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Cotutelle Promotion

Bei einer Cotutelle Promotion erwirbt ein:e Promovierende:r einen von zwei Universitäten in unterschiedlichen Ländern gemeinsam verliehenen Doktorgrad. Man nennt das Verfahren auch binationale Promotion.

Eine binationale Promotion (= Cotutelle) bedeutet, dass der:die Promovierende:r an jeweils beiden Universitäten zu der gleichen Arbeit betreut wird und mit dieser an beiden Standorten in einem oftmals integrierten Promotionsverfahren promoviert. Es bedeutet nicht, dass der:die Promovierende zwei Titel erhält, sondern es ist ein Doktortitel, der aber jeweils in der landesüblichen Weise beurkundet wird (z.B. PhD vs. Dr. Phil). 

 

In der Regel ist das binationale Promotionsverfahren durch eine individuelle Vereinbarung zwischen den beteiligten Universitäten geregelt. Für jede binationale Promotion wird daher ein individueller Kooperationsvertrag abgeschlossen.

Üblicherweise beinhaltet dieser Vertrag auch, wie viel Zeit der:die Promovierende jeweils an der ausländischen Universität und der Heimatuniversität mindestens verbringen muss. An jeweils beiden Universitäten hat der:die Promovierende jeweils eine feste Betreuungsperson, die ihre Zusage für die Betreuung im gesamten Promotionsverfahren zugesagt hat.

 

Wann ist eine binationale Promotion angeraten und wann nicht?
Ein Cotutelle-Verfahren sollten vor allem Betreuer:innen bzw. die Promovierende in Erwägung ziehen, wenn die Promovierenden ihre wissenschaftliche Anbindung in beiden beteiligten Ländern sicherstellen möchten. Da ein solches Verfahren sehr viel Zeit und rechtliche Ressourcen bindet, können an der JLU derzeit nur Cotutelle-Promotionen zur Stärkung der strategischen Partner geschlossen werden. Für Rückfragen, ob eine Cotutelle an der JLU möglich ist, kontaktieren Sie bitte das Akademische Auslandsamt: Dr. Imke Polland-Schmandt, Tel: 0641/99 12170. 
 
Gute inhaltliche Gründe für eine Cotutelle liegen vor, wenn
  • der:die Promovierende eine internationale Ausrichtung in der weiteren Karriere anstrebt,
  • das Promotionsthema eine internationale Forschungskomponente in beiden Ländern hat,
  • das Promotionsthema im Forschungsinteresse der ausländischen Universität liegt oder die Partnereinrichtung von besonderem Mehrwert für das Thema ist,
  • wenn die Betreuungspersonen bereits miteinander kooperieren und oder eine neue Kooperation angestrebt wird.

 

Gute Gründe gegen eine Cotutelle liegen vor, wenn
  • die Bereitschaft zu einem längeren Aufenthalt oder mehreren längeren Aufenthalten (meist ca. 1 Jahr Gesamtzeit) nicht gegeben ist,
  • die notwendigen Absprachen beider Betreuungspersonen nicht sichergestellt werden können,
  • es lediglich um einen kürzeren Auslandsbesuch geht, der auch im Rahmen eines nationalen Verfahrens stattfinden könnte,
  • die Partnerhochschule ist nicht aus dem strategische Partnernetzwerk der JLU.
     

In der Satzung für binationale Promotionsverfahren der JLU finden Sie weitere Informationen und die formalen Rahmenbedingungen für eine binationale Promotion.

Sie haben Interesse an einer binationalen Promotion? Wir beraten Sie gerne zur inhaltlichen Sinnhaftigkeit, zum Ablauf und zum zeitlichen Rahmen. Melden Sie sich zur Beratung an oder rufen Sie uns an. Für die vertragliche Abwicklung und alle offiziellen Abstimmungen, kontaktieren Sie bitte das Akademische Auslandsamt: Dr. Imke Polland-Schmandt, Tel: 0641/99 12170.