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14. Moot Court 2025

Am 23. und 24. Juli 2025 fand der 14. Moot Court der Justus-Liebig-Universität Gießen statt. Aufgrund der erfreulich hohen Zahl an Teilnehmenden erstreckte sich der Wettbewerb in diesem Jahr über zwei Tage. Insgesamt traten acht Teams gegeneinander an, sodass neben dem Halbfinale und dem Finale auch ein Viertelfinale ausgetragen werden konnte.

 

 

Den Vorsitz des Gerichts führte am 23. Juli Herr Prof. Dr. Martin Gutzeit. Komplettiert wurde die Richterbank durch Herrn Prof. Dr. Wolf-Dietrich Walker sowie in wechselnder Besetzung durch Frau Lea Priester, Herrn Noah Kern und Herrn Maximilian Goldbach, welche allesamt als wissenschaftliche Mitarbeiter am Lehrstuhl von Herrn Prof. Dr. Gutzeit tätig sind.

 

Von Links: Prof. Dr. Wolf-Dietrich Walker, Prof. Dr. Martin Gutzeit, Lea Priester

 

Am 24. Juli wechselte sich die Besetzung der Richterbank für die Halbfinal- und Finalrunden. Als Vorsitzender Richter trat Herr Prof. Dr. Patrick Gödicke, Richter am Bundesgerichtshof auf. Unterstützt wurde er von Frau Rechtsanwältin Tanja Pfitzner LL.M. (Columbia) und Herr Prof. Dr. Martin Gutzeit als Beisitzer. 

 

Von Links: Prof. Dr. Martin Gutzeit, Prof. Dr. Patrick Gödicke, Frau Rechtsanwältin Tanja Pfitzner LL.M. (Columbia)

 

Viertelfinale – 23. Juli 2025

Im Viertelfinale stand ein zivilrechtlicher Streitfall aus dem Bereich des Kaufrechts zur Verhandlung. Im Mittelpunkt stand die Frage, ob ein von einem Unternehmen abgegebenes Kaufangebot wirksam ist, wenn es von einer Künstlichen Intelligenz (KI) erstellt wurde – und dabei ein deutlich überhöhter Kaufpreis angeboten wurde.

Die KI wurde vom Unternehmer beauftragt, eigenständig Kaufangebote für Fahrzeuge zu generieren. In dem verhandelten Fall unterbreitete sie ein ungewöhnlich hohes Angebot, da sie den im Fahrzeugschein eingetragenen Namen fälschlich einem prominenten Vorbesitzer zuordnete und daraus einen erhöhten Marktwert ableitete. Tatsächlich bestand jedoch kein Bezug zu der bekannten Persönlichkeit. Nachdem die Gegenseite das Angebot angenommen hatte, war nun zu klären, ob der Vertrag wirksam zustande gekommen war oder ob sich der Unternehmer auf einen durch die KI verursachten Irrtum berufen konnte.

 

             

Von Links: Eric Winter, Suat Zeybel, Lucas Lindemann, Seiffedine Khalifa Wenderoth, Natalie Löweneck

 

In der ersten Runde traten das Team Marburg 1 mit Eric Winter und Suat Zeybel gegen das Team Gießen mit Natalie Löweneck, Seiffedine Khalifa Wenderoth und Lucas Lindemann an. Mit leichtem Vorsprung konnte sich Marburg 1 im Ergebnis durchsetzen.

 

             

Von Links: Bleron Mehmeti, Makan Sabet Daylami, Maisa Baer und Lara Marlen Fischer

 

Darauf folgte die Verhandlung von Team Bremen 1 mit Bleron Mehmeti und Makan Sabet Daylami gegen Team Marburg 2 mit Maisa Baer und Lara Marlen Fischer. Wie schon in der vorangegangenen Begegnung ging auch hier der Sieg an das Team aus Marburg. 

 

             

Von Links: Emily Schon, Janne Friesch, Arap Ali Yilmaz und Claudius Maximilian Dirks

 

In der dritten Runde verhandelten Emily Schon und Janne Friesch vom Team Konstanz gegen das Team Bremen 2 mit Claudius Maximilian Dirks und Arap Ali Yilmaz. Im Ergebnis entschied das Gericht nach starker Argumentation von beiden Seiten zugunsten des Bremer Teams.

 

             

Von Links: Seker Sözdar, Lucas Welte, Julia Olszewska und Angelina Kleefeld

In der letzten Viertelfinalrunde kam es zu einem internen Duell zwischen zwei Bremer Teams. Es verhandelten Team Bremen 3 mit Seker Sözdar und Lucas Welte gegen Team Bremen 4 mit Julia Olszewska und Angelina Kleefeld. Das Gericht bewertete die Argumentation von Bremen 4 als überzeugender sprach diesem Team den Einzug ins Halbfinale zu.

