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Hinweis für Studierende des FB 02 zum Masterniveau von Veranstaltungen im FB 01

Hier finden Sie eine Information zum Masterniveau von Veranstaltungen im FB 01.

Sehr geehrte Studierende des FB 02,

 

aufgrund vielfacher Nachfrage möchte ich Sie in Bezug auf die freien Wahlmodule darauf hinweisen, dass Sie in den Masterstudiengängen BWL und VWL Module im Umfang von maximal 12 CP unbenotet in den Minor einbringen können (‚Sitzscheine‘). Gemäß § 5 (4) der Speziellen Ordnung für die Masterstudiengänge BWL und VWL muss bei fachfremden Leistungen das Master-Niveau der Veranstaltungen nachgewiesen werden.


Bezüglich der am FB 01 angebotenen Veranstaltungen möchten wir darauf hinweisen, dass insbesondere die im Rahmen des Schwerpunktbereiches angebotenen Veranstaltungen Masterniveau aufweisen.


Diese finden Sie semesterweise in Abschnitt III des eVV des Fachbereichs Rechtswissenschaft.


Aktuell SoSe 2018: https://studip.uni-giessen.de/studip/evv/extern.php?parent_id=d3e15217b4fb4579dcc6162cefffde60

Bitte beachten Sie allgemein zu Zulassung zur Veranstaltung und zur Vergabe von CP (Teilnahmescheine/“Sitzscheine“) unbedingt auch diesen Hinweis: https://www.uni-giessen.de/fbz/fb01/fakultaet-institutionen/pruefungsamt/mji_nebenfach/nebenfach/nf_news/cp_wiwi_ab%20ws1718

 

Mit freundlichen Grüßen

Simone Herrholz