Staatsorganisationsrecht
Inhalte der Veranstaltung
Die Veranstaltung behandelt das Staatsorganisationsrecht der Bundesrepublik Deutschland als einen Hauptbereich des Verfassungsrechts neben den Grundrechten. Besprochen werden die verfassungsrechtlichen Grundentscheidungen des Grundgesetzes (Prinzipien), die Verfassungsorgane des Bundes, der Länder und der Europäischen Union (Organe) und die Formen der Ausübung von öffentlicher Gewalt nach dem Grundgesetz, insbesondere die Gesetzgebung des Bundes, die Mitwirkung bei der Gesetzgebung der Europäischen Union und bei der Entstehung völkerrechtlicher Verträge sowie der Vollzug der Gesetze und die rechtsprechende Gewalt (Funktionen).
Eine inhaltliche und arbeitstechnische Vertiefung findet in den begleitenden Arbeitsgemeinschaften statt. Die Gliederung der Veranstaltung steht vorab hier oder im StudIP zum Download bereit.
Leistungsnachweise
Zwischenprüfungsrelevante Klausur zum Semesterende
Zeiten
regelmäßiger Termin ab dem 13.04.2015
Vorlesung:
Mo 16–18 Uhr, HS 5
Mi 16–18 Uhr, HS 5
Arbeitsgemeinschaften: versch. Termine ab dem 24.04.2015.
Arbeitsplan
Ergänzend zum Besuch der Vorlesung wird der Besuch einer der angebotenen Arbeitsgemeinschaften zur Vertiefung und Wiederholung des Vorlesungsinhaltes empfohlen.
Eine vorherige Anmeldung ist für den Besuch der Arbeitsgemeinschaft zwingend erforderlich und kann ab dem 15.04.2015, 18.00 Uhr bis zum 17.04.2015, 18.00 Uhr über StudIP erfolgen.
Literaturempfehlungen
Die Anschaffung eines veranstaltungsbegleitenden Lehrbuches ist erforderlich. Empfehlung: Morlok, Michael, Staatsorganisationsrecht, Nomos-Verlag, 2. Aufl. 2015, 425 S., 24,– €.