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2. Moot Court 2012

 

Am 5. Juli 2012 fanden an der Justus-Liebig Universität die Finalverhandlungen des 2. Rittershaus-Moot-Courts statt. Im Halbfinale traten zwei Teams aus Gießen sowie je ein Team aus Marburg und Mainz gegeneinander an.

Team Gießen I

 

 

 

 

 

       Team Marburg

 

 

 

 

 

 

Team Gießen II

Team Mainz

Dem Gericht saß – wie bereits im vergangenen Jahr – der vormalige Präsident des Oberlandesgerichts Zweibrücken, Herr Walter Dury vor. Dem dreiköpfigen Gericht gehörten weiter Herr Dr. Wolf-Henrik Friedrich (RITTERSHAUS Rechtsanwälte) sowie der Inhaber des Gießener Lehrstuhls, Herr Prof. Dr. Martin Gutzeit an.

Der den Verhandlungen in den Halbfinalen zugrundeliegende Fall war im Bereich des Schuldrechts und des Allgemeinen Teils des BGB angesiedelt. Es ging um Gutscheine für Ballonfahrten, die im Rahmen eines Herbstfestes einer Stadt angeboten wurden. Die Gutscheine enthielten neben dem Logo des Herbstfestes der Stadt ebenfalls das Logo und den Schriftzug eines Anbieters, der auf die Durchführung von Ballonfahrten spezialisiert ist. Eine Kundin war im Internet auf der Seite des Herbstfestes auf die Ballonfahrten aufmerksam geworden und hatte in einem auf dem Festgelände eingerichteten Vorverkaufsraum entsprechende Gutscheine gekauft. Zur Durchführung der Ballonfahrten kam es nicht, weil die Stadt bereits vor Beginn des Herbstfestes die Ballonfahrten wegen Sicherheitsbedenken verbot. Die Käuferin der Tickets versuchte nun gerichtlich, den von ihr entrichteten Kaufpreis von der Stadt zurückzuverlangen. Das auf Ballonfahrten spezialisierte Unternehmen hatte zwischenzeitlich Insolvenz angemeldet. Im Rahmen der Verhandlungen hatten sich die Teams insbesondere mit AGB-rechtlichen Problemen sowie mit gesellschaftsrechtlichen Fragen auseinanderzusetzen.


Im ersten Halbfinale überzeugte das Team aus Marburg, das gegen das Team „Gießen I“ angetreten war. Im zweiten Halbfinale konnte sich das zweite Gießener Team gegen das Team aus Mainz durchsetzen. Am Nachmittag fand das Finale mit einem abgeänderten Sachverhalt statt: Nach erklärtem Rücktritt verlangte die Klägerin zunächst die Durchführung der Ballonfahrt, hilfsweise Schadensersatz, weil sie für eine vergleichbare Ballonfahrt einen erheblich höheren Betrag zahlen müsste. Auf dieser Grundlage stritten sich die Finalteams vor dem Gericht – wobei am Ende das Team „Gießen II“ etwas mehr überzeugen konnte.


Das Gießener Gewinnerteam erhielt im Anschluss die Siegprämie in Höhe von 1.500 Euro überreicht. Die Zweitplatzierten aus Marburg bekamen 800 Euro. Die Halbfinalisten erhielten Büchergutscheine im Wert von je 200 Euro.