Seminar bei der Deutschen Bahn AG in Berlin - WS 2019/2020
Im Wintersemester 2019/2020 veranstaltete die Professur für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht und Sozialrecht unter der Leitung von Professor Dr. Martin Gutzeit in Kooperation mit der Deutschen Bahn AG ein arbeitsrechtliches Seminar in Berlin. In den Räumen des am Potsdamer Platz gelegenen und rund einhundert Meter hohen „BahnTower“ präsentierten die Seminarteilnehmer an zwei Tagen ihre Erkenntnisse zu aktuellen arbeitsrechtlichen Fragestellungen. Die Fragestellungen waren zuvor inhaltlich mit der Deutschen Bahn AG abgestimmt worden, so dass sich spannende Diskussionen entwickelten.
Mit einer freundlichen und informativen Begrüßung durch Herrn Professor Dr. Cord Meyer, Syndikusrechtsanwalt und Teamleiter HBM bei der Deutschen Bahn AG, wurde der fachliche Teil des Seminars eröffnet. Um Rechtsfragen des Betriebsübergangs nach § 613a BGB ging es im ersten Vortrag. Vor allem das Schicksal kollektivrechtlicher Normen (Betriebsvereinbarungen und Tarifverträge) bei einem Betriebsübergang stand hierbei im Fokus. So war es u.a. spannend, welche Anforderungen hinsichtlich der durchaus komplizierten kollektivrechtlichen Konsequenzen eines Betriebsübergangs an ein nach § 613a Abs. 5 BGB geschuldetes Unterrichtungsschreiben für Arbeitnehmer zu stellen sind.
Der zweite Vortrag des ersten Tages befasste sich sodann mit „arbeitskampfrechtlichen Schlaglichtern“: Was gilt für einen Arbeitskampf, wenn unrechtmäßige Forderungen wieder fallengelassen werden? Sind Sympathiestreiks zulässig? Und was ist mit Partizipationsstreiks? Darf ein bestreikter Arbeitgeber Leiharbeitnehmer einsetzen, um die Arbeitskampffolgen abzufedern? Auch diese modernen arbeitsrechtlichen Themen sorgten für einigen Diskussionsstoff.
Der zweite Tag des Seminars hatte vor allem arbeitszeitrechtliche Fragen im Blick. Im ersten Vortrag wurde das deutsche Arbeitszeitrecht vorgestellt und dessen Einbettung in vielfältige europarechtliche Vorgaben analysiert. Nicht zuletzt die noch recht junge Entscheidung des EuGH vom 14.5.2019 zur Pflicht des Arbeitgebers, die tägliche Arbeitszeit seiner Arbeitnehmer zu erfassen, wurde kritisch in den Blick genommen und in ihren Konsequenzen für das deutsche Arbeitszeitrecht beleuchtet.
Im Anschluss wurden mit dem Thema „Arbeit 4.0“ die gerade diskutierten arbeitszeitrechtlichen Probleme in einen größeren Kontext gestellt. Vor allem bei Arbeitsmodellen wie dem „Home Office“ oder dem „Mobile Office“ erfährt die arbeitszeitrechtliche Problematik eine Zuspitzung. Hierauf aufbauend befassten sich die Vortragenden aber auch mit Fragen des (technischen) Arbeitsschutzes sowie mit datenschutzrechtlichen Problemen. Auch die Rolle des Betriebsrats in einer digitalisierten Arbeitswelt wurde erörtert.
Einen schönen Abschluss fand das Seminar bei einem gemeinsamen Essen – hoch über den Dächern Berlins.