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Entfällt: "Staatswerdung der Europäischen Union?" – Seminar zum Europarecht

Titel des Seminars

Staatswerdung der Europäischen Union?

Europäische Integration auf dem Gebiet der inneren und äußeren Sicherheit

 

DozentInnen

Prof. Dr. Jelena von Achenbach, Prof. Dr. Jürgen Bast


Einordnung in den Studienplan

SPV 6, ab V. Semester; NF; 2st.


Inhalte

Das Seminar behandelt die Frage, ob sich in aktuellen Politikprozessen der europäischen Integration eine Staatswerdung der Europäischen Union beobachten lässt. Es untersucht dafür politische Projekte der EU auf dem Gebiet der inneren und äußeren Sicherheit: die Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik (Art. 42 ff. EUV) sowie das Schengener Grenzregime (Art. 77 AEUV), die Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (Art. 82 ff. AEUV) und die Polizeikooperation (Art. 87 ff. AEUV) im Raum der Sicherheit, der Freiheit und des Rechts. Fragestellung ist, inwieweit die Union mit diesen Politiken eigene  Handlungsfähigkeiten zum Schutz der inneren und äußeren Sicherheit aufbaut bzw. regulatorisch darauf einwirkt, wie die Mitgliedstaaten das innere und äußere Gewaltmonopol ausüben.

Ausgangspunkt des Seminars ist, dass mit dem tradierten Begriff – neben dem Staatsvolk – zwei Merkmale den Staat ausmachen: ein nach außen abgegrenztes Hoheitsgebiet und effektive Hoheitsgewalt, die sich darauf erstreckt. Nach diesem Staatsverständnis zählt zum Kern staatlicher Hoheit die Fähigkeit des Staates, seinen ausschließlichen Hoheitsanspruch und sein Gewaltmonopol auf dem Staatsgebiet nach innen polizeilich und nach außen militärisch zu sichern. Vor diesem Hintergrund ist die Union mit der Verteidigung, der Grenzsicherung und der Verbrechensbekämpfung im Kernbereich staatlicher Hoheitsgewalt tätig. Dafür stehen exemplarisch die PESCO (Permanent Structured Cooperation), die dazu beitragen soll, dass die Union selbst militärisch handlungsfähig wird, und die EU-Grenzschutzagentur FRONTEX.

Das Seminar wird als zweitägige Blockveranstaltung angeboten. In der Blockveranstaltung wird im ersten Teil durch die Diskussion von Grundlagentexten, die von den TeilnehmerInnen vorgestellt werden,  gemeinsam die Fragestellung des Seminars erarbeitet. Im zweiten Teil stellen die TeilnehmerInnen die EU-Politiken oder EU-Projekte vor, anhand derer sie die Fragestellung des Seminars untersuchen wollen. Sie präsentieren die rechtlichen Grundlagen und zentralen Rechtsakte und ordnen ihr Referenzgebiet im Hinblick auf die Fragestellung des Seminars ein. Die Seminararbeit wird nach der Blockveranstaltung geschrieben und soll einen Umfang von 30.000 Zeichen (mit Leerzeichen, ohne Fußnoten) haben.


Zeiten

Blockseminar 8./9. Februar 2019

Vorbesprechung: Mittwoch, 17.10.2018 um 12:00 Uhr c.t. in der Bibliothek der Professur Bast (Licher Str. 64, EG)

Die Seminararbeit ist im Anschluss an das Blockseminar zu schreiben.

 

 

Die Vorankündigung steht hier zum Download bereit.

Rückfragen und Anmeldungen an: Sekretariat-Bast@recht.uni-giessen.de