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Externe

Externe Personen oder Einrichtungen erhalten eine Benutzerkennung nur auf besonders begründeten Antrag.

Antrag auf Erteilung einer Benutzerkennung

Externen Personen – bspw. Mitarbeiter anderer Universitäten bei gemeinsamen Forschungsprojekten – können eine Benutzerkennung beantragen. Die Gründe für die tatsächliche Notwendigkeit und angemessene Dauer einer Benutzerkennung sind dazulegen und von einem Mitarbeiter der JLU zu bestätigen.

Die Benutzerkennung erhalten Sie am schnellsten, wenn Sie das HRZ während der Öffnungszeiten der Service-Theke im Erdgeschoss aufsuchen und den ausgefüllten und unterzeichneten Benutzungsantrag für Externe abgeben. Benutzerkennung, UNIX-Passwort und ggf. Netzpasswort erhalten Sie daraufhin sofort zugeteilt, sofern der Antrag positiv entschieden wird.

Die Anmeldung ist auch ohne Ihr persönliches Erscheinen möglich. Senden Sie dem HRZ dazu einen vollständig ausgefüllten und unterzeichneten Benutzungsantrag für Externe. Benutzerkennung, UNIX-Passwort und ggf. Netzpasswort gehen Ihnen dann per Hauspost zu.

Nach 2 bis 3 Tagen ist der Antrag bearbeitet und das UNIX-Passwort und ggf. Netzpasswort wird gültig (gemacht). Das Ergebnis ist ein Eintrag in die X.500-Datenbank des HRZs, der technische und personenbezogene Information enthält. Eine Begrüßungsbotschaft informiert Sie darüber.

Korrektur der Daten

Sofern bei Accounts für Extern (Name, ...) inkorrekt sind oder sich geändert haben, teilen Sie dies bitte dem Servicebereich des HRZ mit. Im LDAP des HRZ durchgeführte Änderungen werden von angeschlossenen Systemen automatisch übernommen.

Bitte teilen Sie dem HRZ auch mit, wenn die verantwortliche Kontaktperson, die bei Antragstellung die Notwendigkeit bestätigt hat, die JLU verlässt, und benennen eine andere verantwortliche Kontaktperson.


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