Fachbereichsrat FB01
Der Fachbereichsrat behandelt gemäß § 50 Abs. 1 S. 1 HHG Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung des Fachbereichs. Die einzelnen Zuständigkeiten des Fachbereichsrates sind in Abs. 1 S. 2 Nr. 1 - 10 aufgeführt.
Dem Fachbereichsrat gehören gemäß § 50 Abs. 2 S. 1 HHG sieben Mitglieder der Professorengruppe, drei Studierende, zwei wissenschaftliche Mitglieder und ein administrativ-technisches Mitglied an.
Die Amtszeit der Mitglieder im aktuellen Fachbereichsrat beginnt am 01.10.2023, sie sind für zwei Jahre gewählt (Studentische Mitglieder für ein Jahr).
Leitung / Vorsitz | Mitglieder der Professrengruppe |
beratende Mitglieder des Dekanats:
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Dez. Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte (beratend) | Mitglieder der Gruppe der Studierenden |
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Mitglieder der Gruppe der Wiss. Mitarbeitenden | |
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Mitglied der Gruppe der adminsitrativ/technischen Mitarbeitenden | |
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