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Deutsches, Europäisches und Internationales Flüchtlingsrecht (Vertiefung im Migrationsrecht)

Dozenten

RA Dr. Stephan Hocks, RiVG Dr. Stephan Bitter

 

Veranstaltungsform

Vorlesung

 

Einordnung in den Studienplan

SWV 6, ab 1. Semester

 

Teilnahmevoraussetzungen

keine.

Grundkenntnisse im allgemeinen Verwaltungsrecht sowie im Völkerrecht (Menschenrechte) sind von Vorteil.

 

Inhalte der Veranstaltung

Das Flüchtlingsrecht umfasst alle Regelungen des Völker-, Europa- und des nationalen Rechts, die solchen Menschen zur Seite stehen wollen, die aus rechtlich anerkannten Gründen nicht mehr in ihr Herkunftsland zurückkehren können. Die Verzahnung dieser verschiedenen Ebenen macht die Komplexität der Rechtsmaterie aus, was sich etwa daran zeigt, dass es heute nicht weniger als sieben verschiedene Abschiebeschutztatbestände gibt, die sich in Voraussetzungen und Folgen zum Teil aber auch überschneiden. Die Vorlesung widmet sich diesem materiellen Flüchtlingsrecht, wird aber aus didaktischen Gründen nicht auf Bezugnahmen zum allgemeinen Ausländerrecht (Stichwort: „Einreise“, „Aufenthaltstitel“, „Aufenthaltsbeendigung“) verzichten können. Ebenfalls unverzichtbar ist eine Behandlung des Verfahrensrechts, also des Rechts, das das Anerkennungsverfahren eines Asylbewerbers (so heißt der Schutzsuchende heute noch) vor dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge regelt. Hier wird auch die EU-Verordnung über die internationale Zuständigkeit für Schutzanträge (sog. Dublin-III-VO) von Bedeutung sein.

Die Vorlesung will neben der Vermittlung der dogmatisch-rechtlichen Grundlagen auch die rechtspolitischen und menschenrechtlichen Aspekte einbeziehen, insbesondere wenn es zu der Frage nach der Verwirklichung einer angemessenen europäischen Flüchtlingspolitik kommt.

 

Leistungsnachweise

Am Ende der Lehrveranstaltung wird eine Klausur in Form eines offenen Fragenkatalogs angeboten.


Zeiten

Mittwoch, 18-20 Uhr, Licher Str. 68, 44

 

Besondere Hinweise

Die Vorlesung steht allen Studierenden offen, die sich für eine Einführung in das Flüchtlings- und Aufenthaltsrecht interessieren.

Sie gehört zur Grundausbildung der Refugee Law Clinic. Dieses praxisbezogene Ausbildungsprogramm ermöglicht Studierenden eine fundierte theoretische und praktische Ausbildung im Asyl- und Flüchtlingsrecht, sodass bereits während des Studiums echte Rechtsberatung für Schutzsuchende durch Studierende unter Anleitung erfolgt. Voraussetzung für die Beratungstätigkeit ist der regelmäßige Besuch der Vorlesung, sowie die Absolvierung eines einmonatigen Praktikums im Rahmen der RLC-Ausbildung und der Besuch der Übung „Asylrechtliche Fälle in der Praxis“ und des Seminars zum Flüchtlingsrecht im Sommersemester.
Praktikumsplätze in den Wintersemesterferien werden vermittelt bei im Asyl- und Aufenthaltsrecht spezialisierten Rechtsanwälten oder einer NGO oder Behörde im In- und Ausland, die auf dem Gebiet des Flüchtlingsrechts tätig sind.
Die Teilnahme an dem Praktikum ist auch grundsätzlich Voraussetzung für die Teilnahme am Seminar zum Flüchtlingsrecht, das im Sommersemester angeboten wird. Das gilt grundsätzlich auch für die Übung „Asylrechtliche Fälle in der Praxis“.
Weitere Informationen erhalten Sie während der ersten Vorlesungsstunde und unter: http://www.refugeelawclinic.de