne zusätzliche Kosten publiziert werden können. Auch Aufwände für Datenaufbereitung und -dokumentation, die über das normale Maß hinaus gehen, können beantragt werden.

Besondere Anforderungen in Programmen der EU

Horizon Europe

Im Antrag ist ein Outline zum Forschungsdatenmanagement erforderlich, das beschreibt, welche Daten entstehen und wie sie nach FAIR-Prinzipien verwaltet werden. D.h., Sie müssen durch Ihre Methoden und Praktiken darlegen, was Sie tun, um die Daten auffindbar, zugänglich, interoperabel und nachnutzbar zu machen. Es reicht nicht, einfach zu schreiben, dass das Datenmanagement gemäß den FAIR-Prinzipien vollzogen wird. Machen Sie daher explizite, projektspezifische Angaben der verwendeten Geräte und Software, des generierten oder zu generierenden Codes und aller weiteren relevanten Methodiken für das Datenmanagement.

Die EU fordert für die Aufbewahrung der Daten lediglich, diese mindestens 5 Jahre, vorzugsweise aber 10 Jahre verfügbar zu halten.

ERC Grants

Es gelten weitgehend die gleichen Anforderungen wie für Anträge im Horizon Europe Programm. Sonderregelungen entnehmen Sie den einzelnen Ausschreibungen.

European Innovation Council (EIC)

Da es sich bei diesen Programmen um Innovationsprojekte handelt, bei der Forschende häufig auch mit Unternehmen aus der freien Wirtschaft zusammen arbeiten, sind hier unter Umständen IP-Rechte besonders zu berücksichtigen. Der Umgang mit diesen und welche Auswirkungen diese auf die Forderungen nach Open Science und Open Data haben, muss schon im Antrag dargelegt werden. Außerdem müssen Verwertungsstrategien für die Forschungsergebnisse inkl. Daten entwickelt und erläutert werden.

Praktische Links

Leitfäden & Templates

Informationen zu Förderprogrammen