BMFTR (ehemals BMBF)
Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR), ehemals Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), verfolgt keine einheitlichen oder systematischen Richtlinien zum Forschungsdatenmanagement (FDM). Stattdessen werden die Anforderungen individuell für jede Bekanntmachung festgelegt. Die spezifischen Anforderungen müssen daher stets den jeweiligen Förderrichtlinien entnommen werden.
Als allgemeiner Rahmen dient der vom BMFTR herausgegebene Aktionsplan Forschungsdaten (pdf), der drei zentrale Punkte umfasst, die bei jeder Antragstellung berücksichtigt werden sollten:
- Datensouveränität/Dateninfrastrukturen: Entwicklung und Betrieb energieeffizienter, sicherer und moderner Dateninfrastrukturen
- Datenbasierte Innovationen: Verbesserung der Nutzbarkeit von Forschungsdaten und Erschließung neuer Datenquellen, um Erkenntnisgewinn, Ideenerzeugung und Innovationsentwicklung zu beschleunigen
- Datenkompetenzen: Vermittlung und Erwerb der notwendigen Fähigkeiten im Umgang mit digitalen Daten für Forschende
Um diese Punkte mit dem eigenen Datenmanagement zu gewährleisten bzw. zu unterstützten, sollen Fördermittelempfänger der grundsätzlichen Verpflichtung einer systematischen, möglichst standardisierten Datenverarbeitung und -aufbewahrung nachkommen, die FAIR-Prinzipien (s. Glossar) einhalten und zuwendungsfähige Ausgaben für FDM bei der Antragsstellung angeben. Bei vielen Förderrichtlinien ist mittlerweile die Vorlage eines der im Projekt erhobenen Daten entlang des Forschungsdatenlebenszyklus (s. Glossar) beschreibenden Datenmanagementplans (DMP) mit dem Antrag oder in den ersten Projektmonaten verpflichtend. Ist dies nicht der Fall, wird in der Regel mindestens eine Verfügbarmachung der Daten „in weitergabefähiger Form“ nach Projektende in einer geeigneten Einrichtung gefordert. Dazu können auch Repositorien verwendet werden.
Die bisherigen Förderrichtlinien lassen teilweise fachspezifische Besonderheiten bei den Anforderungen zum Forschungsdatenmanagement erkennen. In der Bildungsforschung sind die Anforderungen für gewöhnlich deutlich höher und müssen detaillierter ausfallen (s. beispielsweise hier und hier). Eine Datenweitergabe durch die Zusammenarbeit mit einschlägigen Forschungsdatenzentren wird in vielen Fällen vorausgesetzt. Außerdem müssen grundlegende Angaben zur Datenerhebung, -speicherung, -dokumentation und -archivierung mitgeliefert werden. In den Naturwissenschaften sind die Anforderungen in den meisten Fällen moderater. Aber auch hier existieren Ausnahmen, wie beispielsweise diese Förderrichtlinie zur naturwissenschaftlichen Grundlagenforschung zeigt.
Neben der Fachdisziplin spielen allerdings auch noch andere Aspekte für die Anforderungen an das FDM in Anträgen eine wichtige Rolle. Dazu gehören unter anderem die erzeugten Datentypen, die Projektgröße und der Anwendungsbereich.
Der vom BMFTR verfolgte flexible, bedarfsorientierte Ansatz ermöglicht eine differenzierte Berücksichtigung disziplinspezifischer Anforderungen. Zugleich verlangt er jedoch von Antragstellenden ein hohes Maß an Eigenverantwortung und eine sorgfältige, oft längere Planungsphase insbesondere im Bereich des Forschungsdatenmanagements.
Praktische Links
- BMFTR/BMBF – Aktionsplan Forschungsdaten: https://www.bildung-forschung.digital/digitalezukunft/shareddocs/Downloads/files/163_20_faktenblatt_aktionsplan_3_final.pdf?__blob=publicationFile&v=2 (pdf)