Antragsverfahren
Hier finden Sie alle Informationen zum Antragsverfahren.
Der Antrag auf Verleihung des Grades „Bachelor of Laws“ ist schriftlich an das Prüfungsamt des Fachbereichs Rechtswissenschaft der Justus-Liebig-Universität Gießen zu richten. Das Antragsformular ist hier verfügbar und zwingend zu verwenden. Beizufügen sind:
- ein Nachweis über die Zulassung zur staatlichen Pflichtfachprüfung durch das Justizprüfungsamt in Frankfurt nach dem 1. Januar 2020 (z.B. Zulassungsbescheid oder Ladung zu den Klausuren; n i c h t : Zulassungsgesuch!) oder eine Bescheinigung über die Feststellung der Zulassungsvoraussetzungen zur staatlichen Pflichtfachprüfung durch das Justizprüfungsamt in Frankfurt nach dem 1. Januar 2020 (hierfür steht ein gesondertes Antragsformular auf der Homepage des Justizprüfungsamts zur Verfügung);
- die "Papier"scheine über die Übungen für Fortgeschrittene ("großer Schein") im Original oder in amtlich beglaubigter Form, sofern die betreffenden Hausarbeits- und Klausurnoten nicht in FlexNow eingetragen sind (das Transcript of Records braucht nicht eingereicht zu werden!);
- der Nachweis über die erfolgreiche Bachelorarbeit gem. § 4 der o.g. Ordnung im Original oder in amtlich beglaubigter Form;
(Sie erhalten die Nachweise über die Übungen für Fortgeschrittene und die Bachelorarbeit zusammen mit dem Zeugnis und der Urkunde wieder zurück!) - der Nachweis über die Zahlung der Bearbeitungsgebühr gem. § 7 der o.g. Ordnung. Bitte überweisen Sie zu diesem Zweck 75,− Euro auf folgendes Konto:
Zahlungsempfänger: Justus-Liebig-Universität
IBAN: DE98 5005 0000 0001 0065 50
BIC: HELADEFF
Verwendungszweck: Bachelor FB 01, Ihr Nachname, Ihr Vorname
und fügen Sie dem Antrag entweder einen abgestempelten Einzahlungsbeleg Ihrer Bank oder eine Kopie bzw. einen Ausdruck Ihres Kontoauszugs, aus dem die Überweisung hervorgeht, bei.
Bitte beachten Sie: Der Antrag ist n i c h t im Dekanat einzureichen und keinesfalls an das Justizprüfungsamt in Frankfurt zu richten!