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Übung: Asylrechtliche Fälle in der praktischen Beratung

Dozent

Dr. Stephan Hocks


Einordnung in den Studienplan

SWV 6, 2st., WV


Teilnahmevoraussetzungen

Besuch der Vorlesung "Deutsches, Europäisches und Internationales Flüchtlingsrecht"


Inhalte der Veranstaltung

Die Veranstaltung nimmt das Asylverfahren beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge sowie den Asylprozess bei Gericht aus der Perspektive der Betroffenen praxisbezogen in den Blick. Gleichwohl will sich die Veranstaltung dem Asyl- und Flüchtlingsrecht systematisch widmen und damit eine Vertiefung zu der Vorlesung „Deutsches, Europäisches und Internationales Flüchtlingsrecht“ leisten. Neben der rechtlichen Dogmatik soll es auch um den Umgang mit der Beratungssituation und um die asylrelevante Recherche zu ausgewählten Herkunftsländern gehen. Auch die Dublin-III-VO wird ein wichtiger Inhalt der Veranstaltung sein. Eine Asylantragstellung in Deutschland führt nämlich nicht notwendigerweise zu einer Sachentscheidung in der Bundesrepublik, sondern kann auch mit der Anordnung einer Überstellung des Ausländers in einen anderen europäischen Staat enden, wenn der Flüchtling beispielsweise schon dort einen Asylantrag gestellt hat (Dublin-III-VO).

 

Zeiten

Montags, 18–20 Uhr, Licher Str. 68 HS 44


Besondere Hinweise

Die Übung gehört zum Gesamtprogramm der Refugee Law Clinic. Dieses praxisorientierte Ausbildungsangebot ermöglicht Studierenden eine fundierte theoretische und praktische Ausbildung im Asyl- und Flüchtlingsrecht, so dass bereits während des Studiums Rechtsberatung für Schutzsuchende durch Studierende unter Anleitung erfolgt.

Weitere Informationen unter www.refugeelawclinic.de