Praktische Beratung – Das Asylverfahren vor dem Bundesamt
Dozent
Dr. Stephan Hocks
Titel der VL/Veranstaltung
Übung: Praktische Beratung - Das Asylverfahren vor dem Bundesamt
Einordnung in den Studienplan
Jura, WV, 2st.
Inhalte der Veranstaltung
In dieser Übung werden asylrechtliche Fälle aus der Perspektive des Flüchtlings und des Flüchtlingsberaters behandelt. Wenn hier von Asylrecht die Rede ist, ist diese Ausdrucksweise allein der Historie geschuldet, da in der Rechtswirklichkeit fast nur noch die Anerkennung als Flüchtling nach der Genfer Konvention angestrebt wird. Im Mittelpunkt steht daher das formelle und materielle Flüchtlingsrecht. Trotz des angestrebten Praxisbezugs will sich die Veranstaltung dem Asylverfahren (so heißt das Anerkennungsverfahren vor dem Bundesamt noch immer) und den Anerkennungsbedingungen systematisch widmen und damit eine Vertiefung zu der Vorlesung „Einführung in das deutsche, europäische und internationale Flüchtlingsrecht“ leisten. Teilnehmerinnen und Teilnehmer sollten daher nach Möglichkeit diese Vorlesung in einem früheren Semester besucht haben, ein Einstieg ohne Vorkenntnisse ist bei entsprechendem Engagement aber auch möglich.
Neben der rechtlichen Dogmatik soll es auch um den Umgang mit der Beratungssituation und um die asylrelevante Recherche zu ausgewählten Herkunftsländern gehen.
Die Veranstaltung beginnt erst in der zweiten Vorlesungswoche!
Zeiten
Montags, 18-20 Uhr, HS xx
Beginn: Mo., 18.04.2016
18.04.16 Einführung: Die Rechte von Ausländern nach dem Aufenthaltsgesetz
25.04.16 Rechtsstellung von Asylberechtigten und anerkannten Flüchtlingen sowie „subsidiär
Schutzberechtigten“
02.05.16 Der Asylantrag und das Entscheidungsprogramm des Bundesamtes für Migration und
Flüchtlinge (BAMF)
09.05.16 Aufenthaltsrechtliche Folgen der Asylantragstellung (Die Rechtsstellung während des
Verfahrens, aufenthaltsrechtliche Sperrwirkungen, Unterbringung, Residenzplicht, Arbeitsaufnahme u.a.)
23.05.16 Materielles Flüchtlingsrecht:
a) Flüchtlingsanerkennung (§§ 3 AsylVfG und 60 Abs. 1 AufenthG)
b) internationaler subsidiärer Schutz (§ 4 AsylVfG)
c) nationaler subsidiärer Schutz (§ 60 Abs. 5 und 7 Satz 1)
30.05.16 Die Anhörung des Antragstellers (Das „Interview“) – Bedeutung, Vorbereitung und
Ablauf (Problem: Kriterien für die Glaubhaftigkeit eines Vortrags)
06.06.16 Exkurs I: Das „Dublin-Verfahren“ vor dem Bundesamt
13.06.16 Die Entscheidung des Bundesamtes – und der Rechtsschutz gegen
Bundesamtsbescheide (Zustellung, Fristwahrung, Klageerhebung, Eilantrag)
20.06.16 Vertiefung: Die Ablehnung als „offensichtlich unbegründet“
27.06.16 Exkurs II: Der Rechtsschutz im Dublin-Verfahren
Exkurs III: Anerkannte aus anderen EU-Staaten
04.07.16 Vertiefung: Recherche zu verschiedenen Herkunftsländern
11.07.16 Schlussbesprechung: Was macht eine gute Beratung aus? Rückblick