Europäisches Wirtschaftsrecht mit Bezügen zum internationalen Wirtschaftsrecht (Europarecht III)
Veranstaltungsform
Vorlesung
Einordnung in den Studienplan
SPV 6 (neu), zugleich SPW 4 (neu), ab V. Semester, 2st.
Teilnahmevoraussetzungen
Kenntnisse des materiellen Europarechts, regelmäßig erworben durch Teilnahme an der Vorlesung EuR II.
Inhalte der Veranstaltung
Gegenstand der Veranstaltung ist das Europäische Wirtschaftsrecht. Die in der Vorlesung Europarecht II behandelten Grundfreiheiten des Binnenmarkts, die Grundlagen der Wirtschafts- und Währungsunion sowie das europäische Wettbewerbsrecht werden vertieft und erweitert. Darüber hinaus sollen die Bezüge zum internationalen Wirtschaftsrecht, insbesondere zum Recht der Welthandelsorganisation (WTO) sowie dem internationalen Investitionsschutzrecht, erschlossen und so zugleich Grundkenntnisse in diesen Teilbereichen des Internationalen Wirtschaftsrechts erworben werden.
Leistungsnachweise
nur für Nebenfachstudierende
Zeiten
Di 12-14 Uhr c.t., HS 44
Literaturempfehlungen
Zum Europarecht siehe die Empfehlungen zur Vorlesung EuR IV.
Zum internationalen Wirtschaftsrecht: Krajewski, Wirtschaftsvölkerrecht, C.F. Müller, 3. Aufl. 2012; Haltern, Internationales Wirtschaftsrecht, in: Ipsen (Hrsg.), Völkerrecht, C.H. Beck, 6. Aufl. 2014, §§ 32–34.
Ein Vorlesungsplan zur Veranstaltung steht hier zum Download bereit.