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FAQ

Häufige Fragen zur Verleihung des Bachelor of Laws

Ist der 01.01.2020 ein fester Stichtag?

Ja. Das hessische Justizprüfungsamt muss nachweislich erstmalig nach dem 1. Januar 2020 zur staatlichen Pflichtfachprüfung zugelassen oder festgestellt haben, dass die Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Es gibt keine Ausnahmen!

Gilt die 20-Fachsemester-Frist für alle Antragsteller?

Grundsätzlich ja: Sie gilt für immatrikulierte Antragsteller, die ihr Studium vor dem Wintersemester 2025/26 aufgenommen und am 01.10.2025 das 14. Fachsemester noch nicht überschritten haben, und für diejenigen, die ab dem Wintersemester 2025/26 ihr Studium aufnehmen (§ 2 Abs. 5 S. 1 Bachelorordnung). Sie gilt zudem für ehemalige Studierende der JLU, die zum Zeitpunkt ihrer Exmatrikulation das 20. Fachsemester nicht überschritten haben dürfen (§ 2 Abs. 3 S. 1 Bachelorordnung). Für immatrikulierte Antragsteller, die am 01.10.2025 das 14. Fachsemester bereits überschritten haben, gilt eine Übergangsfrist von sechs Fachsemestern, die zum 30.09.2028 endet (siehe dazu unten: "Ich habe mein Studium vor dem WS 2025/26 aufgenommen und am 01.10.2025 das 14. Fachsemester überschritten. Innerhalb welcher Frist muss ich den Antrag stellen?"). 

Was zählt als Nachweis über das Vorliegen der Zulassungsvoraussetzungen zur staatlichen Pflichtfachprüfung?

Es zählt die nachweislich erstmalige Zulassung zur staatlichen Pflichtfachprüfung (z.B. die Ladung zur staatlichen Pflichtfachprüfung; nicht aber die Bestätigung des Zulassungsgesuchs) oder die erstmalige Feststellung, dass die Voraussetzungen für die Zulassung erfüllt sind, durch das hessische Justizprüfungsamt nach dem 01.01.2020. Als erstmalig gilt auch die Zulassung zum Freiversuch ("Freischuss") oder die Feststellung der Zulassungsvoraussetzungen zum Freiversuch.

Was zählt als Bachelorarbeit?

Eine am Fachbereich Rechtswissenschaft der Justus-Liebig-Universität Gießen erbrachte und mit mindestens 4 Punkten bewertete Seminararbeit. Sie kann erst nach Bestehen der Zwischenprüfung, aber vor oder nach Zuteilung zu einem Schwerpunktbereich im Rahmen einer Seminarveranstaltung eines beliebigen Schwerpunktbereichs erbracht werden. Die wissenschaftliche Hausarbeit im Rahmen der Schwerpunktbereichsprüfung ist keine Seminararbeit!

Ich habe bereits an einer anderen Hochschule einen allgemeinen rechtswissenschaftlichen integrierten Bachelorabschluss erworben. Kann ich den Bachelor trotzdem am Fachbereich 01 der JLU Gießen beantragen?  

Nein. Wenn Sie bereits an einer anderen Hochschule o.g. Abschluss beantragt oder erworben haben, kann der FB 01 der JLU Gießen Ihnen den LL.B. nicht verleihen. 

Kann ich nach der Verleihung des LL.B. noch meine Examensprüfung absolvieren?

Ja, Sie können Ihre Examensprüfung auch absolvieren, wenn Sie bereits den Bachelorgrad verliehen bekommen haben.

Ich habe mein Studium vor dem WS 2025/26 aufgenommen und am 01.10.2025 das 14. Fachsemester überschritten. Innerhalb welcher Frist muss ich den Antrag stellen?

Sie müssen den Antrag ab dem 01.10.2025 innerhalb von sechs Fachsemestern, also spätestens im Sommersemester 2028, stellen (§ 2 Abs. 5 S. 2 Bachelorordnung).

Zählt das WS 2025/26 mit in die für die Antragstellung geltende Frist von sechs Fachsemestern?

Ja, das WS 2025/26 zählt mit in die Frist von sechs Fachsemestern, innerhalb deren der Antrag gem. § 2 Abs. 5 S. 2 Bachelorordnung zu stellen ist.

Ich interessiere mich für den Bachelor. Was sind die Einschreibevoraussetzungen?

Es handelt sich um einen voll in den Staatsexamensstudiengang Rechtswissenschaft integrierten Bachelor. Das bedeutet, dass Sie den Bachelor nur innerhalb des Staatsexamensstudienganges beantragen können. Sie müssen also alle Voraussetzungen mitbringen, um in den Staatsexamensstudiengang Jura eingeschrieben werden zu können, und können dann im Lauf des Studiums, auf dem Weg zum Staatsexamen, ab Vorliegen der Antragsvoraussetzungen auch den Antrag zur Verleihung des Bachelorgrades stellen. Es fallen keine zusätzlichen Prüfungen für Sie an. Der Antrag kann unter bestimmten Voraussetzungen auch erst nach dem Examen gestellt werden und ist nicht vom Bestehen des Examens abhängig (siehe dazu sogleich: "Kann ich den Antrag auf Verleihung des Bachelors auch noch nach Bestehen oder Nichtbestehen des Examens stellen?").

Kann ich den Antrag auf Verleihung des Bachelors auch noch nach Bestehen oder Nichtbestehen des Examens stellen?

Ja, das ist möglich. Beachten Sie jedoch: Sollten Sie die staatliche Pflichtfachprüfung oder die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung endgültig nicht bestanden haben, ist eine weitere Einschreibung oder Wiedereinschreibung nicht mehr möglich, Sie können dann keine Leistungsnachweise mehr zur Erlangung der Antragsvoraussetzungen für den Bachelorgrad erbringen. Sammeln Sie Ihre Antragsvoraussetzungen also vorher und beantragen Sie den Hochschulgrad rechtzeitig! Denken Sie hierbei auch an die 20-Fachsemester-Frist (siehe dazu oben: "Gilt die 20-Fachsemester-Frist für alle Antragsteller?").
 

Ich bin oder war an einer anderen deutschen Universität für Jura immatrikuliert. Kann ich an die JLU wechseln, um den Bachelor zu erwerben?

Ja. Allerdings darf das 18. Fachsemester bei Exmatrikulation an der anderen Universität nicht überschritten sein. Die Bachelorarbeit muss stets in Gießen erbracht werden (§ 2 Abs. 4 S. 1 Bachelorordnung). Wurde die staatliche Pflichtfachprüfung oder die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung endgültig nicht bestanden, ist eine weitere Einschreibung oder Wiedereinschreibung nicht mehr möglich (§ 2 Abs. 4 S. 2 Bachelorordnung).

Kann die Bachelorarbeit absolviert werden, ohne zum Schwerpunktbereichsstudium zugeteilt zu sein?

Ja. Allerdings kann sie bei späterer Zuteilung zum Schwerpunktbereichsstudium nur dann (auch) als Seminararbeit im Schwerpunktbereich anerkannt werden, wenn sie sich thematisch dem gewählten Schwerpunktbereich zuordnen lässt. Wurde sie hingegen zu einem "schwerpunktfremden" Thema verfasst, muss ein weiteres Seminar - diesmal im gewählten Schwerpunktbereich - absolviert werden, um zur Schwerpunktbereichsprüfung zugelassen werden zu können.