Fachbereichsrat FB01
Der Fachbereichsrat behandelt gemäß § 44 Abs. 1 S. 1 HHG Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung des Fachbereichs, für die nicht die Zuständigkeit des Dekanats gegeben ist. Die einzelnen Zuständigkeiten des Fachbereichsrates sind in § 44 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 bis 10 HHG aufgeführt.
Dem Fachbereichsrat gehören gemäß § 44 Abs. 2 S. 1 HHG sieben Mitglieder der Professorengruppe, drei Studierende, zwei wissenschaftliche Mitglieder und ein administrativ-technisches Mitglied an.
Die Amtszeit der Mitglieder im aktuellen Fachbereichsrat beginnt am 01.10.2021, sie sind für zwei Jahre gewählt (Studentische Mitglieder für ein Jahr).
Der Fachbereichsrat konstituiert sich neu zum Wintersemester, nach den Wahlen in der Gruppe der Studierenden und mit Beginn der Amtszeit der Dekanin zum 01.10.2022:
Leitung:
- Univ.-Prof. Dr. Lena Rudkowski (Dekanin)
Professoren:
- Univ.-Prof. Dr. Jens Adolphsen
- Univ.-Prof. Dr. Steffen Augsberg
- Univ.-Prof. Dr. Jürgen Bast
- Univ.-Prof. Dr. Christoph Benicke
- Univ.-Prof. Dr. Thorsten Keiser (Prodekan)
- Univ.-Prof. Dr. Franz Reimer
- Univ.-Prof. Dr. Bettina Schöndorf-Haubold
Wissenschaftliche Mitarbeiter/innen:
- Lukas Paul Korn
- Lisa Marie Lührs
Studierende:
- Vanessa Neeb
- Lisa Christin Piske
- Phillip Schröder
Administrativ-technisches Mitglied:
- Anke Hunger
Beratendes Mitglied:
- Heike Kienholz (Frauenbeauftragte)