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Inhalte im Schwerpunktbereich 4 (neu)

Der Schwerpunktbereich 4 (neu) „Internationales und ausländisches Privat- und Verfahrensrecht“ baut auf dem Pflichtstoff des allgemeinen Zivilrechts auf und soll eine berufsqualifizierende Spezialisierung im Bereich des internationalen Rechtsverkehrs ermöglichen.

In einer sich fortschreitend vernetzenden Welt nehmen sowohl die Aktionsradien der wirtschaftlichen Akteure als auch die persönliche Mobilität der Menschen immer weiter zu. Daraus folgt, dass viele Privatrechtsfälle einen grenzüberschreitenden Bezug haben. Juristen werde daher immer häufiger mit „internationalen“ Sachverhalten konfrontiert. Es stellt sich etwa die Frage, nach welcher nationalen Rechtsordnung ein Sachverhalt zu beurteilen ist: Ist auf den Kaufvertrag deutsches oder aber französisches Recht anzuwenden? Ist die im Ausland durchgeführte Eheschließung auch im Inland wirksam? Geprüft werden muss häufig auch, ob eine Klage überhaupt in Deutschland oder aber nur vor einem ausländischen Gericht erhoben werden kann. Oder es stellt sich die Frage, ob ein ausländisches Urteil in Deutschland anerkannt und vollstreckt werden kann. Oft werden im internationalen Handels- und Wirtschaftsverkehr Streitigkeiten nicht vor staatlichen Gerichten, sondern von internationalen Schiedsgerichten ausgetragen.

Vertiefte Kenntnisse im Internationalen Privatrecht und im Internationalen Zivilverfahrensrecht sowie Grundkenntnisse in dem Recht der Internationalen Schiedsgerichtsbarkeit und in der Rechtsvergleichung sind für jede praktische Tätigkeit mit internationalem Bezug unerlässlich. Als Zielgruppe richtet sich der Schwerpunktbereich daher vor allem an diejenigen Studierenden, die eine internationale Ausrichtung in ihrem Beruf anstreben.

Der Schwerpunktbereich 4 bietet außerdem besondere Synergieeffekte für diejenigen Studierenden, die parallel den vom Fachbereich Rechtswissenschaft der Justus-Liebig-Universität Gießen angebotenen international ausgerichteten Studiengang Magister Juris Internationalis belegen. Verknüpft ist der Schwerpunktbereich mit dem Franz von Liszt-Institut für internationales Recht und Rechtsvergleichung der Justus-Liebig-Universität.

 

 

Die Wahl des Schwerpunktbereichs 4 eignet sich vor allem als Vorbereitung für folgende Berufsfelder:

 

  • Jurist/Juristin in größeren, international tätigen Wirtschaftsunternehmen,
  • Rechtsanwalt/Rechtsanwältin in einem europäisch oder international ausgerichteten Tätigkeitsfeld,
  • Mitarbeiter/Mitarbeiterin in der Europäischen Union oder einer internationalen Organisation,
  • Richter/Richterin mit europäischem oder internationalem Schwerpunkt
  • Jurist/Juristin in der öffentlichen Verwaltung mit internationaler Ausrichtung

 

In diesem Schwerpunktbereich sollen folgende Kenntnisse erworben werden:

 

  • vertiefte Kenntnisse im Internationalen Privatrecht,
  • vertiefte Kenntnisse im Bereich des Internationalen Zivilverfahrensrechts,
  • Kenntnisse im Rechts des Schiedsverfahrens und
  • Kenntnisse im Bereich des ausländischen Privat- und Verfahrensrechts
  • ein vertieftes Verständnis für die Wechselwirkungen zwischen nationalem und internationalem Recht unter Berücksichtigung der Erfordernisse der rechtsprechenden, verwaltenden und rechtsberatenden Praxis einschließlich der hierfür erforderlichen Schlüsselqualifikationen i.S.d. § 6 Absatz 1 JAG.

 

Praxisbezug

 

Im Rahmen des Schwerpunktbereichs 4 wird ein besonderer Akzent auf die Einbeziehung praktischer Elemente in die Ausbildung gelegt. Das kommt schon in der intensiven Unterstützung Studierender im Rahmen so genannter Moot Courts (simulierter Gerichtsverhandlungen) zum Ausdruck.