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Deutsches, europäisches und internationales Flüchtlingsrecht

Dozent

RA Dr. Stephan Hocks

 

Veranstaltungsform

Vorlesung

 

Einordnung in den Studienplan

SWV 6, ab 1. Semester

 

Teilnahmevoraussetzungen

keine.

Grundkenntnisse im allgemeinen Verwaltungsrecht sowie im Völkerrecht (Menschenrechte) sind von Vorteil.

 

Inhalte der Veranstaltung

In der Vorlesung werden die gesetzlichen und rechtsdogamtischen Grundlagen des Flüchtlingsrecht vermitteilt, sowie der Ablauf des Asylverfahrens vor dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge erläutert. Dabei wird vor allem auch auf die EU-Verordnung über die internationale Zuständigkeit für Schutzanträge (sog. Dublin-III-VO) eingegangen werden. Die Vorlesung widmet sich zudem den Rechtsfolgen, die aus der Zuerkennung eines Schutzstatus folgen, sowie dem Rechtsschutz bei einer Versagung eines Schutzstatus.
Die Vorlesung will neben der Vermittlung der dogmatisch-rechtlichen Grundlagen auch die rechtspolitischen und menschenrechtlichen Aspekte einbeziehen, insbesondere wenn es zu der Frage nach der Verwirklichung einer angemessenen  europäischen Flüchtlingspolitik kommt.

 

Leistungsnachweise

Am Ende der Lehrveranstaltung wird eine Klausur angeboten.


Zeiten

Mittwoch, 18-20 Uhr, HS 1