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4. Moot Court 2014

 

Am 17. Juli 2014 fand an der Justus-Liebig-Universität zum nunmehr vierten Mal der Rittershaus-Moot-Court statt. Wie schon in den Jahren zuvor traten in zwei Halbfinals und einem Finale vier studentische Teams aus ganz Deutschland gegeneinander an. Das erste Halbfinale bestritten ein Team aus Marburg und eines aus Münster, im zweiten Halbfinale begegneten sich ein Erlangener und ein Gießener Team.

 

Bild1Team Marburg
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                          Team Münster

 

 

 

 

 

 

Bild3Team Gießen

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                         Team Erlangen

 

 

 

 

 

 

 

Den Vorsitz des dreiköpfigen Gerichts hatte in diesem Jahr erstmals Herr Richter am Bundesgerichtshof Thomas Offenloch inne. Herr Offenloch ist Mitglied des VI. Zivilsenats des BGH, der insbesondere für Fälle aus dem Deliktsrecht zuständig ist. Unterstützt wurde er bei der Verhandlungsführung von Herrn Rechtsanwalt Dr. Martin Bürmann (RITTERSHAUS Rechtsanwälte) und dem derzeitigen Dekan des Fachbereichs Rechtswissenschaft und Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Arbeits- und Sozialrecht Herrn Prof. Dr. Martin Gutzeit.

 

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Grundlage für die Verhandlungen war ein Fall, der hauptsächlich im Bereich des Schuldrechts und des Allgemeinen Teils des BGB angesiedelt war, aber auch familienrechtliche Bezüge aufwies und in ähnlicher Form in der anwaltlichen Praxis der Kanzlei RITTERSHAUS tatsächlich aufgetreten war. Es ging um einen Vertrag zur Errichtung einer Photovoltaikanlage mit einer Investitionssumme von 680.000 €, den die K-GmbH im Auftrag eines Investors mit der D-GmbH geschlossen hatte. Streitig war vor allem, welchem der beiden Vertragspartner die vertragliche Pflicht obliegen sollte, einen geeigneten Dachgeber für den Bau der Anlage zu finden und mit diesem einen Pachtvertrag zu schließen. Dies wurde deshalb besonders relevant, weil gegen den von der K-GmbH ausgewählten Dachgeber B ein Insolvenzverfahren eröffnet worden war und die K-GmbH nun anzweifelte, ob der mit Bs Ehefrau geschlossene Pachtvertrag überhaupt wirksam geworden sein konnte. Da die K-GmbH, nunmehr der Auffassung, die Vermittlung eines Pachtvertrages sei vertragsgemäß eigentlich Aufgabe der D-GmbH gewesen, dieser erfolglos eine Frist zum Abschluss eines weiteren Pachtvertrages gestellt hatte und sich nach Ablauf dieser Frist vom Vertrag lösen wollte, stand zur Debatte, ob der K-GmbH ein Rücktrittsrecht zugestanden hatte und ob sie infolge dessen den bereits an die D-GmbH gezahlten Kaufpreis von 68.000€ zurückverlangen konnte.

 

Im ersten Halbfinale überzeugte das Team Marburg gegen das Münsteraner Team, während sich im zweiten Halbfinale Gießen gegen Erlangen durchsetzen konnte. Die beiden Halbfinalsieger traten am Nachmittag mit einer Abwandlung des Falles in der spannenden Finalrunde gegeneinander an. Gegenstand des Abwandlungsfalls war nun nicht mehr der oben beschriebene Vertrag, sondern ein Unfall, an dem die Geschäftsführer der K-GmbH (G) und der D-GmbH (V) beteiligt waren. Zu dem Unfall kam es, weil G, ohne sich pflichtgemäß umzusehen, die Tür seines PKW öffnete, um auszusteigen, worauf der mit dem Fahrrad herannahende V mit der Tür kollidierte, auf die Straße stürzte und sich schwere Verletzungen zuzog. Die rechtlich interessante Frage war, ob V, der ohne Schutzhelm Fahrrad gefahren war, ein Mitverschulden an dem Unfall angelastet werden konnte. Einen ganz ähnlichen Fall hatte Richter Thomas Offenloch im Übrigen wenige Wochen zuvor am Bundesgerichtshof zu entscheiden. Beide Finalgegner argumentierten geschickt für ihre jeweiligen Mandanten, zuletzt konnte das Gießener Team jedoch etwas mehr überzeugen

 

Bild7Das Gewinnerteam aus Gießen

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         Das zweitplatzierte Team

                           aus Marburg

 

 

 

 

 

 

Die Gießener Gewinner erhielten im Anschluss die Siegprämie in Höhe von 1.500 €. Das zweitplatzierte Team aus Marburg wurde mit einer Prämie von 800 € ausgezeichnet. Die beiden zuvor ausgeschiedenen Halbfinalisten erhielten jeweils Büchergutscheine im Wert von jeweils 200 €. Der Siegerehrung folgten interessante Gespräche in entspannter Atmosphäre am Buffet, zu dem alle Teilnehmer und Gäste des 4. Ritterhaus-Moot-Court herzlich eingeladen waren.

 

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