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Projektseminar - WS 2011/2012


Im Wintersemester 2011/12 bot der Lehrstuhl ein arbeitsrechtliches Projektseminar an, bei dem studentische Teams Aufgaben zu bewältigen hatten, die sich in größeren Unternehmen tatsächlich stellen. Die Studenten traten im Rahmen dieses Seminars unter Betreuung von Prof. Dr. Martin Gutzeit mit dem jeweiligen Unternehmen in Kontakt und arbeiteten in Abstimmung mit Unternehmensvertretern ihre Seminararbeiten aus. Am 6. und 8. März wurden die Arbeiten den Unternehmen an der Justus-Liebig-Universität vorgestellt.




Am Anfang stand die Präsentation des Themas der Deutschen Bank AG. Es ging um arbeitsrechtliche Fragen im Konzern. Frau Dr. Meixner und Herr Dr. Homberg als Vertreter der Deutschen Bank AG lauschten den Vorträgen zu arbeitsrechtlichen Problemen bei unternehmensübergreifenden Matrixstrukturen sowie zu rechtlichen Neuerungen bei der Arbeitnehmerüberlassung im Konzern und stellten den Studenten kritische Fragen.

 

Im Anschluss diskutierte Herr Dr. Ischner als Vertreter der Porsche AG mit den Studenten  Rechtsfragen betrieblicher (Kommunikations-)Medien. Hier ging es in erster Linie um komplexe datenschutzrechtliche Fragen, die insbesondere dann eine Zuspitzung erfahren, wenn bei bestimmten Sachverhalten im Ausland (angesprochen wurden Gerichtsverfahren in den USA) die Restriktionen des deutschen Datenschutzrechts zu Nachteilen für das Unternehmen führen können.


 

Mit „Social Media“ befasste sich die dem ZDF zugewiesene Studentengruppe. Im Fokus der Diskussion mit Frau Liebscher-Kuhn und Frau Sabol aus der Hauptabteilung Personal des ZDF standen vor allem Fragen des Persönlichkeitsschutzes der Arbeitnehmer. Auch schwierige arbeitszeitrechtliche und urlaubsrechtliche Fragen mussten für eine dienstlich veranlasste Nutzung von Social Media bewältigt werden.



 


Um das komplizierte und etwas unübersichtliche Thema der Bezugnahmeklauseln ging es bei dem Vortrag für die Fraport AG. Herr Rechtsanwalt Engel als Vertreter der Fraport AG interessierte sich dabei vor allem für neue Fragen, die sich für die Praxis deshalb stellen, weil das Bundesarbeitsgericht im Jahre 2010 den überkommenen Grundsatz der Tarifeinheit aufgegeben hat.