Fachbereichsrat FB01
Der Fachbereichsrat behandelt gemäß § 50 Abs. 1 S. 1 HHG Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung des Fachbereichs. Die einzelnen Zuständigkeiten des Fachbereichsrates sind in Abs. 1 S. 2 Nr. 1 - 10 aufgeführt.
Dem Fachbereichsrat gehören gemäß § 50 Abs. 2 S. 1 HHG sieben Mitglieder der Professorengruppe, drei Studierende, zwei wissenschaftliche Mitglieder und ein administrativ-technisches Mitglied an.
Die Amtszeit der Mitglieder im aktuellen Fachbereichsrat beginnt am 01.10.2023, sie sind für zwei Jahre gewählt (Studentische Mitglieder für ein Jahr, die Aktualisierung in dieser Gruppe erfolgte am 01.10.2024).
Leitung / Vorsitz | Mitglieder der Professorengruppe |
beratende Mitglieder des Dekanats:
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Dez. Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte (beratend) | Mitglieder der Gruppe der Studierenden |
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Mitglieder der Gruppe der Wiss. Mitarbeitenden | |
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Mitglied der Gruppe der administrativ/technischen Mitarbeitenden | |
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