FAQ
Häufige Fragen zur Verleihung des Bachelor of Laws
Ist der 01.01.2020 ein fester Stichtag?
Gilt die 20-Fachsemester-Frist für alle Antragsteller?
Ich habe mich bereits exmatrikuliert, erfülle aber sämtliche Antragsvoraussetzungen. Muss ich mich erneut immatrikulieren, um den Bachelor beantragen zu können?
Was zählt als Nachweis über das Vorliegen der Zulassungsvoraussetzungen zur staatlichen Pflichtfachprüfung?
Was zählt als Bachelorarbeit?
Kann die wissenschaftliche Hausarbeit der Schwerpunktbereichsprüfung als Bachelorarbeit anerkannt werden?
Ich habe bereits an einer anderen Hochschule einen allgemeinen rechtswissenschaftlichen integrierten Bachelorabschluss erworben. Kann ich den Bachelor trotzdem am Fachbereich 01 der JLU Gießen beantragen?
Kann ich nach der Verleihung des LL.B. noch meine Examensprüfung absolvieren?
Ich habe mein Studium vor dem WS 2025/26 aufgenommen und am 01.10.2025 das 14. Fachsemester überschritten. Innerhalb welcher Frist muss ich den Antrag stellen?
Zählt das WS 2025/26 mit in die für die Antragstellung geltende Frist von sechs Fachsemestern?
Ich interessiere mich für den Bachelor. Was sind die Einschreibevoraussetzungen?
Es handelt sich um einen voll in den Staatsexamensstudiengang Rechtswissenschaft integrierten Bachelor. Das bedeutet, dass Sie den Bachelor nur innerhalb des Staatsexamensstudienganges beantragen können. Sie müssen also alle Voraussetzungen mitbringen, um in den Staatsexamensstudiengang Jura eingeschrieben werden zu können, und können dann im Lauf des Studiums, auf dem Weg zum Staatsexamen, ab Vorliegen der Antragsvoraussetzungen auch den Antrag zur Verleihung des Bachelorgrades stellen. Es fallen keine zusätzlichen Prüfungen für Sie an. Der Antrag kann unter bestimmten Voraussetzungen auch erst nach dem Examen gestellt werden und ist nicht vom Bestehen des Examens abhängig (siehe dazu sogleich: "Kann ich den Antrag auf Verleihung des Bachelors auch noch nach Bestehen oder Nichtbestehen des Examens stellen?").