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Arbeitsrechtliches Praktikerseminar

 

Die Verbindung zwischen Universitätsausbildung und Praxis zeigt sich zudem im Arbeitsrechtlichen Praktikerseminar (2 Vortagsveranstaltungen in jedem Semester). Es informiert über aktuelle Probleme des Arbeitsrechts und ist Forum für eine Diskussion zwischen Arbeitnehmern, Betriebsräten und Arbeitgebern, zwischen Richtern, Rechtsanwälten und Personalleitern, zwischen Tarifvertragsparteien, Unternehmen und Behörden sowie zwischen Wissenschaft und Praxis.

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