 

Halbfinale – 24. Juli 2025

Im Halbfinale wurde ein Fall mit technischem Einschlag verhandelt. Im Zentrum stand die Frage, ob und in welchem Umfang ein Autohaus im Rahmen einer Vertragsrückabwicklung berechtigt ist, mittels digitaler Steuerung auf die Fahrzeugbatterie eines verkauften Elektroautos zuzugreifen.

Der Käufer hatte beim Erwerb des Fahrzeugs eine individuelle Vertragsklausel akzeptiert, die es dem Autohaus im Fall ausbleibender Zahlungen und nach erfolgloser Rückgabeaufforderung erlauben sollte, die Ladefunktion des Wagens zu deaktivieren. Nachdem über Monate hinweg keine Raten gezahlt worden waren, nutzte das Autohaus nach erfolglosem Rückgabeverlangen diese technische Sicherungsmöglichkeit. Daraufhin bestritt der Käufer jedoch die Wirksamkeit der Regelung und klassifizierte das Vorgehen als unzulässige Selbsthilfe.

Im ersten Halbfinale traten die Teams Marburg 1 und Bremen 4 gegeneinander an. Nach einer starken Verhandlung konnte sich letztendlich Marburg 1 durchsetzen und den Einzug ins Finale sichern. In der zweiten Runde trafen Bremen 2 und Marburg 2 aufeinander. Hier konnten sich wiederum die Bremer behaupten, sodass es im Finale erneut zu einem Aufeinandertreffen zwischen Marburg und Bremen kam.

Arap Ali Yilmaz und Claudius Maximilian Dirks, während sie dem Gericht ihre Standpunkte erläutern

 

Finale – 24. Juli 2025

Auch der Finalfall hatte erneut einen kaufrechtlichen Einschlag. Verhandelt wurde der Verkauf eines Oldtimers, dessen Klimaanlage nicht ordnungsgemäß funktionierte. In der Verkaufsanzeige war die einwandfreie Funktion der Klimaanlage zugesichert worden, während der schriftliche Kaufvertrag gleichzeitig einen umfassenden Gewährleistungsausschluss enthielt und daneben ausdrücklich auf die Anzeige Bezug nahm. Nachdem der Käufer den Mangel entdeckt hatte, verlangte er eine Reparatur der Klimaanlage durch den Verkäufer. Dieser beharrte auf dem Ausschluss von Gewährleistungsrechten und verweigerte die Reparatur, sodass der Käufer diese selbst veranlassen und die Kosten ersetzt verlangen musste.

Kern der Verhandlung war die rechtliche Einordnung der Aussagen in der Anzeige als mögliche Beschaffenheitsvereinbarung im Sinne von § 434 BGB. Zu klären war, ob der Käufer trotz Ausschlusses auf die Funktionstüchtigkeit der Klimaanlage vertrauen durfte und in welchem Umfang ein Gewährleistungsausschluss wirksam solche zugesicherten Eigenschaften erfassen kann.

In der Finalrunde standen sich die Teams Bremen 2 und Marburg 1 gegenüber. Beide Teams hatten nur eine kurze Vorbereitungszeit, erfassten jedoch rasch die wesentlichen Streitpunkte und präsentierten ihre Argumente präzise. Das Gericht hob hervor, wie knapp die Entscheidung ausfiel. Am Ende konnte das Team Bremen allerdings ein wenig mehr überzeugen und als Sieger aus der Verhandlung hervorgehen.

 

             

 

Team Marburg 1 und Team Bremen 2 vor der Verhandlung

 

Siegerehrung 

Im Anschluss an die Verhandlungen fand im Dekanatssaal der juristischen Fakultät die Siegerehrung statt. Nach der Übergabe der Urkunden und Preise ließen alle Teilnehmenden den Wettbewerb bei gutem Essen und anregenden Gesprächen in geselliger Runde ausklingen.

 

               

 

Sichtlich erfreut nahmen die Teilnehmenden ihre Urkunden entgegen. Auch Prof. Dr. Patrick Gödicke und Frau Rechtsanwältin Tanja Pfitzner LL.M. (Columbia) wurde für die Teilnahme in ihren Rollen auf der Richterbank herzlich gedankt.

 

               

Die Gewinner des Justus-Liebig-Moot-Courts 2025, Arap Ali Yilmaz und Claudius Maximilian Dirks