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Artikelaktionen

Fair, transparent, zukunftssicher - Ihre Vergütung und Altersvorsorge

Unsere Mitarbeitenden werden je nach Beschäftigungsart nach der W-Besoldung (Professuren), nach der A-Besoldung (Beamtin oder Beamter) oder nach dem Tarifvertrag (Beschäftigte) für den öffentlichen Dienst des Landes Hessens (TV-H) entlohnt. 

Als Professorin oder Professor können Sie, neben dem Grundgehalt, das in fünf Erfahrungsstufen unterteilt ist und in Abhängigkeit Ihrer professoralen Erfahrungszeiten steigt, zusätzliche Leistungsbezüge erhalten. Als Beamtin oder Beamter in der A-Besoldung erhalten Sie ebenfalls ein erfahrungsabhängiges Grundgehalt, wobei es acht Erfahrungsstufen gibt.

Als Beschäftigte oder Beschäftigter erhalten Sie entsprechend Ihrer individuellen Voraussetzung eine leistungsgerechte Vergütung nach dem geltenden Tarifvertrag. In welche Gehaltsstufe Sie eingruppiert werden, hängt zum einen von der Wertigkeit der Ihnen übertragenen Aufgaben (Entgeltgruppe 1-15) als auch von der bereits gesammelten Berufserfahrung (Erfahrungsstufen 1-6) ab. Somit können Sie Gehaltssteigerungen durch Berufserfahrung und eine jährliche tarifliche Sonderzahlung im November ("Weihnachtsgeld") fest einplanen.

Auch die betriebliche Altersvorsorge ist gesichert, denn der tarifvertragliche Anspruch ermöglicht Ihnen Leistungen der Versorgungsanstalt für Bund und Länder (VBL). Um Sie finanziell bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu unterstützen, erhalten Sie zudem pro Kind eine monatliche Kinderzulage.