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5. Moot Court 2015

Am 16. Juli 2015 fand an der Justus-Liebig-Universität der fünfte Zivilrechts-Moot Court statt, der seit diesem Jahr unter dem Namen Justus-Liebig-Moot Court durchgeführt und von der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main unterstützt wird. Wie schon in den Jahren zuvor traten in zwei Halbfinals und einem Finale vier studentische Teams aus ganz Deutschland gegeneinander an. Das erste Halbfinale bestritten ein Team aus Kiel und eines aus Marburg. Im zweiten Halbfinale begegneten sich ein Mainzer und ein Gießener Team.

Team Marburg

 Julian Baumgart, Cathlee Cronau, Lennert Althoff

 

 

 

 

 

 

 

                                    Team Kiel

 

 

 

 

 

 

                                                Anna Angioni, Joelle Semund, Katharina Jünemann

Team Mainz

 Ann-Christin Becker, Max Steinbiß

 

 

 

 

 

                                 Team Gießen

 

 

 

 

 

 

                                                       Johannes Mayser, Felix Leidinger

 

Den Vorsitz des Gerichts hatte wie schon im letzten Jahr Herr Richter am Bundesgerichtshof Thomas Offenloch inne. Herr Offenloch ist Mitglied des VI. Zivilsenats des BGH, der insbesondere für Fälle aus dem Deliktsrecht zuständig ist. Unterstützt wurde er bei der Verhandlungsführung von Herrn Rechtsanwalt Alexander Druckenbrodt (Kaye Scholer LLP) als Vertreter der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main und dem Dekan des Fachbereichs Rechtswissenschaft, Herrn Prof. Dr. Martin Gutzeit.

 

 

Grundlage für die Verhandlungen war ein Fall, der hauptsächlich im Bereich des Schuldrechts und des Erbrechts angesiedelt war. Der Fall war in etwas abgewandelter Form im Jahr 2014 vom Landgericht Gießen zu entscheiden.

Im Kern ging es darum, wer für entstandene Schäden aus der fehlerhaften Befüllung eines Heizöltanks haftet. Ein Hauseigentümer hatte bei der E-GmbH Heizöl für den Winter bestellt. Bei der Befüllung der Anlage schloss der Heizöllieferant den Befüllungsschlauch jedoch fälschlicherweise an einen Einfüllstutzen an, der bereits vor Jahren stillgelegt wurde, aber nicht gegen die Benutzung gesichert worden war. Richtig hätte der Schlauch direkt am Tank angeschlossen werden müssen. Infolge des Fehlers flossen 350 l Heizöl ungehindert in den Keller und verursachten massive Schäden. Hinsichtlich der Haftung hatten die Teams das jeweilige Fehlverhalten des Hauseigentümers und des Tanklastwagenfahrers zu berücksichtigen und ein Verschulden der jeweils gegnerischen Partei herauszustellen. So hatte der Hauseigentümer hinsichtlich des Befüllvorgangs unklare Weisungen erteilt, der stillgelegte Einfüllstutzen war nicht hinreichend gegen Benutzung gesichert und die Lichtverhältnisse im Keller waren mangelhaft. Der Tankwagenfahrer wiederum hatte die Örtlichkeit nur unzureichend inspiziert und den Befüllungsvorgang unter Missachtung einer Schutzvorrichtung gestartet. Angereichert war der Fall mit erbrechtlichen Problemen, da der Hauseigentümer in der Zwischenzeit verstorben war. Die Erbfolge war unklar, da mehrere auslegungsbedürftige Testamente einer Interpretation durch die Parteien harrten. Geklagt hatte die Tochter des Hauseigentümers, die sich als Alleinerbin sah.

Im ersten Halbfinale konnte das Team Marburg gegen das Kieler Team überzeugen, während sich im zweiten Halbfinale Gießen gegen Mainz durchsetzte. Die beiden Halbfinalgewinner traten am Nachmittag mit einer Abwandlung des Falles in einer spannenden Finalrunde gegeneinander an. Gegenstand des Abwandlungsfalls war ein zwischen den Parteien außerhalb des gerichtlichen Verfahrens geschlossener Vergleich, in dem sich die Klägerin verpflichtet hatte, der E-GmbH das Eigentum an dem kontaminierten Hausgrundstück zu übertragen. Der Energielieferant wollte das Objekt als Standort für ein „Energiespar-Musterhaus“ nutzen und errichtete auf dem Grundstück bereits eine Photovoltaikanlage. Als die Klägerin nunmehr entschied, sich von dem Vertrag lösen zu wollen, galt es für die Teams rechtlich interessante Fragen wie die Beachtung der gesetzlichen Form bei gerichtlich bestätigtem Vergleich und Aspekte der aufgedrängten Bereicherung zu erörtern.

Beide Finalgegner argumentierten geschickt für ihre jeweiligen Mandanten, so dass es in der geheimen Beratung der Richter über die Wahl eines Siegers zu einem Unentschieden in Form von 2 zu 2 Stimmen kam. Aufgrund dieser Patt-Situation entschieden sich die Richter dafür, zur Bestimmung des Siegerteams die jeweilige Leistung in den Halbfinals miteinander zu vergleichen, in denen sich in ihren Augen das Gießener Team schlussendlich etwas stärker präsentiert hatte. Somit stand nach einer hoch spannenden und äußerst knappen Entscheidungsfindung das Ergebnis fest.

 

 

Die beiden Gießener Gewinner erhielten im Anschluss die Siegprämie in Höhe von 1.500 Euro überreicht. Das zweitplatzierte Team aus Marburg wurde mit einer Prämie von 800 Euro ausgezeichnet. Die beiden zuvor ausgeschiedenen Halbfinalisten erhielten jeweils Büchergutscheine im Wert von je 200 Euro. Der Siegerehrung folgten interessante Gespräche in entspannter Atmosphäre am Buffet, zu dem freilich alle Teilnehmer und Gäste des 5. Justus-Liebig-Moot Courts herzlich eingeladen waren.