Deutsches, europäisches und internationales Flüchtlingsrecht
Dozenten
RA Dr. Stephan Hocks, RiVG Dr. Stephan Bitter
Veranstaltungsform
Vorlesung
Einordnung in den Studienplan
SWV 6, ab 1. Semester
Teilnahmevoraussetzungen
keine.
Grundkenntnisse im allgemeinen Verwaltungsrecht sowie im Völkerrecht (Menschenrechte) sind von Vorteil.
Inhalte der Veranstaltung
In der Vorlesung werden die gesetzlichen und rechtsdogmatischen Grundlagen des Flüchtlingsrecht vermitteilt, sowie der Ablauf des Asylverfahrens vor dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge erläutert. Dabei wird vor allem auch auf die EU-Verordnung über die internationale Zuständigkeit für Schutzanträge (sog. Dublin-III-VO) eingegangen werden. Die Vorlesung widmet sich zudem den Rechtsfolgen, die aus der Zuerkennung eines Schutzstatus folgen, sowie dem Rechtsschutz bei einer Versagung eines Schutzstatus.
Die Vorlesung will neben der Vermittlung der dogmatisch-rechtlichen Grundlagen auch die rechtspolitischen und menschenrechtlichen Aspekte einbeziehen, insbesondere wenn es zu der Frage nach der Verwirklichung einer angemessenen europäischen Flüchtlingspolitik kommt.
Leistungsnachweise
Am Ende der Lehrveranstaltung wird eine Klausur angeboten.
Zeiten
Mittwoch, 18-20 Uhr, HS 1