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10. Moot Court 2020/2021

Nach einjähriger Pause war es am 9. Juli 2021 endlich so weit. Der im Vorjahr auf Grund der COVID-19-Pandemie verschobene 10. Justus-Liebig Moot Court konnte nachgeholt und mit den Finalverhandlungen abgeschlossen werden. Unterstützt wurden die Veranstaltung – wie schon in den sechs Jahren zuvor – von der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main.

Die beiden Halbfinale wurden jeweils zwischen zwei Gießener Teams sowie zwischen zwei Bonner Teams bestritten.

Verhandelt wurde ein Verkehrsunfall. Konkret ging es um eine Kollision zwischen dem PKW des Beklagten, der auf nebeliger Fahrbahn den Kläger und dessen Pferd erfasste. Der Beklagte befuhr die Landstraße mit einer Geschwindigkeit von 100 km/h bei einer Sichtweite von 60 Metern. Den Kläger und dessen Pferd bemerkte er ob der unangepassten Geschwindigkeit zu spät. Das Pferd des Klägers erlitt bei dem Unfall einen Sehnenabriss, der Behandlungskosten in Höhe von 10.000 Euro auslöste. Der Kläger selbst erlitt nur kleinere Blessuren. Er konnte sich durch einen Sprung retten. Allerdings hätte der Kläger zu dieser Zeit gar nicht ausreiten dürfen. Ihm gegenüber war nämlich aufgrund einer COVID-19-Erkrankung eine Quarantäne angeordnet.

Verletzt wurde auch der beklagte Fahrer des PKW, da er mit seinem Fahrzeug von der Fahrbahn abkam und gegen einen Baum prallte. Er erlitt ein schweres Schädelhirntrauma. Am PKW entstand ein Sachschaden in Höhe von 30.000 Euro. Zeitlich nach dem Unfall wurde bei dem beklagten Fahrer zudem eine Corona-Infektion nachgewiesen, die zu einem zweiwöchigen Aufenthalt auf einer Intensivstation führte. Der beklagte Fahrer machte dafür den Kläger verantwortlich, weil dieser der Quarantäneanordnung nicht nachgekommen war und mit ihm am Unfallort Kontakt hatte.

Der Kläger forderte Ersatz der ihm entstandenen Schäden sowie die Zahlung eines angemessenen Schmerzensgeldes. Der Beklagte erhob Widerklage und verlangte seinerseits, die ihm entstandenen Kosten zu ersetzen. In Streit stand bei alledem insbesondere die Erstattungsfähigkeit der hohen Kosten für die Behandlung des Pferdes.

Verhandelt wurde der Fall vor einem Gericht, dessen Vorsitz Herr Prof. Dr. Gödicke, Richter am Oberlandesgericht Frankfurt a.M. inne hatte. Als Beisitzer fungierten Herr Prof. Dr. Martin Gutzeit sowie Frau Rechtsanwältin Tanja Pfitzner.

 

 

Im Halbfinale konnte sich jeweils die Beklagtenseite, gebildet durch das Team „Gießen 2“ (bestehend aus Farnaz Nasiriamini und Leah Wagner) sowie „Bonn 2“ (bestehend aus Marie-Philine Peters und Marie-Céline Walch) durchsetzen.

 

Team "Gießen 1"

Friedrich Frank Oehm, Daniel Maximilian Scholz
















                                                                         Team "Gießen 2" (siegreich)

                                                                         Leah Wagner, Farnaz Nasiriamini

Team "Bonn 1"

Ivana Anicic, Max Stötzel

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 



 

                                                             

                                                                         Team "Bonn 2" (siegreich)

                                                                         Marie-Philine Peters, Marie-Céline Walch

 

Die anschließende Finalverhandlung knüpfte an die Halbfinalverhandlungen an. Das dortige Verfahren um den Verkehrsunfall wurde nämlich durch einen Vergleich beendet. Allerdings war der Kläger zu diesem Vergleich durch erhebliche Einschüchterung seitens des Richters gedrängt worden. Insbesondere verwies der Richter den Kläger auf strafrechtliche Konsequenzen angesichts dessen Verletzung der Quarantäneanordnung. Diese Konsequenzen würden herbeigeführt, wenn der Kläger sich nicht auf den Vergleich einlassen würde. Der Kläger solle die Sache deshalb besser ein für alle Mal aus der Welt schaffen. Eingeschüchtert von dem Vortrag des Richters ließ sich der Kläger zu dem Vergleich überreden, obwohl seine Prozessvertreter ihm vehement davon abrieten.

Inhaltlich sprach der Vergleich dem Beklagten 9.000 Euro für die Beschädigung des PKW, ein Schmerzensgeld in Höhe von 1.000 Euro für das Schädelhirntrauma sowie ein weiteres Schmerzensgeld in Höhe von 5.000 Euro für die Covid-19 Infektion zu. Der Kläger erhielt umgekehrt zwar auch ein Schmerzensgeld in Höhe von 1.000 Euro für die erlittenen Blessuren; die Tierarztkosten für das verletzte Pferd sollten indes nicht ersetzt werden. In der Folge entschloss sich der Kläger, den für ihn überaus ungünstigen Prozessvergleich anzufechten, weil er vom Richter zu dem Vergleich gedrängt worden war.

Die studentischen Teams zeigten in diesem Finale – insbesondere angesichts schwieriger rechtlicher Probleme – eine sehr überzeugende Leistung. Nach intensiver Beratung des Gerichts stand am Ende das Team „Bonn 2“ (bestehend aus Marie-Philine Peters und Marie-Céline Walch) als Sieger fest.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Das Gewinnerteam erhielt eine Siegprämie in Höhe von 1.500 Euro. Das zweitplatzierte Team konnte sich über eine Prämie in Höhe von 800 Euro freuen. Die beiden zuvor ausgeschiedenen Halbfinalisten erhielten jeweils Büchergutscheine im Wert von jeweils 200 Euro. Im Anschluss an die Siegerehrung folgten interessante Gespräche in entspannter Atmosphäre. Hierzu waren alle Teilnehmer des 10. Justus-Liebig-Moot Courts herzlich eingeladen.