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Bundesministerium für Arbeit und Soziales in Berlin - WS 2014/2015

 

 

Wie schon im Sommersemester 2011 bot die Professur für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht und Sozialrecht unter der Leitung des derzeitigen Dekans des Fachbereichs Rechtswissenschaft Prof. Dr. Martin Gutzeit im Wintersemester 2014/15 ein arbeitsrechtliches Blockseminar im Bundesministerium für Arbeit und Soziales in Berlin an. Die Studenten hatten die einmalige Gelegenheit sich im Zentrum des politischen Deutschlands mit aktuellen arbeitsrechtlichen Reform- und Gesetzgebungsvorhaben auseinanderzusetzen, diese zu diskutieren und eigene Kritikpunkte darzulegen, was sich als besonders motivationssteigernd erwies.

In den Räumlichkeiten des Ministeriums begrüßten Ministerialdirektor Hans-Peter Viethen, Abteilungsleiter III: Arbeitsrecht und Arbeitsschutz, und Regierungsdirektor Dr. Lars Robert, Referatsleiter III a2 (Beendigung des Arbeitsverhältnisses/ Arbeitsgerichtsbarkeit/ Seearbeitsrecht), die Studierenden und gewährten interessante Einblicke in die Arbeitsabläufe und die Organisation eines Bundesministeriums.

 

 

Einen thematischen Schwerpunkt des ersten Tages bildete der Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Tarifeinheit. Im Fokus stand dabei besonders die umstrittene Frage der verfassungsrechtlichen Rechtfertigung des Eingriffs in die Koalitionsfreiheit der jeweiligen Minderheitsgewerkschaften. Der Beschäftigtendatenschutz und damit praxisrelevante Rechtsfragen vom Schutz persönlicher Daten im Bewerbungsverfahren, die Kontrolle des betrieblichen E-Mail-Verkehrs aber auch Videoüberwachung am Arbeitsplatz standen im Mittelpunkt der zweiten Seminararbeit. Das Themenfeld ist stark durch das Europarecht geprägt und gewinnt gerade in Zeiten fortschreitender Digitalisierung massiv an Bedeutung.  

Aktuelle Änderungen im Pflegezeit- und Familienpflegezeitgesetz wurden am zweiten Seminartag erörtert, wobei vor allem deren Beitrag zur Förderung der Vereinbarkeit von Pflege und Beruf kritisch hinterfragt wurde. Mit der Einführung einer Frauenquote in den Aufsichtsräten von Großunternehmen befasste sich die letzte Seminararbeit. Im Rahmen einer lebhaften Diskussion wurden Aspekte der Frauenförderung, aber auch verfassungs- und unionsrechtliche Bedenken hinsichtlich des Gleichheitsgebotes und des Diskriminierungsverbotes miteinander abgewogen.

Neben der Vorstellung und Erörterung der Seminarthemen bildete der Besuch des Deutschen Bundestages einen Höhepunkt. Dabei konnte das Reichstagsgebäude besichtigt und der Befragung der Bundesregierung unter dem Vorsitz der Bundestagsvizepräsidentin Petra Pau beigewohnt werden. Die Bundesministerin für Familie, Frauen, Senioren und Jugend Manuela Schwesig stand den Abgeordneten zu Fragen der Entschädigung von Heimkindern in der ehemaligen DDR Rede und Antwort.

 

      

 

Neben der fachlichen Arbeit, bot der Aufenthalt in Berlin auch in kultureller Hinsicht einen interessanten Rahmen.