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Ab SoSe 17 Schlüsselqualifikationsschein für Vorträge

Besuchen Sie sechs Fachvorträgen mit Bezug zum Curriculum des Fachbereichs Rechtswissenschaft, die vom Fachbereich angeboten werden und Sie erhalten einen Schlüsselqualifikationsschein

Ab dem SoSe 2017 bietet der Fachbereich für Studierende die Möglichkeit zum Erwerb einer neuen Schlüsselqualifikation gem. § 9 Abs. 1 Nr. 2 lit. d JAG durch den Besuch von Fachvorträgen mit Bezug zum Curriculum des Fachbereichs Rechtswissenschaft, die vom Fachbereich angeboten werden.


Als Fachvorträge mit dem o.g. Bezug gelten insbesondere die Vortragsveranstaltungen der Institute des Fachbereichs sowie die Vorträge im Rahmen der Praktikerseminare (Arbeitsrecht, Umweltrecht, Kriminalwissenschaft, Gesundheitsrecht). Weitere Vorträge können nur dann angerechnet werden, wenn diese in der Ankündigung entsprechend ausgewiesen wurden.

 

Mit dem Besuch des breitgefächerten Vortragsangebotes haben Sie die Möglichkeit, Ihr juristisches Wissen durch praxisorientierte Aspekte und Einblicke in verschiedenste spannende Themengebiete zu erweitern und mit einer fachlichen Diskussion hierüber zu verbinden.

Auf der Website des Prüfungsamtes und in unserem Downloadbereich finden Sie zum Nachweis der belegten Veranstaltungen den Vordruck einesLaufbogens, der fortlaufend geführt werden muss. Beachten Sie bitte die wichtigen Hinweise am Schluss zum Nachweis und zur Sicherung dieses Laufbogens, für dessen sichere Verwahrung allein Sie als Studierende/r verantwortlich sind.

Sobald der Besuch von 6 dementsprechenden Fachvorträgen auf dem Laufbogen bescheinigt ist, reichen Sie den vollständigen Bogen zur Beantragung einer Bescheinigung nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 lit. d JAG bitte im Dekanat des FB 01  ein.

 

Achten Sie auch auf das Logo, welches die relevanten Vorträge kennzeichnet, die Sie für den Erhalt des SQ-Vortrag Scheines besuchen müssen.

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IAJ