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Zwischenprüfung - Erstversuch nur im regulären Termin

Ab SS 2023: Der Erstversuch einer Zwischenprüfungsklausur kann nur im regulären Termin wahrgenommen werden; der Termin zur Wiederholung ist frei wählbar.

Liebe Studierende,

 

bitte beachten Sie hinsichtlich des Erstversuchs in einer Zwischenprüfungsklausur, dass – trotz Wegfalls der Semesterbindung der Klausuren – die Teilnahme am zweiten Termin (Wiederholungstermin) der jeweiligen Zwischenprüfungsklausur nur dann möglich ist, wenn eine Anmeldung zum ersten Termin (regulären Termin) erfolgt war. Der Wiederholungstermin steht also lediglich solchen Studierenden offen, die sich zum regulären Termin angemeldet hatten und ihn krankheitsbedingt nicht wahrnehmen konnten oder nicht bestanden haben, sodass hinsichtlich des Erstversuchs kein Wahlrecht zwischen dem regulären und dem Wiederholungstermin besteht. Der Erstversuch kann somit nur zum regulären Termin wahrgenommen werden.

Ergänzung vom 5.1.2024: Konnte man am Erstversuch aufgrund von Krankheit nicht teilnehmen und bekam ein Attest eingetragen, so kann die nächste Anmeldung zum Erstversuch direkt zum Wiederholungstermin desselben Semesters erfolgen oder zu einem späteren regulären (!) Termin. Beachten Sie hierbei immer die Frist zum Bestehen der Zwischenprüfung (s.u.).

 

Wann eine nicht bestandene Klausur wiederholt wird, steht dagegen in der Wahl des Prüflings. Eine im regulären Termin erstmalig nicht bestandene Klausur kann zum Wiederholungstermin desselben Semesters wiederholt werden; sie kann aber auch erst zum regulären oder zum Wiederholungstermin eines späteren Semesters wiederholt werden. Entsprechendes gilt – bei Gewährung des "Corona-Freiversuchs" – für eine zweite Wiederholung. Zu beachten ist hierbei immer die Frist zum Bestehen der Zwischenprüfung von sechs Fachsemestern, die sich ggf. pandemiebedingt auf neun bzw. zehn Fachsemester verlängert (siehe: https://www.uni-giessen.de/de/fbz/fb01/fakultaet-institutionen/pruefungsamt/news/zwischenpruefung-weitere-fristverlaengerung).

 

Beste Grüße

Volker Stiebig