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1. Moot Court 2011


Am 14. Juli fanden an der Justus-Liebig Universität die Finalverhandlungen des 1. Rittershaus-Moot-Courts statt. Im ersten Halbfinale traf ein Gießener Team auf ein Team aus Bielefeld; im zweiten Halbfinale trat ein Team aus Gießen/Halle gegen ein Team aus Dresden an.

Die Studenten plädierten vor einem dreiköpfigen Gericht im dafür eigens eingerichteten Gerichtssaal des Fachbereichs Rechtswissenschaft. Dem Gericht saß der vormalige Präsident des Oberlandesgerichts Zweibrücken, Herr Walter Dury, vor. Herr Dury verfügt als langjähriger Gerichtspräsident über umfassende praktische Erfahrung, von der die studentischen Teams profitieren konnten. Herr Dury war insgesamt 14 Jahre Präsident des Pfälzischen Oberlandesgerichts und davor drei Jahre Präsident des Landgerichts Kaiserslautern. Er ist heute noch als Schiedsrichter des Deutschen Sportschiedsgerichts in Köln aktiv. Dem Gericht gehörten weiter Herr Dr. Martin Bürmann (RITTERSHAUS Rechtsanwälte) sowie der Inhaber des Gießener Lehrstuhls, Herr Prof. Dr. Martin Gutzeit, an.

Den Verhandlungen in den Halbfinals lag jeweils ein Fall zugrunde, der juristisch im Bereich des Sachen- und des Erbrechts angesiedelt war: Es ging um eine Wohnung, die im Wege der Erbfolge übertragen wurde – und zwar zuerst auf einen Vorerben und schließlich auf eine Nacherbin. Aktuell wurde die Wohnung von der Lebensgefährtin des Vorerben bewohnt, die die Wohnung aber nicht räumen wollte. Die Nacherbin versuchte nun gerichtlich, diesen Räumungsanspruch durchzusetzen. Das war aus verschiedenen Gründen problematisch. Einmal existierte eine Vereinbarung zwischen Vorerbe, Nacherbin und Lebensgefährtin über den Verbleib der Lebensgefährtin in der Wohnung. Über den Gehalt gerade dieser Vereinbarung wurde in den Verhandlungen zwischen den Teams lange und heftig gestritten. Zweitens existierte ein „Testament“ des Vorerben. Exakt dieser Fall, der die studentischen Teams intensiv beschäftigte, hatte sich vor einiger Zeit genau so zugetragen und er wurde auch vor der Mannheimer Justiz verhandelt.


Im ersten Halbfinale konnte sich das Team aus Bielefeld durchsetzen. Das zweite Halbfinale gewann das Team aus Gießen/Halle. Diese Teams traten am späten Nachmittag im Finale gegeneinander an. Grundlage der Finalverhandlung war ein Vergleich, der zwischen den Parteien des Ausgangsrechtsstreits geschlossen wurde. In diesem Vergleich hatte die Lebensgefährtin des Vorerben die streitgegenständliche Wohnung von der Nacherbin gekauft. Was die Nacherbin allerdings verschwieg: in unmittelbarer Nachbarschaft sollte ein großes Fabrikgebäude errichtet werden, wodurch die Wohnqualität in der verkauften Wohnung erheblich beeinträchtigt werden wird. Die Lebensgefährtin versuchte deshalb von dem in dem Vergleich geschlossenen Kauf wieder loszukommen. In Rede stand eine Anfechtung bzw. ein Rücktritt. Auf dieser Grundlage stritten die Finalteams vor dem Gericht – wobei sich am Ende das Team aus Bielefeld durchsetzen konnte.

Das Bielefelder Gewinnerteam erhielt im Anschluss die Siegprämie 1.500 Euro überreicht. Die Zweitplatzierten bekamen 800 Euro. Die weiteren Halbfinalisten erhielten Büchergutscheine im Wert von je 200 Euro.